Die juristische Presseschau vom 7. August 2015: BVerwG zu Post­por­to – EuGH zu Scha­ria-Schei­dung – Hanf­pa­ra­de in Berlin

07.08.2015

Justiz

EuGH – Scharia-Scheidung: Muss eine von einem syrischen Scharia-Gericht ausgesprochene Privatscheidung von Syrern, die zusätzlich auch die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, in der Bundesrepublik anerkannt werden? Diese Frage hat das Oberlandesgericht München dem Europäischen Gerichtshof zur Beantwortung vorgelegt. Über den Fall berichtet die SZ (Ekkehard Müller-Jentsch).

BVerfG zu rechtlichem Gehör: Gerichte müssen sich mit wesentlichen Argumenten des Betroffen eines Verfahrens auseinandersetzen und verletzen anderenfalls dessen Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs. Dies entschied nach lawblog.de (Udo Vetter) das Bundesverfassungsgericht in einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde vom Juni. Gegen den Beschwerdeführer wurde ermittelt, weil er Teile einer Ermittlungsakte online gestellt hatte. Er verteidigte sich mit dem Recht auf Meinungsfreiheit und argumentierte mit höchstrichterlichen Urteilen. Das mit der Sache befasste Gericht ging auf das Vorbringen mit keinem Wort ein.

BSG zu Übergangsbezügen: Für Übergangsbezüge, die zukünftigen Rentnern auch schon vor Erreichen der Altersgrenze gewährt werden, gilt hinsichtlich abzuführender Versicherungsbeträge der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 Prozent. Dies bestätigte das Bundessozialgericht in einem Urteil aus der vergangenen Woche. Rechtsanwalt Thomas Frank stellt auf lto.de die Entscheidung vor und erklärt Gestaltungsmodelle für Übergangsbezüge.

OLG Celle – Islamisten/Bild: Nach Meldung der taz hat das Oberlandesgericht Celle die Beschwerde der Bild-Zeitung gegen ihren Ausschluss von der Verhandlung gegen zwei mutmaßliche Islamisten verworfen. Ein Vertreter der Zeitung habe nun eine Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt.

BayVGH – Vereinsverbot: Zu einer bereits im vergangenen September beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof anhängig gemachten Klage von Neonazis und Sympathisanten gegen das im Juli 2014 verfügte Verbot des "Freien Netzes Süd" ist nun ein Verhandlungstermin im Oktober bekannt gegeben worden. Die Kläger argumentieren, dass ihr "Netzwerk" kein Verein gewesen sei und dementsprechend nicht verboten habe werden können, schreibt die SZ.

VG Berlin – Hanfparade: Am morgigen Samstag setzt sich die Hanfparade in Berlin für die Legalisierung von Cannabis ein. taz-Berlin (Bert Schulz) berichtet, dass am heutigen Freitag vor dem Verwaltungsgericht Berlin zu einer Auflage der Versammlungsbehörde verhandelt wird, nach der "nicht themenbezogene" Infostände bei der Parade nicht erlaubt seien.

AG Kronach – Volksverhetzung: Vom Amtsgericht Kronau ist ein Berufsschullehrer wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen verurteilt. Er hatte einen Schüler als Angehörigen einer "minderwertigen Rasse" verunglimpft, schreibt die SZ (Katja Auer). Das Verfahren hatte Aufsehen erregt, weil der Mann seinen Schülern zudem Stromstöße verpasste, nach eigener Aussage, um den Jugendlichen die Wirkungsweise von Strom zu verdeutlichen. Das Gericht wertete dies als fahrlässige Körperverletzung.

Geruchsbelästigung: Die SZ (Andrea Nasemann) stellt Urteile zu mietrechtlichen Geruchsbelästigungen zusammen. Gerade bei Zigarettenrauch aus der Nachbarwohnung sei eine Änderung der "lange Zeit festgefahrenen Meinung der Gerichte" auszumachen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 7. August 2015: BVerwG zu Postporto – EuGH zu Scharia-Scheidung – Hanfparade in Berlin . In: Legal Tribune Online, 07.08.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16531/ (abgerufen am: 18.05.2024 )

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