Die juristische Presseschau vom 5. Juni 2014: Ermittlungen zu NSA-Überwachung – BGH zu Anschlusshaftung – Notwehr gegen Vermieterin

05.06.2014

Recht in der Welt

Spanien – Abdankung: Die Zeit (Heinrich Wefing) betont, dass es eine Frage der Herrschaft des Rechts sei, dass der spanische König Juan Carlos ohne ein vom Parlament verabschiedetes Gesetz nicht abdanken dürfe: "Sterben dürfen, das kann man vielleicht sagen, hätte der König auch ohne Zustimmung des Parlaments. Sonst nichts."

Österreich – Prozess gegen Schiedsgericht: Die Zeit (Marcus Rohwetter) berichtet vom aufsehenerregenden Streit zwischen dem Hedgefond Polygon und dem Finanzkonzern UniCredit vor dem Wiener Handelsgericht. Im "letzten Akt" der Auseinandersetzung um den Verkauf von Anteilen der Bank Austria stehe auch ein privates Schiedsgericht im Mittelpunkt – das als Vermittler auftreten sollte, aber den Fond benachteiligt haben soll.

Österreich – Debatte über Strafvollzug: In Österreich haben Berichte über Skandale in Justizvollzugsanstalten eine Debatte über den Strafvollzug ausgelöst. Darüber berichtet die Welt (Elisalex Henckel).

Italien – Florian Homm frei: Ein italienisches Berufungsgericht hat den mutmaßlichen deutschen Anlagebetrüger Florian Homm, um dessen Auslieferung sich die USA bemühen, wegen Erreichung der Untersuchungshaft-Höchstdauer freigelassen. Das meldet spiegel.de.

Sonstiges

Kampf um die Daten: Im Feuilleton stellt die FAZ (Uwe Ebbinghaus) das Buch "Kämpf um Deine Daten" des 26 Jahre alten Wiener Juristen Max Schrems vor. Der Autor, der den US-Internetkonzern Facebook verklagt hat, entzaubere in seinem Buch die Mythen der IT-Industrie; das Lesen sei "ein intellektuelles Vergnügen".

Europawahl: Vor dem Hintergrund des Erfolgs der Satire-Partei "Die PARTEI" setzt sich der Rechtsprofessor Herbert von Arnim auf lto.de mit verschiedenen Rechtsfragen zur Europawahl auseinander, unter anderem dem Auszählungsverfahren, dem Ernsthaftigkeitserfordernis und der Höhe der Abgeordnetendiäten.

Das Letzte zum Schluss

BGH zu herausgetragener Vermieterin: Einem Mieter, der zur Verteidigung seines Hausrechts seine Vermieterin aus dem gemieteten Haus trägt, darf nicht fristlos gekündigt werden. Das hat laut FAZ (Timo Frasch) der Bundesgerichtshof entschieden. Die nur geringfügige Überschreitung des Notwehrrechts durch den Mieter rechtfertige auch wegen der Mitschuld der Vermieterin eine Kündigung nicht. Auch spiegel.de berichtet von dem Fall.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie in der Printausgabe oder im jeweiligen E-Paper.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/thd

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 5. Juni 2014: Ermittlungen zu NSA-Überwachung – BGH zu Anschlusshaftung – Notwehr gegen Vermieterin . In: Legal Tribune Online, 05.06.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12182/ (abgerufen am: 20.05.2024 )

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