Die juristische Presseschau vom 6. September 2013: Mollath-Unterbringung verfassungswidrig – Klagerecht von Umweltverbänden – Haftbefehl gegen "Oma Gertrud"

06.09.2013

Recht in der Welt

Kenia – IStGH-Austritt geplant: Laut einem Bericht der FAZ (Thomas Scheen) will Kenia aus dem Vertrag über den Internationalen Strafgerichtshof austreten. Hintergrund sei der Prozess gegen den stellvertretenden kenianischen Präsidenten William Ruto, der am Montag in Den Haag beginnen soll, sowie ein für November terminierter Prozess gegen den amtierenden Präsidenten Uhuru Kenyatta. Allerdings hätte ein Austritt Kenias laut des Gerichtshofs keine Auswirkungen auf die bereits angelaufene Prozesse; zudem gelte eine Kündigungsfrist von einem Jahr.

Die SZ (Tobias Zick) porträtiert den Vizepräsidenten William Ruto.

Großbritannien – Klage gegen Spotify: Der Musik-Streaming-Anbieter Spotify ist wegen Urheberrechtsverletzung verklagt worden. Das Tanzmusik-Label "Ministry of Sound" habe beim Londoner High Court Klage eingereicht, weil Spotify unerlaubt Playlists des Labels verwende, berichtet die FAZ (Marcus Theurer) im Unternehmens-Teil.

Chile – Richter entschuldigen sich: Chiles Richter haben sich bei den Opfern der Pinochet-Militärherrschaft entschuldigt. Knapp 40 Jahre nach dessen Putsch konstatiert die chilenische Richtervereinigung laut taz (Jürgen Vogt), dass die Justiz damals versagt habe – obwohl "sie die einzige Institution war, in die die Putschregierung nicht intervenierte".

Sonstiges

Syrien I – Humanitäre Intervention: Auf der "Staat und Recht"-Seite der FAZ begründet der Völkerrechtler Matthias Herdegen, warum ein Angriff auf Syrien zum Schutz elementarer Menschenrechte trotz des in der UN-Charta normierten allgemeinen Gewaltverbots auch ohne Mandat des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen in seinen Augen völkerrechtlich zulässig ist.

Die Gegenposition vertritt Sven Simon auf verfassungsblog.de. Internationale Schutzverantwortung bedeute "nicht automatisch militärisches Einschreiten" und stelle ohne Beschluss des Sicherheitsrats keine Rechtsgrundlage für einen Militärschlag dar.

Syrien II – Assad vor IStGH? Ebenfalls auf der "Staat und Recht"-Seite der FAZ vertritt der Strafrechtler Kai Ambos die Auffassung, dass eine Strafaktion gegen das syrische Regime nur über den Internationalen Strafgerichtshof laufen dürfe. Vorschläge, "durch militärische Gewalt" zu strafen, offenbarten dagegen ein "archaisches Rechtsverständnis". Er schlägt eine auf den Chemiewaffeneinsatz gestützte Überweisung des Falles durch den UN-Sicherheitsrat vor und erläutert, warum der Einsatz von Giftgas völkerrechtswidrig und von Statut des Gerichtshofs erfasst ist.

Das Letzte zum Schluss

Haftbefehl gegen schwarzfahrende Oma: In Wuppertal hat das Amtsgericht Haftbefehl gegen eine 87-jährige Frau erlassen. Die als "Oma Gertrud" bekannte Frau war einer Gerichtsverhandlung ferngeblieben. Schon im Juni war "Oma Gertrud" in Haft – weil sie eine Geldstrafe wegen Schwarzfahrens in Höhe von 400 Euro nicht bezahlen konnte und ersatzweise in Haft musste, berichtet spiegel.de.

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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/thd

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 6. September 2013: Mollath-Unterbringung verfassungswidrig – Klagerecht von Umweltverbänden – Haftbefehl gegen "Oma Gertrud" . In: Legal Tribune Online, 06.09.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9507/ (abgerufen am: 06.05.2024 )

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