Der Bundestag will mehr Transparenz bei den Nebeneinkünften von Abgeordneten. Außerdem in der Presseschau: Der EuGH stärkt die Rechte von Fluggästen, das BVerfG verhandelt bald über Deals im Strafprozess, ein Mann landet unschuldig im Gefängnis und der Bundesrechnungshof nimmt einen Blumenstrauß unter die Lupe –was die Bundesagentur für Arbeit gar nicht lustig findet.
Nebeneinkünfte von Abgeordneten: Die Abgeordneten des Bundestages wollen die Offenlegung ihrer Nebeneinkünfte neu regeln. Bisher müssen Nebeneinkünfte lediglich in drei Stufen angegeben werden: von 1000 bis 3500 Euro, bis 7000 Euro und mehr als 7000 Euro. Künftig sollen auch höhere Nebeneinkünfte transparent gemacht werden. Hintergrund der Debatte ist auch die Kritik an dem Kanzlerkandidaten der SPD, Peer Steinbrück, der Nebeneinkünfte von mehr als 7000 Euro nicht weiter aufgeschlüsselt hatte. Es berichten die SZ (Robert Rossmann) und spiegel.de.
Weitere Themen – Rechtspolitik
Beschneidung: Den Gesetzentwurf zur Beschneidung von Jungen erklärt die SZ (Wolfgang Janisch) in Fragen und Antworten. Auch Die Welt (Matthias Kamann) berichtet ausführlich und geht insbesondere auf die umfassende Gesetzesbegründung ein. Der Entwurf stoße bei jüdischen und muslimischen Verbänden auf Zustimmung.
Euro-Haushalt: Die SZ (Cerstin Gammelin) führt ein Interview mit dem EU-Abgeordneten Elmar Brok (CDU). Er befürwortet die Pläne, einen eigenen Haushalt für die Euro-Zone einzuführen.
Weitere Themen - Justiz
EuGH zu Fluggastrechten: Der Europäische Gerichtshof hat am Donnerstag in zwei Urteilen die Rechte von Fluggästen gestärkt. Das berichtet die FTD (Mark Schrörs). Demnach haben Passagiere einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen, wenn sie nicht befördert werden – und zwar auch, wenn das nicht an einer Überbuchung seitens der Fluggesellschaft liegt, sondern an anderen betrieblichen Gründen wie etwa Umleitungen von Flügen nach Streiks. Das Handelsblatt (Jens Koenen) betont, dass der Bundesgerichtshof erst kürzlich anders entschieden hat. Falls Fluggesellschaften aber künftig regelmäßig im Streikfall zahlen müssten, kämen gewaltige Kosten auf sie zu.
BVerfG - Deals im Strafprozess: Das Bundesverfassungsgericht will am 7. November über die Zulässigkeit von Deals im Strafprozess verhandeln. Die FAZ (Reinhard Müller) schildert die langjährige Praxis solcher Absprachen, die seit 2009 gesetzlich geregelt ist. Hintergrund des Verfahrens seien drei Verfassungsbeschwerden, die Beschwerdeführer beriefen sich insbesondere auf ihr verfassungsmäßig garantiertes Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen. Zu der Verhandlung sei auch der Präsident des Bundesgerichtshofs, Klaus Tolksdorf, als Sachverständiger geladen. Er habe vor einer "Zwei-Klassen-Justiz" gewarnt, weil Deals vor allem in großen Wirtschaftsstrafverfahren lukrativ sind.
AG Regensburg - Holocaust-Leugner: Das Amtsgericht Regensburg hat erneut einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung gegen den Bischof Richard Williamson erlassen. Das meldet unter anderem spiegel.de. Williamson hatte 2008 in einem Interview den Holocaust geleugnet. In der Folge kam es zu einem ersten Prozess, Anfang dieses Jahres entschied jedoch das Oberlandesgericht Nürnberg, dass der Fall wegen Verfahrensmängeln neu verhandelt werden müsse.
Unschuldig in Haft: Die SZ (Annette Ramelsberger) widmet die "Seite Drei" der Geschichte eines Lehrers, der wegen der angeblichen Vergewaltigung einer Kollegin für fünf Jahre ins Gefängnis kam, obwohl er unschuldig war. Die Tat war offenbar erfunden, der Mann wurde 2011 wegen erwiesener Unschuld freigesprochen.
Kinderwagen und AGG: Rechtsprofessor Roland Schimmel erklärt auf lto.de, warum so genannte Anti-Kinderwagen-Poller nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen. Die Poller, die etwa in Cafés im Berliner Prenzlberg eingesetzt werden, sollten keine Gäste, sondern lediglich den Kinderwagen aus dem Café fernhalten. Im Übrigen schütze das AGG nicht die Eigenschaft, Eltern zu sein.
Weitere Themen – Recht in der Welt
Österreich – Korruptionsprozesse: Die FAZ (Stephan Löwenstein) berichtet über die Korruptionsaffären in Österreich. In einem Verfahren um den Verkauf der Mehrheitsanteile der Bankgruppe Hypo Alpe Adria an die Bayern LB ist der Vorsitzende der Kärntner ÖVP, Josef Martinez, wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zugleich ist Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) in einen Korruptionsskandal wegen des Verkaufs von Anzeigen verstrickt.
Vatikan – Vatileaks-Prozess: Die Welt (Paul Badde) berichtet ausführlich von dem Prozess gegen den ehemaligen Kammerdiener des Papstes, Paolo Gabriele, der offenbar zahlreiche Dokumente aus dem Papstpalast gestohlen hat. Gabriele zeige sich als "Plaudertasche", was wohl auch seiner "sehr geringen Intelligenz" geschuldet sei. Unklar bleibe, welche Beziehungen er zu weiteren Personen aus dem Umkreis des Papstes pflegte.
Das Letzte zum Schluss
Sparfüchse unter sich: Der Bundesrechnungshof kritisiert die Bundesagentur für Arbeit, weil sie bei repräsentativen Veranstaltungen nicht sparsam genug war. Diese wehrt sich und erklärt, der Rechnungshof gebe, gemessen an seinem Gesamtetat, deutlich mehr Gelder für solche Veranstaltungen aus. Von dem "bizarren Streit", in dem es unter anderem um die Kosten für einen Blumenstrauß geht, berichtet die SZ (Thomas Öchsner).
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/ak
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 5. Oktober 2012: Nebeneinkünfte von Abgeordneten – Mehr Rechte für Fluggäste – Sparfüchse beim Rechnungshof . In: Legal Tribune Online, 05.10.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7245/ (abgerufen am: 05.05.2024 )
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