Die juristische Presseschau vom 4. Juni 2014: BVerfG weist NPD-Organklage ab – Weiteres Urteil zu Redtube-Abmahnungen – Die Zukunft der spanischen Verfassung

04.06.2014

Justiz

BGH – Bewertungsportale: Das Handelsblatt (Catrin Bialek/Joachim Hofer) stellt einen Fall vor dem Bundesgerichtshof vor, bei dem geklärt werden soll, ob ein zivilrechtlicher Auskunftsanspruch gegen Internet-Bewertungsportale besteht, wenn deren Nutzer falsche Behauptungen auf die Seite stellen. In einem gesonderten Artikel werden im Handelsblatt (Peter Thelen) vergleichbare Fälle und die Einschätzung der Bundeszentrale der Verbraucherverbände aufgeführt.

LAG Berlin-Brandenburg zur Kirchenmitgliedschaft: lawblog.de (Udo Vetter) bespricht ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg, das den Kirchengemeinschaften erlaubt, Bewerber für leitende Positionen nach ihrer Konfessionszugehörigkeit auszuwählen. Geklagt hatte eine Bewerberin, die wegen ihrer Konfessionslosigkeit nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen worden war und deshalb Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz geltend machte.

AG Hannover zu Redtube: Auch das Amtsgericht Hannover hat Ende Mai die Anwaltsansprüche aus Redtube-Abmahnungen verneint. internet-law.de (Thomas Stadler) stellt die Urteilsgründe dar. Das Gericht sehe im vorliegenden Fall eine zulässige Nutzung gemäß § 44a Nr. 2 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) als gegeben an, weil keine offensichtlich rechtswidrig hergestellten bzw. öffentlich zugänglich gemachten Vorlagen gestreamt worden seien. Ob das Streamen eine unerlaubte Vervielfältigung im Sinne des § 16 UrhG ist, habe das Gericht offengelassen.

VG Darmstadt zu Tattoos bei der Bundespolizei: Eine Bewerberin zum höheren Dienst wurde von der Bundespolizei wegen eines Tattoos abgelehnt und klagte gegen die Entscheidung. Laut lto.de habe das Verwaltungsgericht Darmstadt im Eilverfahren entschieden, dass die Bundespolizei dies bei großflächigen, sichtbaren Tattoos tun dürfe, weil die Grenzschützer als erste Vertreter des Staates auftreten würden.

OLG München – NSU: Im NSU-Fall wird diese Woche der Sprengstoffanschlag in Köln vom 19. Januar 2001 verhandelt. Damals explodierte in einem Geschäft ein selbst gebauter Sprengsatz, der als eine Geschenkdose im Laden deponiert worden war. Am heutigen Mittwoch wird die verletzte Zeugin aussagen, in deren Händen der Sprengsatz losging. Geklärt werden soll, ob Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos den Gegenstand dort platziert hatten, wie spiegel.de (Gisela Friedrichsen) und die FAZ (Karin Truscheit) berichten.

GBA – NSA-Ermittlungen: Neuen Presseberichten zufolge soll der Generalbundesanwalt im Fall der NSA-Überwachung von deutschen Haushalten und dem Handy der Kanzlerin Angela Merkel nun doch Ermittlungen einleiten wollen. Die SZ (Hans Leyendecker/Georg Mascolo) stellt noch einmal den Diskussionsverlauf und die Hinweise auf potenzielle Ermittlungen zusammen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 4. Juni 2014: BVerfG weist NPD-Organklage ab – Weiteres Urteil zu Redtube-Abmahnungen – Die Zukunft der spanischen Verfassung . In: Legal Tribune Online, 04.06.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12169/ (abgerufen am: 19.05.2024 )

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