Die juristische Presseschau vom 6. September 2013: Mollath-Unterbringung verfassungswidrig – Klagerecht von Umweltverbänden – Haftbefehl gegen "Oma Gertrud"

06.09.2013

Das Bundesverfassungsgericht hält die psychiatrische Unterbringung von Gustl Mollath für verfassungswidrig – und springt in seiner Begründung nicht gerade zimperlich mit den Instanzgerichten um. Außerdem in der Presseschau: das geschlechtsfreie Geburtenregister, Zeitenwende bei Klagen von Umweltverbänden und ein Haftbefehl wegen Schwarzfahrens.

Thema des Tages

BVerfG zu Mollath: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Verlängerung der psychiatrischen Unterbringung von Gustl Mollath im Jahr 2011 verfassungswidrig war. Es gab damit seiner Verfassungsbeschwerde gegen die damaligen Beschlüsse des Landgerichts Bayreuth und des Oberlandesgerichts Bamberg statt, so die FAZ (Helene Bubrowski). Diese seien unzureichend begründet und unverhältnismäßig. Eine nachträgliche Feststellung der Verfassungswidrigkeit sei aufgrund der Schwere des Eingriffs in das Grundrecht auf Freiheit der Person geboten. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) habe anlässlich der Entscheidung ihre Forderung nach einer Reform des Unterbringungsrechts bekräftigt.

Im Detail geht internet-law.de (Thomas Stadler) auf die Begründung des Gerichts ein. taz.de (Christian Rath) fasst den Prozessverlauf zusammen und betont, dass Karlsruhe insbesondere das Fehlen der Darlegung einer konkreten Gefährdung durch Mollath im Falle seiner Freilassung kritisiert habe.

Das Bundesverfassungsgericht rüge in seinem Beschluss "Fehler in Serie" und übe "Fundamentalkritik", konstatiert Heribert Prantl (SZ). Die Gerichtsentscheidungen aus Bayreuth und Bamberg seien "eine Schande". Reinhard Müller (FAZ) bezeichnet den Beschluss als dringend nötigen "Weckruf" und konstatiert, dass er zwar einerseits Maßstäbe setze, andererseits aber eigentlich "nur Selbstverständliches" fordere: Dass es einer guten Begründung bedürfe, wenn ein Mensch weggesperrt werden solle. Udo Vetter (lawblog.de) fasst das so zusammen: "Im Ergebnis klingt das so, als hätten sich Mollaths Richter nicht mal ansatzweise mit Mollaths Fall auseinandergesetzt."

Rechtspolitik

Geschlecht im Geburtenregister: Als "Ende des verordneten Geschlechtes" beschreibt der Notar Herbert Grziwotz auf lto.de die Anfang November in Kraft tretende Reform des Geburtenregisters. Es müsse künftig keine Aussage mehr über das Geschlecht von Kindern treffen; insbesondere die Rechte intersexueller Kinder würden dadurch gestärkt. Echte "Geschlechtsfreiheit" existiere aber immer noch nicht; andere Normen zum Beispiel im Familienrecht knüpften nach wie vor an das Geschlecht an.

Parteien zu Sicherheit und Justiz: Die FAZ (Peter Carstens) gibt in ihrer Serie "Wahl 2013" einen Überblick über die "Pläne der Parteien zu Sicherheit, Justiz und Integration".

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 6. September 2013: Mollath-Unterbringung verfassungswidrig – Klagerecht von Umweltverbänden – Haftbefehl gegen "Oma Gertrud" . In: Legal Tribune Online, 06.09.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9507/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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