Die juristische Presseschau vom 9. Mai 2014: BGH zu Anti-Terror-Paragraf – Gleichstellungsbeauftragte gegen Ministerium – Falscher Guttenberg

09.05.2014

Verfassungsmäßig, aber nur bei enger Auslegung: Der BGH hat sich mit dem umstrittenen Paragrafen 89a Strafgesetzbuch befasst. Außerdem in der Presseschau: Kritik an schärferen Gesetzen gegen Flüchtlinge, Gleichstellungsbeauftragte gewinnt gegen Familienministerium, Untersuchungsausschuss will Snowden vernehmen - und Guttenberg klagt gegen ein falsches Vorwort.

Thema des Tages

BGH zu Paragraf 89a StGB: Der Bundesgerichtshof hält den § 89a Strafgesetzbuch – Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenen Straftat – zwar für verfassungsmäßig, mahnt aber eine enge Auslegung an. Strafbar könne die Vorbereitung nur sein, wenn der Täter fest entschlossen sei, auch einen Anschlag zu verüben. Die Richter haben deshalb eine dreijährige Haftstrafe gegen einen Bombenbauer aufgehoben, nun muss das Landgericht Frankfurt erneut verhandeln. Der Mann hatte versucht, nach einer Anleitung aus dem Internet eine Bombe zu bauen, dabei explodierte jedoch die Sprengstoffmischung. Die SZ (Wolfgang Janisch) und taz.de (Christian Rath) berichten. Der Rechtsprofessor Michael Kubiciel weist auf lto.de darauf hin, der Paragraf sei schon bei seiner Einführung 2009 kritisiert worden – zum einen wegen der unbestimmten Formulierung, zum anderen, weil schon die Vorbereitung einer Tat unter Strafe gestellt wurde. Inzwischen habe sich gezeigt, dass der Paragraf ohnehin wenig praktische Relevanz habe.

Rechtspolitik

Haft für Flüchtlinge: Heribert Prantl (SZ) kritisiert mit scharfen Worten den Gesetzentwurf aus dem Bundesinnennministerium, wonach Flüchtlinge bei "Fluchtgefahr" schneller inhaftiert werden sollen. Das sei "das Schäbigste, was einem deutschen Ministerium seit der Änderung des Asylgrundrechts vor 21 Jahren eingefallen ist" und "Perfidie in Paragrafenform". Ein Flüchtling könne demnach für fast alles was typischerweise eine Flucht ausmacht, in Haft genommen werden – etwa weil er keinen Pass besitzt oder Grenzkontrollen umgangen hat.

Frauenquote für Aufsichträte: Die große Koalition stößt bei der Einführung einer Frauenquote in Aufsichtsräten auf Schwierigkeiten, berichtet die SZ (Karl-Heinz Büschemann). Bei Unternehmen, die als Europäische Aktiengesellschaft organisert sind, würde ein deutsches Gesetz nicht greifen – hier gelte Europarecht. Damit blieben wichtige Unternehmen wie Allianz oder BASF außen vor.

TTIP: Auf verfassungsblog.de geht es weiter um das Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaftsabkommen (TTIP) zwischen der EU und USA. Christian J. Tarms schildert die bisherige Debatte in Medien und Blogs und die dort gepflegten "Mythen" zum TTIP. Isabel Feichtner, die die Verfassungsblog-Debatte kuratiert, wundert sich über die Kritik an den TTIP-Kritikern und fragt sich, ob Wirtschaftsvölkerrechtler hier eine Grundsatzdebatte scheuen.

Verbraucherschutz: Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier befasst sich in der FAZ mit dem Verbraucherschutz. Aus dem Grundgesetz ergebe sich zwar die Pflicht des Gesetzgebers, ein Mindestmaß an Schutz zu gewährleisten, allerdings müsste dabei die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben, "Gesetzesaktionismus" sei gefährlich. Der Beitrag ist die gekürzte Fassung eines Vortrags Papiers beim Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen.

Informationsfreiheitsgesetze: Der Rechtswissenschaftler Sönke E. Schulz schreibt auf juwiss.de über die Pläne verschiedener Bundesländer, ihre Informationsfreiheitsgesetze zu ändern. Dabei müsse ein Ausgleich zwischen Transparenz und Amtsverschwiegenheit gefunden werden.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 9. Mai 2014: BGH zu Anti-Terror-Paragraf – Gleichstellungsbeauftragte gegen Ministerium – Falscher Guttenberg . In: Legal Tribune Online, 09.05.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11920/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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