Die juristische Presseschau vom 5. Juni 2014: Ermittlungen zu NSA-Überwachung – BGH zu Anschlusshaftung – Notwehr gegen Vermieterin

05.06.2014

Justiz

BGH zu Anschlusshaftung: internet-law.de (Thomas Stadler) weist darauf hin, dass die "BearShare"-Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Haftung eines Internet-Anschlussinhabers für Rechtsverletzungen volljähriger Familienmitglieder inzwischen im Volltext verfügbar sei. Das Gericht beschäftige sich insbesondere ausführlich mit den Anforderungen zur sekundären Darlegungslast.

BGH zu Unterlassungsverpflichtung: Eine vertragsstrafenbewehrte, in einem Prozessvergleich erklärte Unterlassungsverpflichtung kann auch im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden. Das hat laut internet-law.de (Thomas Stadler) der Bundesgerichtshof entschieden und eine Spezialität der Vertragsstrafe abgelehnt.

BFH zu zusätzlichen Arbeitszimmern: Laut einer Meldung von lto.de hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass zusätzlich zu einem Arbeitsplatz beim Arbeitgeber genutzte Arbeitszimmer und Telearbeitsplätze unter bestimmten Umständen steuerlich geltend gemacht werden können.

OLG Naumburg zu medizinischem Blutalkoholtest: Ein nach einem Verkehrsunfall aus medizinischen Gründen im Rahmen einer Blutuntersuchung erfolgter Blutalkoholtest ist in einem Zivilprozess nicht von einem Beweisverwertungsverbot betroffen. Das hat laut blog.beck.de (Carsten Krumm) das Oberlandesgericht Naumburg entschieden.

LG Hamburg – HSH-Nordbank: Die FAZ (cmu.) berichtet über den Untreue-Prozess gegen die Ex-Vorstände der HSH-Nordbank vor dem Landgericht Hamburg, darunter auch der Ex-Vorstandsvorsitzende Dirk Jens Nonnenmacher. Dessen Anwalt habe im Schlussplädoyer nun einen Freispruch gefordert; er habe dem entscheidenden Wertpapiergeschäft nicht zugestimmt, sondern es nur zur Kenntnis genommen. Die Staatsanwaltschaft fordere Bewährungs- und Geldstrafen.

GBA – Anklage gegen mutmaßliche Dschihadisten: Die Bundesanwaltschaft hat gegen drei mutmaßliche Dschihadisten Anklage wegen der Unterstützung von Islamisten in Syrien erhoben. Das meldet spiegel.de.

StA Bochum – Anklagen wegen Schienenkartell: Laut Handelsblatt (Martin Murphy) hat die Bochumer Staatsanwaltschaft gegen frühere Manager von Voestalpine und Thyssen-Krupp Anklage wegen Absprachen auf dem Schienenmarkt erhoben. Sie Angeklagten sollen seit mindestens 2001 Preise und Mengen abgesprochen haben.

PKS – weniger jugendliche Straftäter: Nach der Polizeilichen Kriminalstatistik für 2013 ist die Zahl jugendlicher Straftäter gegenüber dem Vorjahr ebenso wie die Gesamtzahl der Straftaten zurückgegangen. Das meldet die FAZ (Eckart Lohse); auch die SZ (Jan Bielicki) berichtet.

VG Darmstadt zu Tattoos bei der Bundespolizei: Die SZ (Johanna Bruckner/Lisa Rüffer) beschäftigt sich mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt zur Ablehnung einer tätowierten Bewerberin für die Bundespolizei und fragt, ob die Entscheidung auch für andere Arbeitgeber gelte. Joachim Käppner (SZ) kritisiert das Urteil als weltfremd; "normale Tattoos" gehörten heute zum Alltag.

OLG München – NSU: Am heutigen Donnerstag berichtet auch die SZ (Annette Ramelsberger/Tanjev Schultz) ausführlich von den Verhandlungen über den Sprengstoffanschlag auf einen Lebensmittelladen in Köln im Rahmen des NSU-Prozesses vor dem Oberlandesgericht München. Auch die taz (Lisa Schnell) berichtet von der Aussage der beim Anschlag schwer verletzten Zeugin Mashia M.

BVerfG als politischer Akteur: Im Feuilleton der SZ (Andreas Zielcke) findet sich ein Bericht über einen Vortrag des Ex-Bundesverfassungsrichters Dieter Grimm zur Rolle des Gerichts als politischer Akteur in Deutschland und Europa. Zwar sei das Gericht durchaus politischer Akteur; die "Black Box" in Karlsruhe entscheide aber anhand juristischer und nicht versteckt politischer Maßstäbe.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 5. Juni 2014: Ermittlungen zu NSA-Überwachung – BGH zu Anschlusshaftung – Notwehr gegen Vermieterin . In: Legal Tribune Online, 05.06.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12182/ (abgerufen am: 18.05.2024 )

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