Die juristische Presseschau vom 3. Juni 2016: Straf­recht als ultima ratio / WLAN für Alle / BVerfG zu Hartz IV

03.06.2016

Justiz

BVerfG zu Hartz IV: Das Bundesverfassungsgericht hat eine Vorlage zur Frage, ob Leistungen nach Hartz IV gekürzt werden dürfen, als unzulässig zurückgewiesen. Die taz (Christian Rath) fasst den Fall zusammen. lto.de (Constantin von Lijnden) weist darauf hin, dass die Begründung des Ablehnungsbeschlusses, in dem das Gericht davon spricht, dass die Vorlage des Sozialgerichtes Gotha "gewichtige verfassungsrechtliche Fragen" aufwerfe, als Fingerzeig gedeutet werden kann. Eine erneute Vorlage unter Beachtung der Zulässigkeitshürden würde möglicherweise Aussicht auf Erfolg haben.

EGMR zur Sicherungsverwahrung: spiegel.de berichtet, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die deutschen Regelungen zur Sicherungsverwahrung bestätigt hat. Der Kläger hatte sich dagegen gewandt, dass er nach verbüßter Strafe noch 24 Jahre in Sicherungsverwahrung verbringen musste, obwohl zur Zeit seiner Verurteilung eine Höchstdauer von 10 Jahren galt.

EuGH zum Namensrecht: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Weigerung eines Standesamtes, die nach britischem Recht anerkannten Vor- und Nachnamen ebenfalls anzuerkennen, eine Beschränkung der Freizügigkeit darstellen kann. Diese kann aber unter Umständen mit Erwägungen der öffentlichen Ordnung gerechtfertigt werden. Rechtsanwältin Katrin Bünger erläutert auf lto.de die Entscheidung. Auf spiegel.de wird der zugrundeliegende Sachverhalt ausführlich dargelegt.

OLG München - NSU-Verfahren: blog.zeit.de (Thomas Sundermann) berichtet über den Verhandlungstag beim NSU-Verfahren. Die anwaltlichen Vertreter der Opfer sind danach mit der Verhandlungsführung durch das Gericht nicht einverstanden und haben angekündigt, nach dem NSU-Verfahren den Bundesgerichtshof und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen zu wollen. Dabei geht es um die Forderung, den früheren Geheimdienst-V-Mann "Primus" zu vernehmen. Außerdem wird die Aufklärung über die Vernichtung von Akten beim Bundesamt für Verfassungsschutz verlangt. Nach spiegel.de machen die Nebenkläger geltend, ihre Mandanten - Hinterbliebene und Angehörige der NSU-Opfer - hätten einen Rechtsanspruch auf "Klärung der staatlichen Mitverantwortung".

EuGH - Online-Kaufverträge: Im Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof zwischen dem österreichischem Verband für Konsumenteninformation und Amazon hat der Generalanwalt seine Schlussanträge vorgelegt. Darauf weist lto.de hin. Es geht um die Frage, welche Rechtsordnung auf Online-Kaufverträge mit Verbrauchern Anwendung findet und an welchen Datenschutzbestimmungen Amazon sich messen lassen muss. Der Generalanwalt ist der Auffassung, dass in Anwendung der Rom-II-Verordnung das Recht das Landes gilt, in dem der Verbraucher ansässig ist.

OVG Brandenburg - Richterbesoldung: Das Oberverwaltungsgericht Brandenburg hat dem Bundesverfassungsgericht einen Fall zur Richterbesoldung vorgelegt. Die Richter sind der Auffassung, dass die seinerzeit geltenden Regelungen verfassungswidrig seien, vermeldet lto.de. Unter Berücksichtigung der Entwicklung der Tariflöhne und des Verbraucherindexes sei die Besoldungsentwicklung für die Richter des Bundeslandes insgesamt gesehen zu niedrig ausgefallen.

LG Aachen zum Gladbeck-Film: Wie die SZ mitteilt, hat das Landgericht Aachen den Prozesskostenhilfeantrag des Geiselnehmers von Gladbeck Hans-Jürgen Rösner abgelehnt. Rösner wollte mit einer einstweiligen Verfügung verhindern, dass ein Film über das Geiseldrama gedreht wird. In der Begründung führt das Gericht aus, dass die angestrebte einstweilige Verfügung keine Erfolgsaussichten habe. Durch den Film würden zwar seine Persönlichkeitsrechte berührt, doch diese hätten hinter der Meinungs- und Rundfunkfreiheit zurückzustehen.

LG München - Ottfried Fischer: Das Landgericht München hat das Verfahren zwischen Ottfried Fischer und einem Redakteur der Bild eingestellt. Fischer hatte dem Redakteur vorgeworfen, seinen höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt zu haben. Überdie Umstände des Falls und den bisherigen Verlauf berichtet spiegel.de.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 3. Juni 2016: Strafrecht als ultima ratio / WLAN für Alle / BVerfG zu Hartz IV . In: Legal Tribune Online, 03.06.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19541/ (abgerufen am: 19.05.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen