Die juristische Presseschau vom 4. Oktober 2017: Diesel-Fahr­verbot beim BVerwG / Anklage wegen Cum-Ex / Rechts­wid­rige Rück­füh­rung

04.10.2017

Recht in der Welt

EGMR – Spanien: Durch spanische Polizisten vorgenommene sogenannte "heiße Rückführungen", bei denen Flüchtlinge ohne jede Feststellung der Personalien von der Exklave Melilla nach Marokko abgeschoben werden, verstoßen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Spanien habe an den überwundenen Zäunen die faktische Kontrolle ausgeübt. Nach Auffassung des Gerichts ist die Konvention daher anwendbar, unabhängig davon, ob die Flüchtlinge bereits spanisches Staatsgebiet erreicht hätten. Die Fakten der Entscheidung stellt die taz (Christian Rath/Dominic Johnson) dar.

Spanien – Katalonien: Das Hbl (Sandra Louven) porträtiert den katalanischen Regierungschef Carles Puigdemont, der nach den Bestimmungen des regionalen Abstimmungsgesetzes 48 Stunden nach Verkündung eines positiven Ergebnisses die Unabhängigkeit der Region auszurufen habe. Diese Frist habe bislang noch nicht zu laufen begonnen, Puigdemont jedoch bewiesen, dass er sich bei seinem Kampf "zumindest nicht von Gesetzen" aufhalten lasse. Derweil hat EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker eine Vermittlerrolle der EU im Sezessionsstreit abgelehnt. Nach dem Bericht der taz (Eric Bonse) fürchte die EU auch, dass sich Regionen wie Flandern, Korsika oder Südtirol "vom katalanischen Fieber" anstecken lassen könnten.

In der Einschätzung von Sebastian Schoepp (SZ) bedroht eine Abspaltung Kataloniens auch Interessen der EU, die nach dem Brexit-Votum einen weiteren wirtschaftlich geschwächten Krisenherd kaum vertrage. Daher müsse den sezessionswilligen Katalanen "deutlich und klar vernehmbar" gesagt werden, was passiere, "wenn sie wirklich eine unabhängige Zwergrepublik gründeten".

USA – Waffenrecht: Hubert Wetzel (SZ) beschreibt im Leitartikel der Zeitung die dem Massaker von Las Vegas folgenden Betroffenheitsrituale und prognostiziert, dass "auch diese sogenannte Debatte" keine praktischen Folgen haben werde. Neben gewöhnlichen Waffenlobbyisten seien hierfür auch "jene konservativen Richter, die das in der Verfassung verbriefte, aber unklar formulierte Recht als ein individuelles und absolutes Recht interpretieren", verantwortlich.

Sonstiges

Münchner Amoklauf: Drei von der Münchner Fachstelle für Demokratie der Stadt in Auftrag gegebene sozialwissenschaftliche Gutachten sind zu dem Ergebnis gelangt, dass der Amoklauf vom Juli 2016 als politisch motivierte rechte Tat zu werten sei. Die am kommenden Freitag vorgestellten Gutachten, über die die SZ (Lena Kampf/Kassiah Stroh) exklusiv berichtet, widersprechen damit der Einschätzung der Ermittlungsbehörden, David S. habe seine Tat infolge von persönlichen Kränkungen verübt.

Großprojekte: Rechtsanwalt Thomas Senff nimmt auf lto.de den Bau der alt-ägyptischen Cheops-Pyramide als Beispiel "einer durchdachten und sorgfältigen Planung" eines baulichen Großprojekts und beschreibt, was erforderlich sei, um aktuelle Großbauprojekte in der Bundesrepublik zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen.

Thomas Middelhoff: Der wegen Untreue und Steuerhinterziehung verurteilte Manager Thomas Middelhoff hat mit seiner Autobiographie "A115" einen Bestseller gelandet. Die hierdurch genährte Hoffnung der Gläubiger, vom insolventen Autor zumindest auf einen Teil ihrer nach wie vor offenen Forderungen Zahlungen zu erhalten, könnte nach dem Bericht des Hbl (Massimo Bognanni) enttäuscht werden. Offenbar seien die Rechte an autobiographischen Werken bereits vor mehreren Jahren an eine bislang unbekannte Gesellschaft nach US-amerikanischem Recht abgetreten worden.

Das Letzte zum Schluss

Frühstück: Die Frage eines angemessenen Frühstücks entzweit nicht nur Familien oder Paare, sondern kann auch die Finanzgerichtsbarkeit zu juristisch-kulinarischen Argumentationen beflügeln. In einem nun veröffentlichten Urteil von Ende Mai befand das Finanzgericht Münster, dass die bloße Zurverfügungstellung trockener Brötchen und Heißgetränken die Voraussetzungen einer für Arbeitgeber steuerfreien Darreichung einer Mahlzeit nicht erfülle. Denn es erfordere ein Frühstück nach dem allgemeinen Sprachgebrauch auch einen entsprechenden Brotaufstrich. lto.de berichtet.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 4. Oktober 2017: Diesel-Fahrverbot beim BVerwG / Anklage wegen Cum-Ex / Rechtswidrige Rückführung . In: Legal Tribune Online, 04.10.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24819/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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