Die juristische Presseschau vom 7. Juni 2013: Ehegattensplitting für Lebenspartner – Oberstaatsanwalt vor Untersuchungsausschuss – Perspektiven der Anwaltschaft

07.06.2013

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NSU-Verfahren – Holger G.: Mit Holger G., dem die mehrfache Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen wird, hat am Donnerstag der zweite der fünf Angeklagten im NSU-Verfahren ausgesagt. G. soll dem NSU-Trio Ausweise auf seinen Namen überlassen, Wohnmobile für sie gemietet und zudem eine Pistole übergeben haben. Im Prozess brachte G. in einer Erklärung den Angehörigen der Opfer sein Mitgefühl zum Ausdruck. Zu den Tatvorwürfen erklärte G., er bestreite nicht die "objektiven Handlungen", wohl aber die "subjektiven Kenntnisse", die ihm unterstellt würden. spiegel.de (Gisela Friedrichsen) und zeit.de (Tom Sundermann) schildern die Aussage ausführlich.

VGH BaWü zu Juris: In einer nun veröffentlichten Entscheidung vom Mai dieses Jahres hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden, dass das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidungen nicht mehr ausschließlich dem Anbieter Juris zur Verfügung stellen darf. Rechtsanwalt Martin W. Huff skizziert auf lto.de den zu Grunde liegenden Fall und die Argumentation des Gerichtshofs. Das Urteil wertet Huff als richtig: "Entscheidungen, die "im Namen des Volkes" ergehen, und deren Aufbereitung und Digitalisierung durch Steuergelder des Volkes finanziert wird, haben dem Volk auch offenzustehen – und zwar auf allen Kanälen, nicht nur bei einem Exklusivorgan des Bundes."

VG Frankfurt - Blockupy: Das Blockupy-Bündnis hat nach Meldung von lto.de Klage beim Verwaltungsgericht Frankfurt wegen des Polizeieinsatzes bei der Blockupy-Demonstration in Frankfurt am vergangenen Wochenende eingereicht. Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit sei verletzt worden. Auch der Rechtsprofessor Clemens Arzt, der zufällig Augenzeuge war, habe die Einkesselung der Demonstration durch die Polizei als "schlicht unverhältnismäßig" bezeichnet.

AG München zu Post-AGB: Nach einem Urteil des Amtsgerichts München muss der Versender eines Pakets, das auf dem Postweg verloren geht, nicht unbedingt auf dem Schaden sitzenbleiben. Für eine Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), nach denen die Post nur für den Verlust von Einschreiben u.a. aufkommt, genüge es nicht, dass in der Postfiliale ein Aushang angebracht sei, bei dem auf die in den Postfilialen einsehbaren AGB verwiesen werde. Wie lawblog.de (Udo Vetter) erläutert, habe das Gericht eine solche Bezugnahme, klein gedruckt und in einem Aushang über Produkte und Preise versteckt, als überraschend gewertet.

Fall Mollath: Der Untersuchungsausschuss des bayerischen Landtags zum Fall Mollath hat nach einem Bericht der SZ (Olaf Prybzilla) Oberstaatsanwalt Wolfhard Meindl angehört, der für den Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg zuständig war. Seiner Ansicht nach sei ein solcher staatsanwaltschaftlicher Wiederaufnahmeantrag ein Novum. Wie spiegel.de (Björn Hengst) ausführt, seien für den Wiederaufnahmeantrag vom März dieses Jahres laut Meindl zwei Punkte maßgeblich gewesen: die Verwendung einer unechten Urkunde im Verfahren gegen Mollath und die Aussage eines damals noch nicht bekannten Zeugen.

Perspektiven der Anwaltschaft: "Der Kuchen wird nicht größer. Aber immer mehr wollen einen Teil davon ab", führt Thomas Sigmund (Handelsblatt) zu den Perspektiven der Anwaltschaft aus. Vor allem kleinere Kanzleien müssten daher umsteuern und eine klare Strategie bei Marketing und Akquise verfolgen. Etwa habe die Übernahme eines Ehrenamts schon so manchen Mandanten gebracht; auch die Spezialisierung zahle sich aus.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 7. Juni 2013: Ehegattensplitting für Lebenspartner – Oberstaatsanwalt vor Untersuchungsausschuss – Perspektiven der Anwaltschaft . In: Legal Tribune Online, 07.06.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8870/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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