Die juristische Presseschau vom 4. Juni 2014: BVerfG weist NPD-Organklage ab – Weiteres Urteil zu Redtube-Abmahnungen – Die Zukunft der spanischen Verfassung

04.06.2014

Das BVerfG sieht kein Rechtsschutzbedürfnis im Organstreitverfahren der NPD gegen die ehemalige FDP-Fraktion gegeben, weil Letztere aus dem Bundestag ausgeschieden sei. Außerdem in der Presseschau: Analyse des geplanten Bestellerprinzips im Maklerrecht, Herausgabeansprüche bei NS-Raubkunst, Redtube-Abmahnungen und die Klage eines vermeintlich diskriminierten Bayern.

Thema des Tages

BVerfG zur NPD-Organklage: Am gestrigen Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Organklage der NPD gegen die FDP-Fraktion der letzten Legislaturperiode als unzulässig abgewiesen, berichten FAZ (Helene Bubrowski) und lto.de.

Während der Landtagswahlkämpfe in 2012 hatte die Bundestagsfraktion der FDP Schreiben in mehreren Bundesländern versandt und Wahlvideos gezeigt, die die NPD als unzulässige Wahlwerbung wertete. Sie sah sich in ihrem Recht auf Chancengleichheit der politischen Parteien verletzt und leitete ein Organstreitverfahren ein. Zur Klärung der Frage, wie weit die Öffentlichkeitsarbeit von Bundestagsfraktionen gehen darf, kam das BVerfG aber nicht. Es stellte fest, dass nach dem Ausscheiden der FDP aus dem Bundestag für die Klärung des Antrags kein Rechtsschutzbedürfnis mehr bestehe. Auch eine absehbare Wiederholungsgefahr verneinte der Zweite Senat.

Rechtspolitik

Bestellerpinzip verfassungswidrig: Im März hat Justizmister Heiko Maas (SPD) einen Referentenentwurf zur Mietpreisbremse und Stärkung des Bestellerpinzips im Wohnungsvermittlungsgesetz vorgelegt. Der Staatsrechtler Friedhelm Hufen hat im Auftrag des Immobilienverbands IVD ein Rechtsgutachten erstellt und hält den Gesetzesentwurf für verfassungswidrig, meldet die FAZ (Joachim Jahn). Er sehe darin einen schwerwiegenden Eingriff in die Berufsfreiheit der Makler und in die Vertragsfreiheit der Wohnungssuchenden.

Gleichstellung von Lebenspartnerschaften: Am heutigen Mittwoch soll ein Gesetz zur Anpassung der steuerrechtlichen Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft verabschiedet werden. Allerdings sträube sich die CDU/CSU-Fraktion vor einer konsequenten Umsetzung der Vorgaben, berichtet die SZ (Guido Bohsem). So sollen steuerliche Vergünstigungen gemäß § 52 Abs. 2 der Abgabenordnung weiterhin nur bei Spenden an Einrichtungen gelten, die sich für die Förderung von Ehe und Familie einsetzten; das Einsetzen für die Gleichstellung von Lebenspartnerschaften soll nicht erfasst werden.

Herausgabeansprüche bei NS-Raubkunst: Im Bundesrat wird Mitte Juni ein Gesetz zur Regelung von Herausgabeansprüchen in Fällen von NS-Raubkunst verhandelt. Das Gesetz gelte als Reaktion auf den Fall Gurlitt und beruhe auf der Initiative des bayerischen Justizministers Winfried Bausback (CSU), erklärt spiegel.de (Björn Hengst). Die vorgesehene Aussetzung der Verjährungsfrist bei Herausgabeansprüchen stoße aber auf verfassungsrechtliche Bedenken bei Vertretern mehrere Bundesländer. Ein vom Bundesjustizministerium geplanter Gesetzesentwurf soll zudem erst Ende des Jahres vorgelegt werden können.

Festlegung der Lohnuntergrenze: Einen Monat vor Einführung des gesetzlichen Mindestlohns wollen der Deutsche Gewerkschaftsbund und Arbeitgeberverbände das Verfahren zur Festlegung der Lohnuntergrenze neu gestalten. Statt der vorgesehenen jährlichen Neubestimmung durch eine Mindestlohn-Kommission soll sich die Feststellung der Untergrenze stärker an den Laufzeiten von Tarifverträgen orientieren und lediglich alle zwei Jahre erfolgen, berichten die SZ (Thomas Öchsner) und die FAZ (Dietrich Creutzburg).

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 4. Juni 2014: BVerfG weist NPD-Organklage ab – Weiteres Urteil zu Redtube-Abmahnungen – Die Zukunft der spanischen Verfassung . In: Legal Tribune Online, 04.06.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12169/ (abgerufen am: 07.05.2024 )

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