In 40 Staaten bekam Novartis Patentschutz, doch der indische Supreme Court war strenger. Außerdem in der Presseschau: Die Hartz IV-Sätze sind verfassungskonform, eine Toilettenfrau kann den Mindestlohn für Reinigungskräfte nicht durchsetzen, was Gerichte mit Geldauflagen anstellen und warum hinter den Ohren mexikanischer Kröten die (verbotene) Erleuchtung wartet.
Pharmapatente in Indien: Der oberste Gerichtshof Indiens hat eine Klage der Firma Novartis abgelehnt, die Patentschutz für ihr Krebsmittel Glivec erreichen wollte. Die indischen Behörden hatten die Patentierung abgelehnt, weil das Mittel nur eine leichte Veränderung gegenüber einem Vorgänger-Präparat darstelle. Das berichten u. a. spiegel.de und das Handelsblatt (Maike Telgheder/Holger Alich). Damit können auf dem großen indischen Markt nun billige Generika-Hersteller zum Zug kommen.
Björn Finke (Dienstags-SZ) kommentiert: "Wer den Schutz geistigen Eigentums aushöhlt, mindert die Anreize für Konzerne, Milliarden Euro in die Forschung zu stecken."
Weitere Themen – Rechtspolitik
Verfassungsbeschwerde Ba-Wü: Seit dem 1. April können die Bürger Baden-Württembergs beim Staatsgerichtshof eine Landesverfassungsbeschwerde einreichen. Die FAZ (Rüdiger Soldt) stellt das neue Instrument vor. Im Interview mit lto.de (Claudia Kornmeier) erläutert Eberhard Stilz, der Präsident des Staatsgerichtshofs, dass sich hier der Rechtsschutz nicht verdoppele, weil die Landes-Verfassungsbeschwerde nur alternativ zur Klage beim BVerfG zur Verfügung stehe.
Kirchensteuer und Staat: Der Kirchenrechtler Thomas Traub prüft auf lto.de die Forderung der sächsischen FDP, dass der Staat künftig auf den Einzug der Kirchensteuer verzichten soll. Traub hält dies für nicht naheliegend, da es sich bei der Kooperation um eine bürokratie-vermeidende win-win-Situation handele.
Weitere Themen – Justiz
Journalisten im NSU-Prozess: Der türkische Außenminister Ahmet Davutoglu fordert, dass am NSU-Prozess sowohl türkische Journalisten als auch der türkische Botschafter teilnehmen können, meldet u.a. die taz (Jürgen Gottschlich). Juristen wie Ex-Verfassungsrichter Winfried Hassemer verlangen im Spiegel (Kurzfassung auf spiegel.de) mehr Flexibilität vom OLG München.
Rainer Blasius (FAZ) sieht auf allen Seiten mangelndes Fingerspitzengefühl. In einem Gastbeitrag für die Dienstags-SZ analysiert Peter Heesen, der Ex-Chef des Beamtenbunds, das Verhalten des Oberlandesgerichts unter beamtensoziologischen Gesichtspunkten. Man mache Fehler aus Angst, Fehler zu machen und habe keinen Mut das Vernünftige zu tun. Oliver Garcia (de legibus-Blog) fordert eine gesetzliche Klarstellung noch vor Prozessbeginn, dass die Verhandlung in einen journalistischen Arbeitsraum übertragen werden darf.
Vorwurf gegen Zschäpe: Eine Mitgefangene von Beate Zschäpe hat diese beschuldigt, sie zur Gewalt gegen eine dunkelhäutige Mitgefangene aufgefordert zu haben, berichtet die Samstags-SZ (Hans Leyendecker/Tanjev Schultz). Zschäpe bestreitet dies und kündigte eine Strafanzeige wegen Verleumdung an. Die Vollzugsanstalt in Köln hat Zschäpe angehört und daraufhin auf eine Anzeige gegen sie verzichtet.
BSG zu Hartz IV: Das Bundessozialgericht hat die neu berechneten Hartz IV-Sätze im Fall eines Ehepaars mit einem zweijährigen Kind für grundgesetz-konform erklärt. Das meldet lto.de.
BGH zu Osterhasen: Der Bundesgerichtshof hat die Nichtzulassungsbeschwerde des Schoko-Herstellers Lindt gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt abgelehnt. Danach besteht zwischen den Goldhasen von Lindt und anderen Osterhasen in Goldfolie keine Verwechslungsgefahr, berichtet spiegel.de.
BAG zu Unfall mit Dienstwagen: Auf der FAS-Seite "Beruf und Chance" stellt der Anwalt Marcel Grobys ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts vor. Danach dürfen Arbeitgeber mit ihren Beschäftigten nicht vereinbaren, dass diese bei einem Unfall mit dem Dienstwagen den Selbstbehalt der Haftpflichtversicherung übernehmen. Dies verstoße gegen allgemeine Grundsätze des Versicherungsrechts.
VG Frankfurt zu Flughafenstreik: blog.beck.de (Markus Stoffels) stellt das jüngst ergangene Urteil des Frankfurter Arbeitsgericht dar, wonach die Lufthansa nach einem rechtswidrigen Streik der Flugsicherungs-Gewerkschaft von dieser keinen Schadensersatz verlangen kann. Begründung: Auch ein rechtmäßiger Streik (ohne Nebenforderungen, für die noch Friedenspflicht bestand) hätte zu den gleichen Schäden geführt.
VG Karlsruhe zu Koch-Mehrin: Die FDP-Politikerin Silvana Koch-Mehrin hat ihren Doktor-Titel zu Recht verloren. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe legte nun die Begründung seines Urteils vor, von dem bisher nur der Tenor bekannt war, berichtet fr-online.de. In dem Verfahren ging es zuletzt nur noch um Verfahrensfehler.
ArbG Hamburg zu Mindestlohn: Ein Toilettenfrau scheiterte vor dem Hamburger Arbeitsgericht mit dem Versuch, den Mindestlohn für Reinigungskräfte einzuklagen, berichtet bild.de. Sie konnte nicht beweisen, dass sie mehr als die Hälfte der Zeit mit der Reinigung der Anlagen beschäftigt war. Die Reinigungsfirma behauptete, sie habe die Frau nur als WC-Aufsicht eingestellt.
LG Essen – MLPD: Nun berichten auch die Samstags-SZ (Bernd Dörries) und die Samstags-taz (Pascal Beucker/Anja Krüger) über den Prozess der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands gegen zwei Buchautoren. Das Landgericht Essen muss entscheiden, ob die Kaderpartei Schadensersatz bekommt, weil sie als "Sekte" bezeichnet wurde.
Groenewold und Wulff: Der Filmproduzent David Groenewold wird das Angebot der Staatsanwaltschaft Hannover zur Einstellung des Korruptions-Strafverfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage ablehnen, berichtet u.a. die Dienstags-Welt (Ulrich Exner). Auch Wullf werde wohl ablehnen. Bis zum 5. April erwartet die Staatsanwaltschaft eine Antwort. Am 8. April soll ein Treffen stattfinden.
BVerfG - ThUG: spiegel.de (Julia Jüttner) schildert den Fall von Walter H., der früher in der Sicherungsverwahrung saß und nach seiner Entlassung aufgrund des Therapie-Unterbringungsgesetzes in der Psychiatrie verwahrt wird. H. habe schon vor eineinhalb Jahren Verfassungsbeschwerde eingelegt. Anlass des Artikels ist ein Aufsatz des Richters Thomas Ullenbruch in "Der Strafverteidiger".
Fall Mollath: Die Samstags-SZ (Olaf Przybilla/Uwe Ritzer) erklärte in ihrem Bayern-Teil wie das weitere Verfahren aussähe, wenn das Landgericht Regensburg einem der zwei Wiederaufnahmeanträge stattgäbe. Gustl Mollath müsste sofort aus der Psychiatrie entlassen werden und hätte in einem neuen Verfahren wegen des Verschlechterungsverbots keine strafrechtliche Verurteilung zu befürchten.
Gerichte und Gerechtigkeit: Christian Bommarius (Samstags-FR) nimmt das österliche Gespräch zwischen Jesus und seinem Richter Pontius Pilatus zum Anlass für die Frage: "Wie gerecht sind die Gerichte?" Er kommt zum Schluss: "Die gerichtliche Wahrheit ist ein Konstrukt." In Deutschen Gefängnissen säßen hunderte oder tausende Häftlinge aufgrund von Fehlurteilen ein.
Geldauflagen: Der Spiegel (Jürgen Dahlkamp/Udo Ludwig) beschreibt ausführlich, wie schwierig es ist, die Geldauflagen bei Verfahrenseinstellungen gem. § 153a StPO gerecht zu verteilen. "Es geht weniger um die Frage, ob Geld aus den Auflagen in dunkle Kanäle fließt, vergeudet oder verprasst wird. Sondern mehr darum, wer Gutes damit tun darf, wo doch so viele Gutes tun wollen."
Weitere Themen – Recht in der Welt
USA – kein Schadensersatz wegen Libor: Ein Bezirksgericht in Manhatten lehnte Schadensersatzforderungen gegen Banken ab, die den Libor-Leitzins manipuliert hatten. Das berichtet u.a. welt.de.
USA – Homo-Ehe: Der Verfassungsblog (Nora Markard) berichtet ausführlich über die Supreme Court-Verhandlung zum Verbot der Homo-Ehe in Kalifornien und kommt zum Schluss: "Entweder entscheidet er, dass die Bundesverfassung gleichgeschlechtliche Ehen in allen 50 Bundesstaaten erfordert oder nicht erfordert, oder er stützt sich auf eine Zulässigkeitsfrage, um den Fall nicht zu entscheiden" In einem zweiten Beitrag des Verfassungsblogs (Nora Markard) geht es um ein US-Bundesgesetz, das finanzielle Bundesleistungen an gleichgeschlechtliche Ehen verbietet. Hier sei damit zu rechnen, dass der Supreme Court das Gesetz für verfassungswidrig erklärt.
Ungarn – Rechtsstaatsaufsicht: Der Politikprofessor Jan-Werner Müller schlägt auf zeit.de vor, eine europäische Institution zu schaffen, die den Zustand von Rechtsstaat und Demokratie in EU-Staaten wie Ungarn ganzheitlich bewertet und bei Bedarf Alarm schlagen kann.
Island – Keine Bürgerverfassung: Der Verfassungsblog (Max Steinbeis) beschreibt, weshalb die von Bürgern ausgearbeitete neue Verfassung nun wohl doch keine Chance auf Verwirklichung hat: Ein neues Verfahren zur Verfassungsänderung sehe ein Zustimmungsquorum von 40 Prozent vor.
Sonstiges
Law-Clinic: Die Dienstags-SZ (Karoline Meta Beisel) stellt den Versuch vor, in Köln eine law clinic für Asylrecht zu gründen. Dort sollen Studenten Asylbewerber juristisch beraten.
Das Letzte zum Schluss
Krötenlecken verboten: Bestimmte mexikanische und amerikanische Kröten sondern aus Drüsen hinten ihren Ohren einen milchigweißen Schleim ab, der drogenähnliche Wirkung hat, berichtet blog.beck.de (Jörn Patzak). Der Besitz des Krötenschleims sei in Deutschland nach dem Betäubungsmittelgesetz verboten.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau
lto/chr
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 28. März – 2. April 2013: Kein Patent für Novartis - Kein Mindestlohn für Klofrau - Krötenlecken verboten . In: Legal Tribune Online, 02.04.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8441/ (abgerufen am: 27.04.2024 )
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