Die juristische Presseschau vom 9. Februar 2016: Ausch­witz-Pro­zesse / Papier zu Bar­geld / Kritik an Pri­vacy Shield

09.02.2016

Justiz

BGH zu E-Zigaretten: Der Handel mit E-Zigaretten ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom Dezember zumindest dann strafbar, wenn sie Nikotin enthalten. Dies meldet die FAZ (Joachim Jahn). Die zugrundeliegende Rechtslage nach dem Tabakgesetz könnte sich zeitnah ändern, weil die Umsetzung einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2014 bevorstehe.

BGH zu Tötungsvorsatz: Die BerlZ (Christian Bommarius) erinnert an ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1994, in dem klargestellt wurde, dass bei gefährlichen Handlungen wie etwa dem Wurf eines Molotowcocktails auf eine Asylbewerberunterkunft grundsätzlich von einem Tötungsvorsatz auszugehen ist. Die hierdurch eingeleitete "Kurskorrektur in der Rechtsprechung" habe die in den frühen 1990er Jahren herrschende unselige Angewohnheit von Gerichten, "bei Angriffen aus Ausländerunterkünfte in der Regel zum mildest möglichen Straftatbestand" zu greifen, beendet.

OLG Koblenz zu Amtshaftung: Weil ein Scheidungsbeschluss zunächst wegen fehlender richterlicher Unterschrift und dann wegen fehlendem Verkündungsprotokoll erst im dritten dritten Anlauf wirksam verkündet wurde, haftet das Land als Dienstherr der Familienrichterin für die durch die Beschwerdeverfahren entstandenen Anwaltskosten. Dies entschied das Oberlandesgericht Koblenz in einem Urteil vom Beginn des Jahres. beck.blog.de (Hans-Otto Burschel) berichtet.

LG Köln zu Datenschutzerklärung: internet.law.de (Thomas Stadler) macht auf einen Beschluss des Landgerichts Köln von Ende November aufmerksam, durch den einem Webseitenbetreiber im Wege einer einstweiligen Verfügung unter anderem aufgegeben wurde, in einem Internetauftritt eine Datenschutzerklärung gemäß § 13 Telemediengesetz zu platzieren. Den tenorierten Bezug auf die Norm hält der Autor für "problematisch", weil eine entsprechende Verpflichtung gerade nicht bestehe. Zum Schutz vor wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen müsse die Entscheidung jedoch beachtet werden.

LG Neubrandenburg zu "Rabauken-Jäger": Auch die FAZ (Michael Hanfeld) berichtet auf ihrer Medien-Seite nun zu der vom Landgericht Neubrandenburg bestätigten Verurteilung eines Journalisten wegen der von diesem verwendeten Bezeichnung "Rabauken-Jäger". Nicht zuletzt wegen "der besonderen politischen Verwicklungen der Geschichte" wolle der wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilte Journalist ebenso wie der "Nordkurier", der die Bezeichnung veröffentlichte, die Angelegenheit notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht bringen. "Nur vordergründig" gehe es dabei um "heftige Polemik", vielmehr sei grundsätzlich die Pressefreiheit Verfahrensgegenstand.

Flugverspätungen: Bei der Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen wegen Flugverspätungen bedienten sich Verbraucher immer häufiger der Dienste kommerzieller Anbieter, schreibt die SZ (Stephan Radomsky). Die Rechtslage zu Entschädigungspflichten sei eindeutig, viele Kunden ohne Rechtsschutzversicherung scheuten sich jedoch vor zeitaufwendigen Auseinandersetzungen mit zahlungsunwilligen Fluggesellschaften.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 9. Februar 2016: Auschwitz-Prozesse / Papier zu Bargeld / Kritik an Privacy Shield . In: Legal Tribune Online, 09.02.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18392/ (abgerufen am: 28.04.2024 )

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