Die juristische Presseschau vom 6. Februar 2014: Mehr Rechte für Flieger – BVerwG erlaubt Tierversuche – Italiens Rechnungshof gegen Ratingagenturen

06.02.2014

Justiz

BVerwG zu Tierversuchen: Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Bremer Gesundheitsbehörde dem Hirnforscher Andreas Keiter 2008 bis 2011 seine Anträge auf Forschung an Makaken-Affen an der Universität Bremen hätte genehmigen müssen. Über die "wegweisende" Entscheidung, den zugrundeliegenden Streit um den Einsatz der Affen zur Lösung von Aufmerksamkeitsaufgaben vor Computerbildschirmen und die noch anhängigen Verfahren für den Zeitraum 2011-2014 informiert Cornelia Reichert im Feuilleton der FAZ.

BayVerfGH – Rundfunkbeitrag: Auf ihrer "Medien"-Seite veröffentlicht die FAZ (Michael Hanfeld) ein Interview mit dem Juristen Ermano Geuer, der im Wege der Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen den Rundfunkbeitrag klagt. Am 25. März werde verhandelt, der Kläger sieht den Gleichheitsgrundsatz und das Rechtsstaatsgebot verletzt. In der jüngst ergangenen entgegenstehenden Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bremen sieht er eine "juristische Einzelmeinung".

Mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Höhe des Beitrags beschäftigt sich Frederik Ferreau auf juwiss.de.

LG Hannover zu Flugticket-Bezahlung: Wie das Handelsblatt (Christoph Schlautmann) berichtet, hat das Landgericht Hannover auf eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen eine Klausel in den Verträgen des Fluganbieters Tuifly für unwirksam erklärt, die die volle Zahlung des Ticketpreises schon bei Buchung verlangt. Darin liege ein "nicht unerheblicher Liquiditätsverlust", zudem trügen die Fluggäste so das Insolvenzrisiko des Anbieters. Anfang Januar habe das Landgericht Frankfurt schon ein ähnliches Urteil gefällt.

Winnenden will klagen: Die Stadt Winnenden hat angekündigt, die Eltern des Amokläufers Tim K., der dort vor knapp fünf Jahren 15 Menschen erschoss, auf Schadensersatz verklagen zu wollen. Nach dem Bericht der FAZ (Helene Bubrowski) begründet die Stadt ihr Vorgehen mit der Verantwortlichkeit der Eltern für die finanziellen Folgeschäden der Tat und deren kategorische Weigerung, sich an der Schadensregulierung zu beteiligen. Der Vater des Attentäters sei inzwischen aufgrund fehlerhafter Verwahrung der Tatwaffe rechtskräftig wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Einvernehmlich beigelegt sei inzwischen der Streit zwischen den Eltern und den Hinterbliebenen.

OLG München – NSU-Prozess: Über die Vernehmung des Zeugen André K. im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München berichten die FAZ (Karin Truscheit) und spiegel.de (Björn Hengst). Der Zeuge, der in den neunziger Jahren mit dem NSU-Trio in rechtsradikalen Gruppen aktiv gewesen sei, habe bei Detailfragen auffällig viele Erinnerungslücken aufgewiesen. Die SZ (Tanjev Schultz) berichtet derweil über einen neuen Befangenheitsantrag der Zschäpe-Verteidigung gegen einen der Richter, der seine Akte mit "HV NSU" für Hauptverhandlung NSU beschriftet hatte. Darin liege eine "massive Vorverurteilung", da die Existenz der Vereinigung "NSU" ja erst nachgewiesen werden müsse, so der Verteidiger.

EU-Kommission – Einigung mit Google: Die EU-Kommission will das seit drei Jahren wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung anhängige Wettbewerbsverfahren gegen den US-Suchmaschinendienstleister Google gütlich beilegen. Der Konzern habe sich zu "erheblichen Zugeständnissen" bereit erklärt, zitiert die SZ (Javier Cáceres) EU-Wettbewerskommissar Joaquín Almunia. Auch das Handelsblatt (Thomas Ludwig) berichtet.

Javier Cáceres (SZ) bezweifelt, ob Googles Zugeständnisse wirklich so weitgehend sind. Der Konzern sei inzwischen so mächtig geworden, dass über seine Zerschlagung nachgedacht werden müsse.

StA Augsburg – Fall Gurlitt: Im Feuilleton der Zeit vertritt der Rechtshistoriker Uwe Wesel die Auffassung, die Beschlagnahme der Bilder von Cornelius Gurlitt sei rechtswidrig gewesen und verpflichte zum Schadensersatz. Mit den Werken zusammenhängende Steuerdelikte seien längst verjährt; zudem sei Gurlitt zweifelsfrei Eigentümer der Bilder.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 6. Februar 2014: Mehr Rechte für Flieger – BVerwG erlaubt Tierversuche – Italiens Rechnungshof gegen Ratingagenturen . In: Legal Tribune Online, 06.02.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10904/ (abgerufen am: 07.05.2024 )

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