Die juristische Presseschau vom 5. Juni 2014: Ermittlungen zu NSA-Überwachung – BGH zu Anschlusshaftung – Notwehr gegen Vermieterin

05.06.2014

Die Bundesanwaltschaft ermittelt in Sachen NSA-Überwachung – zum Teil. Außerdem in der Presseschau: Porträt des Justizministers, BGH zur Haftung von Internet-Anschlussinhabern, BFH zu zusätzlichen Arbeitszimmern, Schiedsgericht vor Gericht in Österreich und Notwehr durch Heraustragen der Vermieterin.

Thema des Tages

NSA-Ermittlungen: Der Generalbundesanwalt hat Ermittlungen wegen des Ausspähens des Mobiltelefons von Bundeskanzlerin Angela Merkel durch US-amerikanische Nachrichtendienste eingeleitet. Es bestehe ein Anfangsverdacht geheimdienstlicher Agententätigkeit erklärte er gegenüber dem Rechtsausschuss des Bundestages. Gleichzeitig stellte er hinsichtlich der mutmaßlichen Massenüberwachung von Bundesbürgern das vorläufige Fehlen eines Anfangsverdachts fest. Es fehlten zureichende Tatsachen für konkrete Straftaten. Das berichten unter anderem die FAZ (Helene Bubrowski/Eckart Lohse) und die taz (Astrid Geisler). Laut SZ (Wolfgang Janisch/Hans Leyendecker) habe es gegen die nun eingeleiteten Ermittlungen "starke Bedenken" gegeben und sei es zu "heftigen Auseinandersetzungen in der Behörde" gekommen.

In einem weiteren Artikel beleuchten die SZ (Hans Leyendecker/Georg Mascolo) ebenso wie die Welt (Manuel Bewarder) die Hintergründe der Entscheidung. lto.de (Constantin van Lijnden) geht der Frage nach, inwieweit sich der Generalbundesanwalt vom Druck der Öffentlichkeit hat beeinflussen lassen.

Reinhard Müller (FAZ) verteidigt diese Entscheidung – immerhin lägen der Bundesanwaltschaft nicht wirklich viele konkrete Anhaltspunkte für eine Massenüberwachung vor; selbst den Inhalt der Snowden-Dokumente kenne man "vor allem vom Hörensagen". Gleichzeitig sei das eingeleitete Verfahren wichtig für die Behauptung der deutschen Rechtsordnung. Heribert Prantl (SZ) vergleicht das Entscheidungsverfahren der Behörde mit dem Aufsagen eines Abzählreims und die unterschiedliche Behandlung der Überwachungsvorgänge für nicht begründbar. Eine schwierige Beweislage negiere auch in keinem anderen staatsanwaltlichen Verfahren einen Anfangsverdacht. Till Hoppe (Handelsblatt) hält die Ermittlungen für "Symbolpolitik" und verlangt eine generelle Debatte über den Schutz der Privatsphäre "in einer sich virtualisierenden Welt". Christian Rath (taz) sieht in den Ermittlungen zwar auch ein Symbol – aber ein "gutes". Er fragt: "Was spricht gegen ein Symbol, dass hier niemand über dem Gesetz steht?" Udo Vetter (lawblog.de) vermutet dagegen ein "Placebo", mit dem der eigentliche Skandal unter den Tisch gekehrt werden solle.

Die FAZ (Reinhard Müller) porträtiert anlässlich der Entscheidung den "bedächtigen" Generalbundesanwalt Harald Range.

Rechtspolitik

Porträt des Justizministers: Die FAZ (Eckart Lohse) bringt am heutigen Donnerstag ein Porträt von Justizminister Heiko Maas (SPD). Der Saarländer, der bislang stets "im Windschatten anderer Führungsfiguren" unterwegs gewesen sei, wolle nun seine Chance nutzen und rechtsgestaltend tätig werden. Um mehr zu sein als ein Verhinderer oder bloßer Notar der Regierung verfolge er mit der Mietpreisbremse und der Reform des Mordparagraphen eigene rechtspolitische Projekte.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 5. Juni 2014: Ermittlungen zu NSA-Überwachung – BGH zu Anschlusshaftung – Notwehr gegen Vermieterin . In: Legal Tribune Online, 05.06.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12182/ (abgerufen am: 07.05.2024 )

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