Die juristische Presseschau vom 6. August 2015: Er­mitt­lun­gen gegen Maas? – Ge­le­ak­te Do­ku­men­te offline – Teurer Fußball

06.08.2015

Justiz

BGH - Afghanistan-Papiere: Die Funke-Mediengruppe hat anlässlich einer von der Bundesregierung angedrohten Zwangsvollstreckung mehrere tausend Seiten vertraulicher Afghanistan-Papiere offline geschaltet. Gegen die Veröffentlichung im Jahr 2012 war das Verteidigungsministerium unter Berufung auf eine Urheberrechtsverletzung vorgegangen. Das Landgericht und das Oberlandesgericht Köln folgten dieser Argumentation. Gegen den Ausschluss der Revision durch das Oberlandesgericht hat der Verlag mittlerweile Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH erhoben, berichtet die SZ (Karoline Meta Beisel).

BVerfG zu privaten Einstandspflichten: Unter Bezugnahme auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Februar 2014 kritisiert Professor Christian Koenig in der FAZ die Praxis vieler Bundesländer, die Einreise von Syrien-Flüchtlingen von einer zeitlich unbegrenzten Einstandsverpflichtung des Einladenden für den Lebensunterhalt abhängig zu machen. Das Gericht habe damals klargestellt, dass diese Pflicht mit der Asylanerkennung entfalle.

VG Stuttgart zu EnBW-Untersuchungsausschuss: Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat zwei Klagen gegen das Land Baden-Würtemberg abgewiesen, mit denen der ehemalige Ministerpräsident Stefan Mappus die Behandlung als Betroffener im EnBW-Untersuchungsaussuss erzwingen wollte, berichtet spiegel.de. Hintergrund des Untersuchungsausschusses ist, dass Mappus den Rückkauf der EnBW-Anteile vom französichen Energieversorger EdF für 4,7 Millarden Euro am Landtag vorbei eingefädelt hatte.

BAG zu "Spätehenklausel": Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die sogenannte "Spätehenklausel", nach der die betriebliche Hinterbliebenenversorgung nur beansprucht werden kann, wenn der verstorbene Mitarbeiter die Ehe vor Vollendung seines 60. Lebensjahres geschlossen hat, eine AGG-widrige Altersdiskriminierung darstellt, berichtet lto.de.

AG Köln zu "Hogesa"-Krawallen: Das Amtsgericht Köln hat einen Beteiligten der "Hogesa"-Ausschreitungen, bei denen im vergangenen Jahr 50 Polizisten verletzt wurden, zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt. Wie lto.de berichtet, handelt es sich dabei um die höchste bislang verhängte Strafe.

ArbG Berlin zu "Mall of Berlin": Wie die SZ meldet, haben zwei der Wanderarbeiter, die beim Bau des Berliner Einkaufszentrums "Mall of Berlin" um ihren Lohn geprellt wurden, einen ersten Erfolg erzielt. Das Berliner Arbeitsgericht habe ein Subunternehmen verpflichtet, die ausstehenden Löhne zu zahlen.

StA Berlin - Burak-Mord: Die SZ (Carolin Wiedemann) geht dem Mord am Berliner Burak Bektas im Frühjahr 2012 nach und zieht eine Parallele zu den Taten des NSU. Wie bei den NSU-Morden habe das Opfer einen Migrationshintergrund, es gäbe kein erkennbares Motiv und die Staatsanwaltschaft ermittle seit drei Jahren im Dunkeln.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 6. August 2015: Ermittlungen gegen Maas? – Geleakte Dokumente offline – Teurer Fußball . In: Legal Tribune Online, 06.08.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16514/ (abgerufen am: 29.04.2024 )

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