Die juristische Presseschau vom 5. Juli 2016: Haft für Bom­benbau / Kein Geld für Eon / Bei­hilfen für Fuß­ball­clubs

05.07.2016

Recht in der Welt

Großbritannien – Brexit: In einem englischsprachigen Gastbeitrag für verfassungsblog.de erklärt Andrew Duff, britischer Europaparlamentarier, Voraussetzungen der Anwendung von Art. 50 des Vertrages über die Europäische Union.

Österreich – Bundespräsidentenwahl: "Gute und schlechte Gründe" für die Entscheidung des österreichischen Verfassungsgerichtshofs, die Stichwahl für das Amt des Bundespräsidenten zu annullieren, formuliert Rechtsprofessor Theo Öhlinger auf verfassungsblog.de.

Sonstiges

Beihilfen für Fußballclubs: Sieben spanische Fußballclubs, unter ihnen Real Madrid und FC Barcelona, müssen nach einer Entscheidung der EU-Kommission bis zu zweistellige Millionenbeträge als ungerechtfertigte Beihilfen zurückzahlen. Die als Steuervorteile oder auch als Grundstücksgeschäft gewährten Beträge hatten den betroffenen Vereinen einen unfairen Vorteil verschafft, schreibt die FAZ (Hendrik Kafsack). Ebenfalls überprüfte Hilfen für niederländische Klubs blieben dagegen unbeanstandet, weil sie mit realistischen Plänen zu Umstrukturierungen verbunden gewesen seien.

Robotikrecht: Eine Seite Drei-Reportage der SZ (Hannes Vollmuth) beschäftigt sich mit der Debatte über ethische und rechtliche Aspekte beim Einsatz von Robotern. Die in Deutschland vor allem zum Einsatz selbstfahrender Autos aufgeworfenen Fragen nach Haftungsverantwortlichkeiten bei Maschinenfehlern seien nach wie vor ungelöst.

Das Letzte zum Schluss

Versehentlicher Konsum: Wem der Führerschein wegen Drogen abgenommen wird, braucht gute Erklärungen, wenn der Konsum durch ein toxikologisches Gutachten belegt ist. Nicht auf Lager hatte die ein Mann, dessen Eilantrag gegen die Entziehung vom Verwaltungsgericht Neustadt abgewiesen wurde. Wie justillon.de (Andreas Stephan) schreibt, hatte der Betroffene angegeben, Amphetamine wohl zufällig konsumiert zu haben, indem er versehentlich ein Getränk seines todkranken Bruders verzehrte. Dass dies eine Schutzbehauptung gewesen sei, ergab sich für das VG bereits aus Zeitabläufen sowie "fluoreszierenden Anhaftungen in der Nase", die der die Blutentnahme durchführende Arzt feststellte.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 5. Juli 2016: Haft für Bombenbau / Kein Geld für Eon / Beihilfen für Fußballclubs . In: Legal Tribune Online, 05.07.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19863/ (abgerufen am: 07.05.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen