Die juristische Presseschau vom 9. Mai 2014: BGH zu Anti-Terror-Paragraf – Gleichstellungsbeauftragte gegen Ministerium – Falscher Guttenberg

09.05.2014

Recht in der Welt

USA – NSA-Reform: Der Rechtsausschuss des US-Repräsentantenhauses hat sich einstimmig für ein Gesetz ausgesprochen, um den Geheimdienst NSA zu reformieren. Das meldet spiegel.de. So sollen Telefondaten künftig nicht bei der NSA, sondern bei den Anbietern gespeichert werden und dürften dann nur mit der Genehmigung durch ein Geheimgericht durchsucht werden. Dem Gesetzentwurf müssen noch das gesamte Repräsentantenhaus und der Senat zustimmen.

Pakistan – Anwalt erschossen: In Pakistan ist der Rechtsanwalt Rashid Rehman erschossen worden, weil er einen Englischdozenten verteidigt hat, der von Studenten wegen Blasphemie angezeigt worden ist. Wie die taz (Sven Hansen) berichtet, hatte der Dozent ein Jahr lang vergeblich nach einem Verteidiger gesucht, weil keiner das Risiko eingehen wollte – auch Rehman hatte bereits Todesdrohungen erhalten.

Sonstiges

Snowden – Vernehmung: Der NSA-Untersuchungsausschuss hat wie erwartet beschlossen, Edward Snowden zu vernehmen – ob in Deutschland, in Russland oder per Videoübertragung ist aber noch unklar. Die FAZ (Eckart Lohse) berichtet. Die Welt (Ulrich Clauß) stellt Fragen und Antworten zu einer möglichen Vernehmung zusammen.

Snowden – Auslieferung: Müsste die Bundesregierung Edward Snowden an die USA ausliefern, wenn er deutschen Boden betreten sollte? Nein, meint der Rechtswissenschaftler Nikolaos Gazeas in einem Gastbeitrag auf zeit.de. Wenn Snowden eine politische Straftat vorgeworfen werde, bestehe keine Auslieferungspflicht. Allerdings könne Snowden in Auslieferungshaft genommen werden, bis ein Gericht über seinen Fall entschieden hat.

Das Letzte zum Schluss

Guttenberg gegen falsches Vorwort: Karl-Theodor zu Guttenberg verklagt den Münsteraner Wissenschaftsverlag LIT, weil der ein Buch mit dem Namen "Von der hohen Kunst ein Plagiat zu fertigen" mit einem Geleitwort des früheren Ministers versehen hat. Das stammt allerdings weder von Guttenberg, noch handelt es sich um ein Plagiat – sondern offenbar um Satire, unterschrieben mit dem Hinweis "1. April 2014". Wie welt.de (Manuel Bewarder) berichtet, verlangt Guttenberg eine Zahlung von 633,32 Euro und eine Unterlassungserklärung, damit das Buch nicht weiter vertrieben wird.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ak

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 9. Mai 2014: BGH zu Anti-Terror-Paragraf – Gleichstellungsbeauftragte gegen Ministerium – Falscher Guttenberg . In: Legal Tribune Online, 09.05.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11920/ (abgerufen am: 18.05.2024 )

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