Die juristische Presseschau vom 28. März – 2. April 2013: Kein Patent für Novartis - Kein Mindestlohn für Klofrau - Krötenlecken verboten

02.04.2013

Weitere Themen – Recht in der Welt

USA – kein Schadensersatz wegen Libor: Ein Bezirksgericht in Manhatten lehnte Schadensersatzforderungen gegen Banken ab, die den Libor-Leitzins manipuliert hatten. Das berichtet u.a. welt.de.

USA – Homo-Ehe: Der Verfassungsblog (Nora Markard) berichtet ausführlich über die Supreme Court-Verhandlung zum Verbot der Homo-Ehe in Kalifornien und kommt zum Schluss: "Entweder entscheidet er, dass die Bundesverfassung gleichgeschlechtliche Ehen in allen 50 Bundesstaaten erfordert oder nicht erfordert, oder er stützt sich auf eine Zulässigkeitsfrage, um den Fall nicht zu entscheiden" In einem zweiten Beitrag des Verfassungsblogs (Nora Markard) geht es um ein US-Bundesgesetz, das finanzielle Bundesleistungen an gleichgeschlechtliche Ehen verbietet. Hier sei damit zu rechnen, dass der Supreme Court das Gesetz für verfassungswidrig erklärt.

Ungarn – Rechtsstaatsaufsicht: Der Politikprofessor Jan-Werner Müller schlägt auf zeit.de vor, eine europäische Institution zu schaffen, die den Zustand von Rechtsstaat und Demokratie in EU-Staaten wie Ungarn ganzheitlich bewertet und bei Bedarf Alarm schlagen kann.

Island – Keine Bürgerverfassung: Der Verfassungsblog (Max Steinbeis)  beschreibt, weshalb die von Bürgern ausgearbeitete neue Verfassung nun wohl doch keine Chance auf Verwirklichung hat: Ein neues Verfahren zur Verfassungsänderung sehe ein Zustimmungsquorum von 40 Prozent vor.

Sonstiges

Law-Clinic: Die Dienstags-SZ (Karoline Meta Beisel) stellt den Versuch vor, in Köln eine law clinic für Asylrecht zu gründen. Dort sollen Studenten Asylbewerber juristisch beraten.

Das Letzte zum Schluss

Krötenlecken verboten: Bestimmte mexikanische und amerikanische Kröten sondern aus Drüsen hinten ihren Ohren einen milchigweißen Schleim ab, der drogenähnliche Wirkung hat, berichtet blog.beck.de (Jörn Patzak). Der Besitz des Krötenschleims sei in Deutschland nach dem Betäubungsmittelgesetz verboten.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau

lto/chr

(Hinweis für Journalisten) 

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28. März – 2. April 2013: Kein Patent für Novartis - Kein Mindestlohn für Klofrau - Krötenlecken verboten . In: Legal Tribune Online, 02.04.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8441/ (abgerufen am: 28.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen