Die juristische Presseschau vom 2. Mai 2014: Snowden soll draußen bleiben – EU-Rüffel für Abschiebungshaft – BGH erlaubt Screen Scraping

02.05.2014

Edward Snowden soll draußen bleiben. So will es die Bundesregierung, die Grünen wollen deswegen zum BVerfG. Außerdem in der Presseschau: Asylrechtsverschärfung, EuGH zu Finanztransaktionssteuer, Generalanwalt zu Abschiebungshaft und Ehegatten-Sprachtests, BGH zu Screen Scraping und Blüten richterlicher Unabhängigkeit.

Thema des Tages

NSA-Überwachung: Die Bundesregierung will nicht, dass Edward Snowden vor dem NSA-Untersuchungsausschuss aussagt. Das geht laut SZ (Constanze von Bullion/Georg Mascolo/Frederik Obermaier, Zusammenfassung auf sueddeutsche.de) aus einem Schreiben der Regierung an den NSA-Untersuchungsausschuss hervor, das diesem am Freitag zugehen soll. "Wichtige politische Interessen der Bundesrepublik" sowie die Sicherstellung der weiteren Geheimdienst-Kooperation überwögen das Aufklärungsinteresse. Die Grünen kündigten eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht an. Auch die taz (Konrad Litschko) berichtet. Derweil schreibt laut einem weiteren Bericht der SZ (Georg Mascolo) die Bundesanwaltschaft schon an der Einstellungsverfügung für ihr Vorermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der Spionageaffäre.

Heriberit Prantl (SZ) kritisiert die Stellungnahme der Bundesregierung zur Vernehmung Snowdens scharf: Beim Lesen spüre man "vom Geist der Gesetze wenig und von dem des Grundgesetzes nichts". Die Bundesregierung verkleide ihre Unlust und Furchtsamkeit mit dem Begriff "Staatswohl". Ulrich Schulte (taz) sieht darin hingegen "kühle Realpolitik", die "vernünftig" sei. Christian Rath (taz) räumt einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht teilweise Chancen ein – zu lapidar und in sich widersprüchlich gehe das Regierungs-Gutachten davon aus, dass der Ausschuss Snowden auch in Russland vernehmen könnte.

In einem Gastbeitrag für das Feuilleton der FAZ fordert Ex-Bundesinnenminister und Rechtsanwalt Gerhart Baum (FDP) von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bei ihrem USA-Besuch ein entschiedenes Auftreten in puncto Überwachung. Es gehe "ums Handy von Frau Jedermann", die Bundesregierung träfen insoweit grundrechtliche Schutzpflichten auch gegenüber den Geheimdiensten anderer Staaten. Constanze Kurz (FAZ) schildert auf der "Medien"-Seite die deutschen Bemühungen um ein No-Spy-Abkommen als "Chronik einer Kapitulation".

Rechtspolitik

Asylrecht: Asylbewerber sollen künftig früher, nämlich bereits drei Monate nach ihrer Ankunft, eine bezahlte Arbeit aufnehmen dürfen. Zudem sollen die Staaten Serbien, Mazedonien, Bosnien-Herzegovina, Ghana und Senegal künftig als "sichere Herkunftsstaaten" gelten, was die Ablehnung von Asylanträgen für Flüchtlinge aus diesen Ländern erleichtern soll. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, berichtet die FAZ (Johannes Leithäuser).

Uta Rasche (FAZ) begrüßt die Reform, die Kapazität "für wirklich Verfolgte" schaffe. Auf dem Balkan gebe es "wirtschaftliche Schwierigkeiten, aber keine politische Verfolgung, Folter oder willkürliche Gewalt". Christian Jakob (taz) hält dagegen, dass die Sicherheit in diesen Staaten "nur auf dem Papier" existiere. Auch wenn es keine "staatliche, politische Verfolgung im engeren Sinne und großen Stil" gebe, sei die Lage für die Roma "katastrophal".

Verschärfung der Selbstanzeige: Laut Handelsblatt (Axel Schrinner) haben sich die Bundesländer auf eine Verschärfung der Selbstanzeige-Regelungen im Steuerrecht geeinigt. Demnach werde der zu zahlende Strafzuschlag erhöht, zudem müssten künftig sämtliche steuerrelevanten Vorgänge der vergangenen zehn und nicht nur der vergangenen fünf Jahre vorgelegt werden.

Mindestlohn-Ausnahmen verfassungswidrig? Die von Teilen der Bundesregierung geforderten Ausnahmen beim Mindestlohn sind einem Gutachten des Arbeits- und Sozialrechtlers Ulrich Preis zufolge verfassungswidrig. Laut lawblog.de (Udo Vetter) kommt die im Auftrag der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung erstellte Expertise zu dem Ergebnis, dass Ausnahmen für Jugendliche, Rentner oder bestimmte Branchen wie Zeitungszusteller sachlich nicht zu rechtfertigen seien. Ausnahmen seien allenfalls bei Auszubildenden, Praktikanten oder Langzeitarbeitslosen denkbar.

Fahreignungsregister: Zum Inkrafttreten des neuen Fahreignungsregisters am 1. Mai erläutert Verkehrsrechtler Adolf Rebler auf lto.de die "Punktereform" für Verkehrssünder.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 2. Mai 2014: Snowden soll draußen bleiben – EU-Rüffel für Abschiebungshaft – BGH erlaubt Screen Scraping . In: Legal Tribune Online, 02.05.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11840/ (abgerufen am: 06.05.2024 )

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