Die juristische Presseschau vom 2. bis 4. Februar 2013: Finanzausgleich wird angegriffen – Anwaltshonorare werden erhöht - Zwillingsbruder wurde freigesprochen

04.02.2013

Weitere Themen – Justiz

BFH zu steuerfreien Lohnzuschüssen: In einem aktuellen Urteil stellt der Bundesfinanzhof fest, so die Samstags-SZ (Malte Conradi), dass Lohn-Zuschüsse nur noch steuerbegünstigt sind, wenn sie "freiwillig" gezahlt würden. Das heißt, diese dürfen weder vertraglich geregelt sein noch dürfe eine betriebliche Übung herrschen. Damit drohten erhebliche Einbußen für Beschäftigte, denen bislang etwa Kinderbetreuungszuschüsse oder Fahrtkostenpauschalen zugesichert waren, so die SZ.

LAG Köln zur Einstellung von Schwangeren: Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln darf auch die Bewerberin für eine Schwangerschaftsvertretung nicht nach einer Schwangerschaft gefragt werden. Der Spiegel (Fidelius Schmid) schildert den Fall, der zu diesem Urteil geführt hat.

LG Stuttgart zu Winnenden: Wegen fahrlässiger Tötung in 15 Fällen ist der Vater des Amok-Schützen von Winnenden nun zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden, wie die Samstags-Welt (Miriam Hollstein) berichtet. Damit liege das Strafmaß unter dem der ersten Verurteilung, die der Bundesgerichtshof beanstandet habe. Wolfgang Janisch (Samstags-SZ) hält das Urteil für klug. Die Bemessung der Schuld könne nicht nach dem "Grauen der Tat" bemessen werden. Gleichzeitig sende es eine wichtige Botschaft: Wer Waffen nicht ordnungsgemäß lagere, komme "nicht nur mit dem Waffengesetz ins Gehege".

OLG München - NSU: Fünf Angeklagte, fünf Berufsrichter, zwei Schöffen, Reserverichter- und schöffen, bis zu fünf Vertreter der Bundesanwaltschaft, zehn Verteidiger, 64 Nebenkläger – dazu eine 488 Seiten dicke Anklage, 666 Zeugen der Bundesanwaltschaft, 700 Ordner für die Verfahrensakten. Die Samstags-SZ (Hans Leyendecker) bereitet mit einem umfassenden Bericht auf den am 17. April vor dem Oberlandesgericht München beginnenden Prozess gegen Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer vor. Separat spricht der Münchener OLG-Präsident Karl Huber mit der SZ (Annette Ramelsberger) über Transparenz im Strafprozess: Eine Übertragung der Verhandlung in einen weiteren Sitzungssaal sei nach deutschem Recht ausgeschlossen.

Zschäpe-Verteidigung: Der Spiegel (Gisela Friedrichsen) stellt Beate Zschäpes Anwälte, Anja Sturm, Wolfgang Heer und Wolfgang Stahl, vor. Der Fall sei eine "Herausforderung" und "Versuchung für jeden leidenschaftlichen Strafverteidiger". Weiter wird die  persönliche Situation von Anja Sturm, alleinerziehende Mutter und Krebs-diagnostiziert, geschildert. Mit Blick auf die Zschäpe vorgeworfene Mittäterschaft spricht der Spiegel von einer "Vorsatz-Unterstellungsjustiz" und fragt: "Gibt es eine Regel, dass Männer zu Hause alles erzählen?".

OLG Hamm – Samenspender: Eine Doppelseite widmet die Samstags-SZ (Andreas Bernard) der Frage, wie die erste erwachsene Generation von Kindern, die mittels Samenspende gezeugt wurde, damit umgehe. Dabei wird über den Prozess einer jungen Frau berichtet, die vor dem Oberlandesgericht Hamm den Reproduktionsmediziner Thomas Katzorke auf "Herausgabe des Spendernamens" ihres leiblichen Vaters verklagte.

LG Detmold – Ehrenmord: Voraussichtlich heute wird das Landgericht Detmold urteilen, ob der Vater der 2011 von ihren Geschwistern ermordeten Jezidin Arzu Ö. wegen Anstiftung zum Mord verurteilt wird. Die Montags-Welt (Tim Röhn) schildert den Fall und den Prozessverlauf, wagt aber keine Prognose über den Ausgang.

LG Berlin – Gema-Klage: internet-law.de (Thomas Stadler) stellt die Klage des Musikers und Piraten-Politikers Bruno Kramm gegen die Gema vor. Kramm kritisiert, dass die Gema einen Teil der Urhebervergütung an seinen Musikverlag ausgezahlt hat. Er beruft sich dabei auf ein Urteil des LG München I, das die Verteilungspraxis der VG Wort beanstandet hatte.

Bundesverfassungsgericht: Unter dem Titel "Karlsruher Korpsgeist" berichtet Reinhard Müller (Samstags-FAZ) über eine Veranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung. Dort kritisierte Unions-Fraktionsvize Günter Krings die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Wahlrecht. Außerdem ging es um den angeblich drohenden Bedeutungsverlust des BVerfG gegenüber europäischen Gerichten. Christian Rath (Samstags-taz) stellt in einem Debattenbeitrag Thesen aus seinem Buch "Der Schiedsrichterstaat – Die Macht des Bundesverfassungsgerichts" vor.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 2. bis 4. Februar 2013: Finanzausgleich wird angegriffen – Anwaltshonorare werden erhöht - Zwillingsbruder wurde freigesprochen . In: Legal Tribune Online, 04.02.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8091/ (abgerufen am: 03.05.2024 )

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