Die juristische Presseschau vom 7. September 2012: Bundesverfassungsgericht und ESM – Piratenprozess in Hamburg – Bahnaufteilung abgewendet

07.09.2012

Weitere Themen – Justiz

EuGH zu Online-Käufen: spiegel.de (Nicolai Kwasniewski) stellt eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vor, die den Verbraucherschutz stärkt. Wer etwas über das Internet bei einem Händler im EU-Ausland kauft, könne den Unternehmer auch vor einem heimischen Gericht verklagen. Im vorliegenden Fall habe eine Frau aus Österreich per Internet ein Auto in Hamburg bestellt.

EuGH zu "Bekömmlicher Wein": Rechtsanwalt Markus Grube setzt sich in einem Beitrag für lto.de mit dem Verbot des Europäischen Gerichtshofs der Bezeichnung "bekömmlich" bei Wein auseinander. Er hofft, dass durch diese Entscheidung die Verwendung von Fitness- und Wellness-Angaben allgemein erschwert wird.

spiegel.de (Christian Teevs) referiert das Urteil: "Die Werbung mit dem Wort ‚bekömmlich’ suggeriere eine geringe Belastung des Verdauungssystems und damit ‚eine nachhaltige positive physiologische Wirkung’".

Generalanwalt EuGH – Bahnaufteilung: Niilo Jääskinen, der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof, lehnt eine Ausgliederung des Streckennetzes der Deutschen Bahn AG ab, berichtet FTD (Bernd Hops /Jens Tartler). Er folgt damit der Rechtauffassung des Konzerns und der Bundesregierung. Die EU-Kommission habe sich enttäuscht von der Entscheidung gezeigt. Auch ein Leitartikel der FTD kritisiert die Entscheidung.

OLG Düsseldorf – Stromvorteil: Die FAZ (Corinna Budras) berichtet über die Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, das die Befreiung von Stromnetz-Entgelten für energieintensive Konzerne für europarechtswidrig hält. Der Kartellsenat habe die EU-Kommission um eine Stellungnahme gebeten, die mündliche Verhandlung sei für den 24. Oktober angesetzt.

StA Köln – Anklage Jagdfeld: Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte hat vor dem Landgericht Aachen Anklage gegen den Adlon-Investor Anton August Jagdfeld erhoben, berichtet die FTD (Jens Brambusch). Der Immobilienunternehmer soll Anleger um 22 Millionen Euro geprellt haben.

LG Hamburg – Piratenprozess: Im Prozess gegen somalische Piraten vor dem Landgericht Hamburg hat die Staatsanwaltschaft plädiert, berichtet spiegel.de (Simone Utler). Sie fordert für die sieben erwachsenen Angeklagten Freiheitsstrafen zwischen sechs und zwölf Jahren, für die drei zum Zeitpunkt der Tat Jugendlichen vier bis fünfeinhalb Jahre Jugendstrafe.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 7. September 2012: Bundesverfassungsgericht und ESM – Piratenprozess in Hamburg – Bahnaufteilung abgewendet . In: Legal Tribune Online, 07.09.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7019/ (abgerufen am: 03.05.2024 )

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