LSG Hessen zu Rentenversicherungspflicht: Gilt auch für Privatpersonen bei häuslicher Pflegearbeit

08.10.2013

Auch wer einen Pflegebedürftigen mit Anspruch auf Pflegeversicherungsleistungen in seiner häuslichen Umgebung nicht erwerbsmäßig pflegt, ist rentenversicherungspflichtig. Die Beiträge zahlt die Pflegeversicherung. Voraussetzung ist allerdings ein Pflegeumfang von wenigstens 14 Stunden pro Woche, so das LSG Hessen.

Der individuelle Hilfsbedarf ist nach den Begutachtungsrichtlinien zu bewerten und der Zeitaufwand in Stunden abzuschätzen, so das Landessozialgerichts (LSG) Hessen. Im vorliegenden Fall habe der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) nicht selbst festgestellt, welchen Umfang die medizinisch und pflegerische notwendige Hilfeleistung habe. Stattdessen habe er nicht maßgebliche Pauschalen herangezogen.

Aus diesem Grund müsse auf die Angaben der klagenden Frau zurückgegriffen werden. Neben dem unstreitigen Grundpflegebedarf von täglich 51 Minuten seien danach mindestens eine Stunde und 16 Minuten täglich für die Hauswirtschaft nötig gewesen. Damit habe ein Pflegebedarf von mehr als 14 Stunden wöchentlich vorgelegen (Urt. v. 26.09.2013, Az. L 1 KR 72/11).

Die klagende Frau hatte ihre Schwiegermutter gepflegt, die Pflegegeld nach Pflegestufe I bezog. Sie beantragte die Prüfung ihrer Rentenversicherungspflicht und die Zahlung von Versicherungsbeiträgen durch die Pflegekasse. Die Rentenversicherung lehnte den Antrag mit der Begründung ab, dass der wöchentliche Pflegeaufwand unter 14 Stunden liege. Die 62-jährige Frau hingegen berief sich darauf, dass der MDK keine individuellen Feststellungen getroffen habe, um den tatsächlichen Pflegeaufwand zu ermitteln. Zum Beleg, dass dieser Aufwand über 14 Stunden liege, legte sie ein Pflegetagebuch sowie eine Aufstellung über die hauswirtschaftliche Versorgung vor.

Die Darmstädter Richter gaben der Frau Recht und bejahten die Rentenversicherungspflicht.

tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LSG Hessen zu Rentenversicherungspflicht: Gilt auch für Privatpersonen bei häuslicher Pflegearbeit . In: Legal Tribune Online, 08.10.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9756/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen