Die juristische Presseschau vom 31. Mai - 2. Juni 2014: Ein For­mular zum Ver­gessen - BND will NSA nach­ei­fern - Range weiß nicht, was er will

02.06.2014

Jetzt kann man bei Google sein Leben bereinigen lassen, jedenfalls gibt es ein Formular dafür. Derweil will der Bundesnachrichtendienst technisch aufrüsten und der Generalbundesanwalt vielleicht doch gegen die NSA ermitteln. Außerdem in der Presseschau: Bei der Europawahl war eine doppelte Stimmabgabe wohl leicht möglich und ein spanischer Verfassungsrichter, der ohne Helm und betrunken Motorrad fuhr.

Thema des Tages

Recht auf Vergessen: Google setzt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs um und stellt nun ein Online-Formular zur Verfügung, mit dem Anträge auf Löschung von bestimmten personenbezogenen Einträgen in den Google-Suchlisten gestellt werden können. Gleich am ersten Tag gingen 12.000 Anträge ein, meldet der Spiegel. Die Hintergründe beschreibt unter anderem die Samstags-taz (Svenja Bergt). Die Samstags-Welt (Benedikt Fuest) hat Fragen und Antworten aus Verbraucher-Sicht zusammengestellt.

Internet-law.de (Thomas Stadler) kritisiert, dass Google die Übersendung einer Ausweiskopie verlangt. Dies sei nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover unzulässig. Inzwischen ist Google hiervon wieder abgerückt, wie lawblog.de (Udo Vetter) in einem Nachtrag meldet. 

Rechtspolitik

BND will NSA nacheifern: Der Bundesnachrichtendienst plant eine "Strategische Initiative Technik", die den Dienst unter anderem befähigen soll, soziale Netzwerke im Ausland live auszuwerten. Dies berichtete die Samstags-SZ (John Goetz/Hans Leyendecker/Frederic Obermeyer) auf ihrer Titelseite.

Heribert Prantl (Montags-SZ) kritisiert: "Während der Bundestag im Untersuchungsausschuss den verfassungsgefährdenden Praktiken von NSA & Co nachgeht und überlegt, was dagegen zu tun ist, will der BND diese Praktiken übernehmen. Würde dies finanziert und genehmigt: Es wäre ein Akt von politischer Bewusstseinsspaltung." Christian Rath (Badische Zeitung) findet es "spannend, wie die Öffentlichkeit reagiert, wenn sich der BND in – sagen wir – Ägypten bald so aufführen sollte, wie die NSA bei uns. Empören sich die Deutschen dann über die verletzte Privatsphäre der Ägypter? Und falls nicht, warum sollen sich die Amerikaner für unsere Privatsphäre interessieren?"

Mindestlohn und Pressefreiheit: Ex-Verfassungsrichter Udo di Fabio hat in einem Gutachten für den Verband der Zeitungsverleger den geplanten Mindestlohn untersucht, der auch für Zeitungszusteller gelten soll. Im Interview mit dem Handelsblatt (Frank Specht) erläutert er seine Kritik: "Ich kann nicht erkennen, dass man sich politisch mit den besonderen Bedingungen der Presse auseinandersetzt, wenn man sich bei der Einführung des Mindestlohns dem Dogma verschreibt, es dürfe keine Ausnahmen geben."

Betreuungsrecht: Die Große Koalition will das Betreuungs- und Vormundschaftsrecht reformieren. Dabei soll geprüft werden, "ob und wie eine Konkretisierung der Qualitätsanforderungen an die Betreuer" möglich ist, berichtet die Samstags-FAZ (Cornelia von Wrangel/Eckart Lohse) unter Bezug auf das Justizministerium. In einem separaten Beitrag schildert die Samstags-FAZ (Cornelia von Wrangel), wie wenig jahrelange gerichtliche Auseinandersetzungen um das Betreuungsrecht für eine demente Frau mit deren Bedürfnissen zu tun hatten.

Unterhaltsrecht: Die Große Koalition erwägt eine Änderung des Unterhaltsrechts zugunsten von Vätern, die viel Zeit mit ihren Kindern verbringen, berichtet die Montags-taz (Heide Oestreich). Bisher müssen solche Väter fast den vollen Unterhalt zahlen. Auch die Grünen und Teile der Linken seien für eine Reform.

Radfahrer und Alkohol: Eine Studie hat ergeben, dass viele Radfahrer selbst mit 1,6 Promille Alkohol im Blut noch recht sicher fahren, meldet der Spiegel (Guido Kleinhubbert). Rechtlich gelten sie bisher bei diesem Alkoholpegel als "absolut fahruntüchtig". Bund und Länder überlegen eigentlich, diesen Wert abzusenken. Auch blog.beck.de (Bernd von Heintschel-Heinegg) schildert das Problem.

EU-Datenschutz: netzpolitik.org (Benjamin Bergeman) gibt einen Überblick über den Verhandlungsstand zur geplanten EU-Datenschutz-Grundverordnung. Nach wie vor können Verhandlungen zwischen Ministerrat und EU-Parlament nicht beginnen, weil der Rat sich noch nicht auf eine gemeinsame Position geeinigt hat.

Strafvollzugsgesetz NRW: Die Rechtswissenschaftler Christine M. Graebsch und Sven-U. Burkhardt kritisieren auf lto.de die geplante Reform des NRW-Strafvollzugsgesetzes. Dass Opfer von Straftaten künftig einen Anspruch auf Information über den neuen Wohnort des Täters haben, könne die Re-Integration des entlassenen Täters erschweren. Gefangene hätten leider auch künftig keinen Anspruch auf Vollzugslockerungen wie Ausführungen, sondern nur auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung.

TTIP: Die FAS (Lena Schipper) verteidigt den Investitionsschutz im geplanten Freihandelsabkommen TTIP. Bei Klagen vor internationalen Schiedsgerichten gehe es meist um Maßnahmen der Exekutive, nicht um Gesetze. Die USA und die EU wollten Gesetze zum Umwelt- oder Verbraucherschutz als Grundlage für Klagen zudem explizit ausschließen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 31. Mai - 2. Juni 2014: Ein Formular zum Vergessen - BND will NSA nacheifern - Range weiß nicht, was er will . In: Legal Tribune Online, 02.06.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12138/ (abgerufen am: 07.05.2024 )

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