Die juristische Presseschau vom 4. Oktober 2017: Diesel-Fahr­verbot beim BVerwG / Anklage wegen Cum-Ex / Rechts­wid­rige Rück­füh­rung

04.10.2017

Baden-Württemberg legt Sprungrevision gegen das Stuttgarter Diesel-Fahrverbot-Urteil ein. Außerdem in der Presseschau: Das nächste Wirtschaftsstrafverfahren befasst sich mit Cum-Ex-Deals und EGMR verurteilt Spanien wegen Abschiebungen. 

Thema des Tages

BVerwG – Diesel-Fahrverbot: Die grün-schwarze Landesregierung Baden-Württembergs wird gegen das Diesel-Fahrverbot-Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht einlegen. Durch eine voraussichtlich im kommenden Jahr ergehende Entscheidung wird das Leipziger Gericht darüber befinden müssen, ob ein lokales Verbot einer bundesgesetzlichen Regelung bedarf. Die Berichte von SZ (Josef Kelnberger), FAZ (Rüdiger Soldt) und taz (Christian Rath) beschreiben das nun eingelegte Rechtsmittel als Kompromiss der Stuttgarter Koalitionspartner. Seitens der CDU sei gewünscht worden, durch eine Berufung in einer weiteren Tatsacheninstanz die beim sogenannten Diesel-Gipfel abgegebenen Versprechungen der Auto-Industrie in das Verfahren einzuführen.

Diesen Kompromiss bezeichnet Malte Kreutzfeldt (taz) in einem  Kommentar als "vernünftig". Beim Bundesverwaltungsgericht sei bereits im Februar eine andere Entscheidung zum gleichen Thema angekündigt. Es bestehe die Chance, den Stuttgarter Fall bei dieser Gelegenheit auch rechtskräftig abzuschließen.

Rechtspolitik

Unternehmensstrafrecht: Die vom früheren nordrhein-westfälischen Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) vertretene Forderung nach Einführung eines Unternehmensstrafrechts wird von seinem Amtsnachfolger Peter Biesenbach (CDU) abgelehnt. Nordrhein-Westfalen solle nicht mehr das Land des Unternehmensstrafrechts sein, so der Minister gegenüber der FAZ (Hendrik Wieduwilt), die deutsche Differenzierung zwischen Strafrecht und Recht der Ordnungswidrigkeiten finde dagegen seine Unterstützung, wobei eine Erhöhung der Bußgeldgrenzen diskutabel sei.

Bundestagspräsidium: In einem Kommentar zum Streit um die Besetzung des künftigen Bundestagspräsidiums fordert Gudula Geuther (deutschlandfunk.de) die "Gleichbehandlung der AfD". War bereits die geänderte Bestimmung zur Eröffnung des neuen Parlaments "ein Fehler", so müsse nun das "Bemühen um Neutralität" auch im Umgang mit der AfD und "bei aller Abwägung im Konkreten" höchste Priorität besitzen.

Investitionskontrolle: Rechtsanwältin Anahita Thoms macht in einem Gastbeitrag für den Wirtschafts-Teil der FAZ auf eine Novelle der Außenwirtschaftsverordnung aufmerksam, durch die Übernahmen deutscher Unternehmen künftig leichter beschränkt oder verhindert werden können. Die Autorin stellt hierzu das Prozedere der Prüfung einer solchen Entscheidung, die dem Bundeswirtschaftsministerium obliegt, vor und meint, dass es "interessant" sei, wie die EU auf die Entwicklung reagieren werde.

EU-Steuerpolitik: EU-Wirtschaftskommissar Pierre Moscovici will am heutigen Mittwoch seine Pläne für eine europaweite Reform der Mehrwertsteuer vorstellen. Wie die SZ (Alexander Mühlauer) schreibt, sollen dabei sogenannte Karussell-Betrugs-Methoden unmöglich gemacht werden, indem bei grenzüberschreitenden Online-Geschäften die Mehrwertsteuer am Ort der Dienstleistung fällig wird.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 4. Oktober 2017: Diesel-Fahrverbot beim BVerwG / Anklage wegen Cum-Ex / Rechtswidrige Rückführung . In: Legal Tribune Online, 04.10.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24819/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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