Die juristische Presseschau vom 2. Oktober 2013: Der Staat hilft den Banken – Kommunen müssen zahlen können – Kein Shutdown mit dem GG

02.10.2013

Justiz

EGMR zu insolventen Kommunen: Ein Insolvenzrecht für Kommunen, das Gläubiger daran hindert, ihre rechtskräftigen Ansprüche durchzusetzen und in das Kommunalvermögen zu vollstrecken, verstößt gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Wie verfassungsblog.de (Maximilian Steinbeis/Wiebke Fröhlich) berichtet, hatten zwei Gläubiger der insolventen süditalienischen Stadt Benevento zwanzig Jahre lang vergeblich versucht, ihre Schadensersatzansprüche einzutreiben – nun sah der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einer Kammerentscheidung ihr Eigentumsrecht und ihr Recht auf ein faires Verfahren verletzt.

VerfGH Berlin zu Heimkindern: Das strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz, das DDR-Opfern Rehabilitierung und Wiedergutmachung ermöglicht, kann auch bei Heimunterbringungen entsprechend anwendbar sein. Das entschied der Berliner Verfassungsgerichtshof, wie die FAZ (Mechthild Küpper) knapp meldet. Den Fall einer Frau, die zwischen 1969 und 1972 in DDR-Jugendheimen untergebracht war, muss nun das Kammergericht Berlin neu verhandeln.

VGH Hessen zu Flugrouten: Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat Klagen der Stadt Offenbach und des Main-Kinzig-Kreises gegen Fluglärm abgewiesen. Der Lärm durch niedrige Flugrouten sei zwar weitgehend unzumutbar, aber aus Sicherheitsgründen gerechtfertigt. Das meldet zeit.de.

LG Berlin zu Wohnungskündigung: Nachdem das Landgericht Berlin entschieden hat, dass ein Vermieter die Wohnung kündigen darf, weil er sie für gelegentliche Besuche bei seiner Tochter nutzen möchte, hofft Wolfgang Janisch (SZ), der Bundegerichtshof werde solche Urteile künftig kassieren. Der Schutz vor "allzu freihändigen Eigenbedarfskündigungen" sei das "Herz des Mietrechts".

NSU-Prozess – Zeugenaussagen: Im NSU-Prozess vor dem Oberlandegericht München hat am Dienstag der Vater des getöteten Halit Yozgat ausgesagt. Ismail Yozgat hatte seinen Sohn im April 2006 blutüberströmt hinter dem Tresen des Kasseler Internetcafés gefunden, das der Familie gehörte. Bei seiner Zeugenaussage verlor er zeitweise die Fassung. Befragt wurde außerdem der Verfassungsschützer Andreas T., der sich kurz vor der Tat in dem Internetcafé aufhielt, offenbar um in einem Flirtportal zu chatten. Von dem Mord hat er angeblich nichts mitbekommen. spiegel.de (Gisela Friedrichsen) und die SZ (Tanjev Schultz) berichten ausführlich.

NSU-Prozess – Interview mit Rechtspsychologe: zeit.de (Tom Sundermann) führt ein Interview mit dem Rechtspsychologen Günter Köhnken, nachdem im NSU-Prozess mehrfach Zeugen aufgetreten sind, die Beate Zschäpe gesehen haben wollen, sich aber erst nach Jahren wieder daran erinnern. Köhnken erklärt, wie sich die Glaubwürdigkeit von Zeugen feststellen lässt.

Wulff-Prozess - Zeugenliste: Das Landgericht Hannover will im Prozess gegen den ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff 45 Zeugen anhören und das Verhältnis zu dem Filmproduzenten David Groenewold umfassend aufklären, so spiegel.de (Michael Fröhlingsdorf(Martin U. Müller). Wulff ist wegen Vorteilsnahme angeklagt, es wurden 22 Verhandlunsgtage angesetzt.

Anwaltliche Schockwerbung: Der Rechtswissenschaftler Christian Deckenbrock befasst sich auf lto.de mit dem Streit um die Schockwerbung eines Anwalts, der auf Kaffeetassen unter anderem Szenen eines Suizidversuches zusammen mit einem Werbespruch für anwaltliche Hilfe drucken will. Die Rechtsanwaltskammer hält das für unzulässig, der Anwaltsgerichtshof hat die Beschwerde des Anwalts abgewiesen. Deckenbrock kritisiert vor allem, dass der Anwaltsgerichtshof kein Rechtsschutzinteresse erkennen wollte.

Anwalt für Polizeiopfer: Ein offensichtlich verwirrter Mensch mit einem Messer, der von der Polizei erschossen wird – in Berlin gab es voriges Jahr gleich zwei solche Fälle, die für Aufsehen sorgten. Der Rechtsanwalt Hubert Dreyling vertritt die Familien der beiden Opfer, die taz (Haiko Prengel) berichtete über seine Bemühungen, die Beamten vor Gericht zu bringen. Während in einem Fall noch Ermittlungen laufen, hat Dreyling in dem anderen Fall Beschwerde gegen die Einstellung eingelegt. Die Polizei beruft sich auf Notwehr.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 2. Oktober 2013: Der Staat hilft den Banken – Kommunen müssen zahlen können – Kein Shutdown mit dem GG . In: Legal Tribune Online, 02.10.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9723/ (abgerufen am: 19.05.2024 )

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