Die juristische Presseschau vom 5. Juli 2016: Haft für Bom­benbau / Kein Geld für Eon / Bei­hilfen für Fuß­ball­clubs

05.07.2016

Das LG Frankfurt verurteilt Halil D. zu einer Haftstrafe. Außerdem in der Presseschau: AKW-Stilllegung bleibt entschädigungslos, ungerechtfertigte Beihilfen für spanische Fußballclubs und versehentlicher Drogenkonsum.

Thema des Tages

LG Frankfurt zu Terrorismus: Im Mai 2015 wurde das Radrennen Rund um den Finanzplatz Eschborn-Frankfurt wegen des Verdachts eines terroristischen Bombenanschlags abgesagt. Der von Ermittlern deswegen verhaftete Halil D. wurde nun vom Landgericht Frankfurt/M. wegen Verstößen gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz sowie Urkundenfälschung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Beweise für ein terroristisches Vorhaben hätten auch 27 Verhandlungstage nicht erbracht, gibt spiegel.de (Jörg Diehl) die mündliche Urteilsbegründung wieder. Zuvor hatte bereits die Staatsanwaltschaft den Vorwurf der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat fallengelassen. § 89a Strafgesetzbuch habe sich damit einmal mehr als "Türöffner" für Ermittlungen, nicht jedoch als Grundlage einer Verurteilung erwiesen. Berichte bringen auch SZ (Susanne Höll), FAZ (Helmut Schwan) und Welt (Alexander Jürgs).

Für Reinhard Müller (FAZ) besteht die "Krux" in der "Größe der Gefahr", die einen staatlichen Zugriff "schon weit im Vorfeld einer möglichen Tat" ermögliche. Ein so entstandener Terrorverdacht stigmatisiere zwar zweifellos. Das jetzige Urteil beweise "aber auch, dass der Rechtsstaat sich korrigieren kann".

Rechtspolitik

Staatsziel Nachhaltigkeit: Anfang des vergangenen Monats wurden bei einer Expertenanhörung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung Chancen und Nutzen einer verfassungsmäßigen Verankerung von Nachhaltigkeit als Staatszielbestimmung diskutiert. Auf lto.de zeichnet Julia Koa, Mitarbeiterin bei den Wissenschaftlichen Diensten des Bundestags, die Anhörung nach.

Sexualstrafrecht: Am kommenden Donnerstag soll der Bundestag über die Verschärfungen des Sexualstrafrechts abstimmen. Die SZ (Constanze von Bullion) fasst die geplanten Neuregelungen und die Argumente der Befürworter zusammen.

EU-Regierung: Die zentralen Punkte des von EU-Parlamentspräsident Martin Schulz (SPD) vorgestellten Plans einer EU-Regierung untersucht spiegel.de (Christian Teevs) auf ihre Durchführbarkeit.

Sichere Herkunftsstaaten: Die FAZ (Johannes Leithäuser/Eckart Lohse) berichtet zu einem "Aktionsplan" der Grünen als Debattenbeitrag in der Auseinandersetzung über Einführung weiterer asylrechtlicher sicherer Herkunftsstaaten. Kern des Plans seien beschleunigte Asylverfahren für Bewerber aus Ländern mit Anerkennungsquoten von über 50 und weniger als drei Prozent.

Gerichtskostenbefreiung: Einen nun gescheiterten Vorstoß der schleswig-holsteinischen Piratenfraktion, die im Land geltende Gerichtskostenbefreiung für Religionsgemeinschaften abzuschaffen, nimmt die FAZ (Frank Pergande) zum Anlass einer breiteren Darstellung des in zahlreichen Bundesländern auch für Kommunen und Universitäten geltenden Privilegs innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit.

Jedermann-Konto: Seit Mitte Juni haben auch Wohnungslose und Asylbewerber einen Anspruch auf Eröffnung eines Bankkontos. Weil die Kontoeröffnung ohne die Vorlage vollgültiger Ausweise Geldwäsche und Terrorfinanzierung ermögliche, sah sich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu einem Schreiben veranlasst, nach dem die Kontoeinrichtung mit einem Dokument der Ausländerbehörde "nicht beanstandet" würde. Dies reiche vielen Privatbanken aber nicht aus, schreibt die FAZ (Hendrik Wieduwilt). Das Bundesinnenministerium wolle daher noch in dieser Woche durch eine Rechtsverordnung Klarheit schaffen.

Terrorismus-RL: Der Innenausschuss des EU-Parlaments hat sich nach einem Bericht von netzpolitik.org (Thomas Rudl) nun auf eine Terrorismusrichtlinie verständigt. Diese beinhaltet auch auf Betreiben der EU-Parlamentsabgeordneten Monika Hohlmeier (CSU) aufgenommene Netzsperren zur Verhinderung terroristischer Propaganda.

Sportbootmaut: Nachdem das Bundesverkehrsministerium im vergangenen Jahr angekündigt hatte, eine allgemeine Sportbootmaut nicht durchsetzen zu wollen, sieht ein nun vorgestelltes "Wassertourismuskonzept" die Einführung von Gebühren für das Befahren von Freizeitwasserstraßen und Nebengewässern ab 2019 vor. Die Welt (Ulrich Exner) berichtet.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 5. Juli 2016: Haft für Bombenbau / Kein Geld für Eon / Beihilfen für Fußballclubs . In: Legal Tribune Online, 05.07.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19863/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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