Die juristische Presseschau vom 7. August 2015: BVerwG zu Post­por­to – EuGH zu Scha­ria-Schei­dung – Hanf­pa­ra­de in Berlin

07.08.2015

Das BVerwG urteilt zu Portoerhöhungen. Außerdem in der Presseschau: Wissenswertes zum Weisungsrecht, Inhalt der Pressefreiheit, VG Berlin zu Hanfparade und rauchfreie Gefängnisse in Australien.

Thema des Tages

BVerwG zu Postporto: Das von der Post zwischen 2003 und 2005 erhobene Porto für mehrere Leistungen, u.a. dem "Standardbrief", war zu hoch. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht in mehreren Urteilen am Dienstag. Der Regulierungsrechtsexperte Andreas Neumann stellt auf lto.de den Verfahrenskomplex und seine ungewöhnlichen prozessualen Vorgeschichte vor. Der klagende Interessenverband alternativer Anbieter von Postdiensten hatte sein Begehr jahrelang verfolgt und etwa gegen die Versagung einer Berufungsmöglichkeit auch schon erfolgreich das Bundesverfassungsgericht angerufen. Daneben geht Neumann vertieft auf das Entgeltgenehmigungsverfahren ein, gegen dessen Bestimmungen nach Einschätzung der Leipziger Richter die Bundesnetzagentur verstieß. Unabhängig von der Frage konkreter Entschädigungen sei künftig mit einer verstärkten gerichtlichen Kontrolle der Genehmigungen für Briefporti zu rechnen.

Die zu erwartende Klagewelle gegen künftige, von der Bundesnetzagentur genehmigte Portoerhöhungen steht auch im Mittelpunkt des Berichts der SZ (Kirsten Bialdiga), eine Zusammenfassung der Entscheidungen bringt auch bild.de.

Rechtspolitik

Weisungsrecht: Die Entlassung Harald Ranges als Generalbundesanwalt befeuert die Diskussion über Inhalt und Form des Weisungsrechts gegenüber Staatsanwaltschaften.

In einem Gastbeitrag für die FAZ gibt Horst Hund, Generalstaatsanwalt in Rheinland-Pfalz*, zu bedenken, dass es kein persönliches Privileg des jeweiligen Justizministers sei und durch seine Ausübung die Kontrolle über das "weisungsgebundene Organ der Rechtspflege" gewährleistet werde. Wegen vielfältiger Formen politischen Einflussnahmeversuche tue aber eine "Einschränkung und Präzisierung" not.

Unter Verweis auf die Weisungsgebundenheit attestieren Rechtsanwalt Gerhard Strate auf zeit.de sowie der frühere Bundesrichter Wolfgang Neskovic (heise.de) Ranges Erklärung eine "demagogische Komponente" bzw. ein "dreistes Verhalten" des Generalbundesanwalts. Beide Autoren stellen darauf ab, dass die vielbeschworene Unabhängigkeit der Justiz tatsächlich nur für Richter gelte.

Harald Range/Heiko Maas: In einem Porträt des geschassten Generalbundesanwalts Harald Range fasst die FAZ (Reinhard Müller, Zusammenfassung) dessen Sicht der Abläufe der Netzpolitik-Affäre zusammen. Im Interview mit dem Tagesspiegel (Ursula Knapp) erklärt Harald Reiter, Sprecher der "Vereinigung der Bundesrichter und Bundesanwälte am Bundesgerichtshof" die Kritik des Vereins am Vorgehen des Bundesjustizministers.

Pressefreiheit: Im Leitartikel seiner Zeitung plädiert Ulrich Clauß (Welt) dafür, als Konsequenz aus der Affäre statt des üblichen "Schwarze-Peter-Spiels" eine grundsätzliche Diskussion zu "Gegenstand und Nutznießern" der Pressefreiheit zu führen. Schließlich sei auch der "Begriff der Transparenz unter die Lupe zu nehmen", denn von "totaler Transparenz ist es ein kurzer Weg zu totaler Überwachung."

Landesverrat: Das Handelsblatt (Till Hoppe/Dietmar Neuerer) berichtet zu Überlegungen, als Konsequenz aus der Netzpolitik-Affäre die Strafrechtsnorm zum Landesverrat zu reformieren. Hierzu könne analog der Regelung zur Verletzung von Dienstgeheimnissen nach § 353b Strafgesetzbuch ein Ausschluss der Rechtswidrigkeit bei journalistischer Verarbeitung eingeführt werden, zitiert der Beitrag den innenpolitischen Sprecher der SPD-Fraktion, Konrad Lischka. Der gleichfalls zitierte Rechtsprofessor Christoph Degenhart hält dagegen eine gesetzliche Konkretisierung des Begriffs des Staatsgeheimnisses für zweckmäßiger.

Vorstandsgehälter: In den USA müssen ab 2017 große und mittlere Aktiengesellschaften offenlegen, wie viel Vorstandschefs im Verhältnis zu mittleren Angestellten verdienen. Die SZ (Caspar Busse/Thomas Öchsner) erinnert aus diesem Anlass daran, dass Pläne zur Begrenzung von Vorstandgehältern in Deutschland derzeit nicht vorankommen. Initiativen aus dem Koalitionsvertrag seien von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) verschoben worden, weil erst europäische Diskussionen abgewartet werden sollten.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 7. August 2015: BVerwG zu Postporto – EuGH zu Scharia-Scheidung – Hanfparade in Berlin . In: Legal Tribune Online, 07.08.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16531/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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