Die juristische Presseschau vom 4. Oktober 2017: Diesel-Fahr­verbot beim BVerwG / Anklage wegen Cum-Ex / Rechts­wid­rige Rück­füh­rung

04.10.2017

Justiz

EuGH – Datentransfer: In dem vom österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems vor dem irischen High Court betriebenen Verfahren über die Zulässigkeit von Facebook-Datentransfers hat das Gericht angekündigt, bestimmte Rechtsfragen dem Europäischen Gerichtshof vorlegen zu wollen. Hierzu werden die Parteien um Formulierungsvorschläge gebeten, meldet community.beck.de (Axel Spies).

BVerfG – Numerus clausus: Auch die SZ (Wolfgang Janisch) berichtet nun über die am heutigen Mittwoch anstehende Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit eines Numerus-clausus-Verfahrens bei der Verteilung von Studienplätzen. Der Artikel zieht einen Bogen zur NC-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 1972, die verdeutliche, "wie der Zeitgeist sich in höchstrichterlichen Entscheidungen spiegelt". Sollte dies auch bei dem für das Ende des Jahres erwarteten Urteil der Fall sein, könnte indes der damalige "egalitäre Ansatz" zugunsten einer standortdefinierten "Exzellenz" von Hochschulen fallengelassen werden.

BVerwG zu Rundfunkbeitrag: Auch die Welt (Michael Gassmann) schreibt nun über die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus der vergangenen Woche, nach der in Zimmern eines Beherbergungsbetriebes ohne Empfangsmöglichkeiten kein Rundfunkbeitrag verlangt werden könne. Der Spruch sei bemerkenswert, weil er erstmals "wenn auch nur in einem Teilbereich, den Zusammenhang von Wohnung und Beitragszahlung" auflöse.

OVG Sachsen-Anhalt zu Mindestgröße von Polizisten: Nach einem am Montag veröffentlichten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt aus der vergangenen Woche ist die in der Polizeilaufbahnverordnung festgeschriebene Mindestkörpergröße von 160 Zentimetern rechtmäßig. Kleinere Bewerber für den Polizeidienst verursachten Zweifel sowohl hinsichtlich ihrer Durchsetzungsfähigkeit bei körperlichen Auseinandersetzungen als auch hinsichtlich ihres Erscheinungsbildes, das "Kraft und Durchsetzungsfähigkeit" widerspiegeln solle. Über die Entscheidung berichtet lto.de.

LG Wiesbaden – Cum-Ex: Nach Information der SZ (Klaus Ott) hat die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt bei der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Wiesbaden Anklage gegen Aktienhändler der Hypo-Vereinsbank und einen Rechtsanwalt erhoben. Den Angeschuldigten werde Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall durch sogenannte Cum-Ex-Geschäfte vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft erhoffe in dem jetzigen Musterfall eine klarstellende Entscheidung notfalls auch durch den Bundesgerichtshof. Ulrich Schäfer (SZ) hofft, "dass die Aufarbeitung vor Gericht" erfolgreicher verlaufen werde "als in vielen anderen großen Wirtschaftsfällen". Die jüngst den vormaligen Managern der Hypo Real Estate auferlegte "läppische Geldstrafe" beweise, dass Staatsanwälte in solchen Verfahren "oft auf verlorenem Posten" kämpften.

AG München zu Dashcam: Wegen vorsätzlicher unbefugter Erhebung und Verarbeitung und Bereithaltung von personenbezogenen Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, ist eine Autofahrerin vom Amtsgericht München zur Leistung eines Bußgeldes verurteilt worden. Die Betroffene hatte, nachdem ihr Beschädigungen an ihrem geparkten Fahrzeug aufgefallen waren, der Polizei Aufnahmen der im Auto installierten Dashcam übergeben, woraufhin das im jetzt veröffentlichten Urteil vom August vorläufig abgeschlossene Verfahren eingeleitet wurde. Es berichten FAZ (Karin Truscheit) und Rechtsanwalt Thomas Hummel (sie-hoeren-von-meinem-anwalt.de), der im Fall als als Verteidiger tätig war. Weil die zivilprozessuale Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen mittlerweile durch einige Gerichte anerkannt wurde, böten sich gute Chancen, mittels der Rechtsbeschwerde die als Ordnungswidrigkeit gewertete Beweiserhebung zu Fall zu bringen.

BSG-Präsident: Den seit einem Jahr als Präsident des Bundessozialgerichts amtierenden Rainer Schlegel interviewt lto.de (Annelie Kaufmann) zu seiner Bilanz, zu Konkurrentenklagen, der medialen Präsenz des Gerichts und seinen Hoffnungen für rechtspolitische Schwerpunkte der nächsten Regierung.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 4. Oktober 2017: Diesel-Fahrverbot beim BVerwG / Anklage wegen Cum-Ex / Rechtswidrige Rückführung . In: Legal Tribune Online, 04.10.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24819/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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