Die juristische Presseschau vom 2. Oktober 2013: Der Staat hilft den Banken – Kommunen müssen zahlen können – Kein Shutdown mit dem GG

02.10.2013

Sie zahlen doch: Mit einer Klausel in der EU-Richtlinie zur Bankenrettung können die Staaten weiter maroden Banken zu Hilfe kommen – auf Kosten des Steuerzahlers. Außerdem in der Presseschau: EGMR zu insolventen Kommunen, Baltasar Garzón in Berlin, kein Shutdown mit dem Grundgesetz und zum Schluss von einem, der, was Strafzettel angeht, an der richtigen Stelle sitzt.

Thema des Tages

Bankenrettung: Das Handelsblatt (Ruth Berschens) erklärt die Pläne des EU-Finanzministerrates zur Bankenrettung. Nachdem die Finanzminister im Juni betont hatten, die Banken sollten künftig stärker selbst für Verluste haften, stößt nun eine Klausel des Richtlinienentwurf auf Kritik. So seien öffentliche Hilfen weiter unbegrenzt möglich, solange die Abwicklung der Bank noch nicht begonnen hat. Das Ziel, die Staaten und damit die Steuerzahler zu entlasten, drohe damit zu scheitern. Am 8. Oktober wollen die EU-Kommission, das Europaparlament und der EU-Finanzministerrat weiter verhandeln.

Jan Hildebrand (Handelsblatt) warnt in einem Kommentar, der Steuerzahler bleibe so "in Geiselhaft". Ein europäischer Abwicklungsfond sei dagegen der richtige Weg, Anteilseigner und Gläubiger der Banken müssten aber stärker beteiligt werden.

Rechtspolitik

Studie zu Internetüberwachung: zeit.de (Kai Biermann) berichtet über eine Studie zur Internetüberwachung durch die USA, Großbritannien und Deutschland. Demnach überwache der Bundesnachrichtendienst Internetkommunikation in ähnlicher Weise wie die US-amerikanischen und britischen Geheimdienste. Die Rechtsgrundlagen seien zu weit gefasst, die demokratische Kontrolle und die juristischen Möglichkeiten gegen Überwachung vorzugehen, seien gering. Die Wissenschaftler forderten deshalb Reformen.

Beurkundungsgesetz: Um Verbraucher vor übereilten Geschäften - etwa dem Kauf von Schrottimmobilien - zu schützen, sollen Notare künftig selbst den Vertragsentwurf an den Käufer versenden und eine zweiwöchige Bedenkfrist bis zur Beurkundung einhalten. Die seit Dienstag gültige Änderung des Beurkundungsgesetzes erklärt der Notar Herbert Grziwotz auf lto.de. Er fordert, Notare müssten sich außerdem zu eigenen Verhaltensregeln verpflichten, um Missbrauch zu verhindern.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 2. Oktober 2013: Der Staat hilft den Banken – Kommunen müssen zahlen können – Kein Shutdown mit dem GG . In: Legal Tribune Online, 02.10.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9723/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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