Die juristische Presseschau vom 5. Oktober 2012: Nebeneinkünfte von Abgeordneten – Mehr Rechte für Fluggäste – Sparfüchse beim Rechnungshof

05.10.2012

Weitere Themen - Justiz

EuGH zu Fluggastrechten: Der Europäische Gerichtshof hat am Donnerstag in zwei Urteilen die Rechte von Fluggästen gestärkt. Das berichtet die FTD (Mark Schrörs). Demnach haben Passagiere einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen, wenn sie nicht befördert werden – und zwar auch, wenn das nicht an einer Überbuchung seitens der Fluggesellschaft liegt, sondern an anderen betrieblichen Gründen wie etwa Umleitungen von Flügen nach Streiks. Das Handelsblatt (Jens Koenen) betont, dass der Bundesgerichtshof erst kürzlich anders entschieden hat. Falls Fluggesellschaften aber künftig regelmäßig im Streikfall zahlen müssten, kämen gewaltige Kosten auf sie zu.

BVerfG - Deals im Strafprozess: Das Bundesverfassungsgericht will am 7. November über die Zulässigkeit von Deals im Strafprozess verhandeln. Die FAZ (Reinhard Müller) schildert die langjährige Praxis solcher Absprachen, die seit 2009 gesetzlich geregelt ist. Hintergrund des Verfahrens seien drei Verfassungsbeschwerden, die Beschwerdeführer beriefen sich insbesondere auf ihr verfassungsmäßig garantiertes Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen. Zu der Verhandlung sei auch der Präsident des Bundesgerichtshofs, Klaus Tolksdorf, als Sachverständiger geladen. Er habe vor einer "Zwei-Klassen-Justiz" gewarnt, weil Deals vor allem in großen Wirtschaftsstrafverfahren lukrativ sind.

AG Regensburg - Holocaust-Leugner: Das Amtsgericht Regensburg hat erneut einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung gegen den Bischof Richard Williamson erlassen. Das meldet unter anderem spiegel.de. Williamson hatte 2008 in einem Interview den Holocaust geleugnet. In der Folge kam es zu einem ersten Prozess, Anfang dieses Jahres entschied jedoch das Oberlandesgericht Nürnberg, dass der Fall wegen Verfahrensmängeln neu verhandelt werden müsse.

Unschuldig in Haft: Die SZ (Annette Ramelsberger) widmet die "Seite Drei" der Geschichte eines Lehrers, der wegen der angeblichen Vergewaltigung einer Kollegin für fünf Jahre ins Gefängnis kam, obwohl er unschuldig war. Die Tat war offenbar erfunden, der Mann wurde 2011 wegen erwiesener Unschuld freigesprochen.

Kinderwagen und AGG: Rechtsprofessor Roland Schimmel erklärt auf lto.de, warum so genannte Anti-Kinderwagen-Poller nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen. Die Poller, die etwa in Cafés im Berliner Prenzlberg eingesetzt werden, sollten keine Gäste, sondern lediglich den Kinderwagen aus dem Café fernhalten. Im Übrigen schütze das AGG nicht die Eigenschaft, Eltern zu sein.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 5. Oktober 2012: Nebeneinkünfte von Abgeordneten – Mehr Rechte für Fluggäste – Sparfüchse beim Rechnungshof . In: Legal Tribune Online, 05.10.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7245/ (abgerufen am: 06.05.2024 )

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