Die juristische Presseschau vom 3. Juni 2016: Straf­recht als ultima ratio / WLAN für Alle / BVerfG zu Hartz IV

03.06.2016

Recht in der Welt

Malaysia - Flugzeugabsturz: spiegel.de teilt mit, dass die Angehörigen der Opfer des Flugzeugabsturzes Malaysian Airlines verklagen wollen. Die Maschine war vor knapp zwei Jahren auf dem Weg von Amsterdam nach Malaysia abgeschossen worden. Die Kläger werfen der Fluglinie vor, den Flug fahrlässig über ein Gebiet durchgeführt zu haben, in dem bekannterweise ein bewaffneter Konflikt herrschte.

Sonstiges

Bürgerwehr: spiegel.de (Vanessa Steinmetz) erläutert anlässlich der Vorfälle in Arnsdorf, auf welchen rechtlichen Grundlagen eine sogenannte Bürgerwehr handelt. Die Mitglieder der dortigen Bürgerwehr hatten im Mai einen Asylbewerber, dem vorgeworfen wurde, einen Ladendiebstahl begehen zu wollen, mit Kabelbinder an einen Baum gefesselt und geschlagen.

Völkermord: Anlässlich der Verabschiedung der Resolution im Bundestag zum Genozid an den Armeniern befasst sich die SZ (Ronen Steinke) mit der Frage, wann rechtlich gesehen ein Völkermord vorliegt.

Pre-Böhmermann: Die SZ (Ronen Steinke) weist darauf hin, dass 29 Jahren vor der Böhmermann-Affäre der Showmaster Rudi Carell den iranischen Revolutionsführer Ayatollah Chomeini aufs Korn genommen hat. Das iranische Regime habe damals "erdoganesk" reagiert und das Goethe-Institut aus dem Land geworfen.

Dublin-II: Vom diesjährigen Verwaltungsgerichtstag und der dortigen Diskussion um die Zukunft der Dublin-II-Verordnung berichtet die FAZ (Marlene Grunert). Dublin-Recht und Dublin-Realität wiesen erhebliche Differenzen auf.

Das Letzte zum Schluss

Brian nicht am Karfreitag: Nach Meldung der SZ hat das OLG Hamm bestätigt, dass der Film "Das Leben des Brian" in Nordrhein-Westfalen nicht am Karfreitag öffentlich gezeigt werden darf. Die Aufführung verstoße gegen das Feiertagsgesetz. Die Gruppe "Religionsfrei im Revier" hatte den Film wiederholt an diesem Tag vorgeführt und damit, so dass Gericht, vorsätzlich gegen das Feiertagsgesetz verstoßen. Der Gruppe wurde ein Bußgeld von 100 Euro auferlegt.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/pf

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 3. Juni 2016: Strafrecht als ultima ratio / WLAN für Alle / BVerfG zu Hartz IV . In: Legal Tribune Online, 03.06.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19541/ (abgerufen am: 19.05.2024 )

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