Grundrechtsklage vor dem Staatsgerichtshof: "Wir wollen keine nutzlosen Beschwerden"

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Ab dem 1. April kann man sich auch in Baden-Württemberg mit einer Landesverfassungsbeschwerde an den Staatsgerichtshof wenden. Im LTO-Interview erklärt dessen Präsident Eberhard Stilz, welche Anliegen Bürger künftig zu ihm und seinen Kollegen statt nach Karlsruhe tragen können und warum es für sein Gericht die Mutwillensgebühr geben wird, die sich BVerfG-Präsident Andreas Voßkuhle so sehr wünscht.
LTO: Warum hat Baden-Württemberg nun eine Landesverfassungsbeschwerde eingeführt? Als Bürger könnte man sich doch genauso gut direkt an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wenden?
Stilz: Der Landesgesetzgeber hat sich entschlossen, seine eigene Verfassung ernst zu nehmen und deren Garantie gegenüber dem Bürger nicht länger einem Organ des Bundes zu überlassen.
LTO: Gab es bisher eine Rechtsschutzlücke? Gibt es also Grundrechts-Anliegen, die Bürger nun vor den Staatsgerichtshof bringen können, aber nicht vor das BVerfG?
Stilz: Das BVerfG kann auch Akte der öffentlichen Hand des Landes nur am Maßstab des Grundgesetzes (GG) messen. Zwar hat das Land die Grundrechte auch zum Bestandteil der Landesverfassung gemacht; als solche sind sie aber Landesrecht. Die Landesverfassung enthält außerdem eigene Rechte und staatbürgerliche Zusicherungen. Zudem sind dem Bundesrecht vergleichbare Rechte teilweise mit abweichendem Wortlaut versehen oder in einen anderen Zusammenhang gestellt.
LTO: Zum Beispiel?
Stilz: Nehmen Sie nur Art. 1 Abs. 1 unserer Landesverfassung, der substantiell anders als das Grundgesetz formuliert: "Der Mensch ist berufen, in der ihn umgebenden Gemeinschaft seine Gaben in Freiheit und in der Erfüllung des christlichen Sittengesetzes zu seinem und der anderen Wohl zu entfalten."
In Art. 2 Abs. 2 heißt es: "Das Volk von Baden Württemberg bekennt sich darüber hinaus zu dem unveräußerlichen Menschenrecht auf die Heimat."
Sehr eigenständig und detailliert sind etwa auch der Abschnitt II über Religion uns Religionsgemeinschaften sowie der Abschnitt II über Erziehung und Unterricht unserer Landesverfassung.
LTO: Sie hatten es eben bereits angedeutet: Anders als andere Landesverfassungen hat die baden-württembergische keinen eigenen ausführlichen Grundrechtsteil, sondern verweist auf das GG. Macht es da überhaupt Sinn, eine Landesverfassungsbeschwerde einzuführen?
Stilz: Die baden-württembergische Verfassung verweist nicht nur auf das GG, sondern macht sich dessen Grundrechte als Landesrecht zu eigen. Das ist ein wichtiger Unterschied. Die Formulierung in Art. 2 Abs. 1 lautet: "Die im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland festgelegten Grundrechte und staatsbürgerlichen Rechte sind Bestandteil dieser Verfassung und unmittelbar geltendes Recht."
"Unser Maßstab ist ausschließlich die Landesverfassung"
LTO: Was kann Gegenstand einer Landesverfassungsbeschwerde sein?
Stilz: Alle Akte der öffentlichen Gewalt des Landes, also beispielsweise Verwaltungsakte und Gerichtsentscheidungen, aber grundsätzlich auch Rechtssätze, also etwa Gesetze und Rechtsverordnungen. Eine Verfassungsbeschwerde ist aber, genauso wie auch vor dem Bundesverfassungsgericht, stets an weitere Voraussetzungen geknüpft. Der Rechtsweg muss erschöpft sein; das heißt, der Bürger muss zunächst die normalen Zivil-, Straf- oder Verwaltungsgerichte bemühen. Zudem muss er von der Maßnahme selbst und unmittelbar betroffen sein. Deshalb kann er gegen ein Gesetz nur dann Verfassungsbeschwerde einlegen, wenn ihn dieses, ohne dass es eines Umsetzungsakts bedarf, in seinen Grundrechten betrifft. Ein Gastwirt ist beispielsweise von dem Nichtraucherschutzgesetz betroffen.
LTO: Und was ist der Maßstab des Staatsgerichtshofs?
Stilz: Ausschließlich die Landesverfassung, während Maßstab für das Bundesverfassungsgericht nur das GG ist.
Ich dachte immer der Tenor wäre die umgekehrte Richtung: Abschaffung der Landesverfassungen, da eh nicht mehr Rechtsschutz, als das Grundgesetz bietet, gewährleistet wird? Zudem stellt sich doch jetzt die Frage, ob in Baden-Württenberg der Rechtsweg zum Bundesverfassungsgericht wegen Erlangung einfacheren Rechtsschutzes gesperrt ist? Mal ganz davon abgesehen, dass sich doch niemand der Gefahr einer Missbrauchsgebühr aussetzen wird, wenn er den gleichen Schutz auch in Karlsruhe bekommen kann. LG
stud-iurIn BW wollen alle Landes-Gerichte/Stawa - zunächst einmal Geld.
In Hessen und Bayern z.B. nicht.
1992 wollte BW Geld
Hessen lehnte ab
Bayern schlug sich sofort auf die Seite der Beklagten
die ich zitiert hatte
zitierten nun wiederum mich -
und machten mich somit zu der Beklagten uva.
1995 riet das BVerfG mich "an die Hoheit" aus Bayern zu wenden.
Ist es nicht möglicherweise ein wenig problematisch erst herauszustellen, dass es zwei unterschiedliche Prüfungsmaßstäbe sind und dann zu sagen, dass man sich für einen Rechtsbehelf entscheiden muss?
RonnanUnd wenn man sich falsch entscheidet hat man eben Pech gehabt?
" in der Erfüllung des christlichen Sittengesetzes"... was bitte soll das "christliche Sittengesetz" sein, wie ist es juristisch definiert und was hat es im Gesetz eines säkularen Landes verloren?
Zweiflerdas frage ich mich auch!
Und wenn sich dieses christliche Sittengesetz nicht mit denen anderer Weltreligionen deckt, haben wir dann noch Religionsfreiheit?
"Wir wollen keine ... "Beschwerden!"
eonoBesser: Man vermiede verhinderte sie - in dem man gleich richtig arbeitet.
Aber manche Leute sind sehr frech - bösartig - reinlegend ..
Nur: Warum werden ausgerechnet sie: "Richter"?
Und: Warum lassen Andere dieses zu?
Andererseits: Kann es wirklich nicht Jeder Mensch mit Jedem.
In dem Fall: Lassen die Gerichtsordnungen zu wünschen übrig.
Bis da mal Jemand reagiert - wenn überhaupt ...
Dann gilt für lange Zeit: Der Eine will nicht - Andere dürfen nicht.
Warum ausgerechnet Juristen anzunehmen scheinen das Andere das
"ewige Leben haben"?
Eine Möglichkeit wäre auch: Nur ERWACHSENE in den Staatsdienst zu übernehmen die die Fähigkeit mit bringen eigene Fehler einzusehen
eonound einen z.B. Nicht Fall übereilt aus dem Nichts heraus angegangen
in dem der Richter das Vorgespräch an beliebiger Stelle abbrach
sich von zunächst 3 möglichen Personen ausgerechnet Eine in einem
ganz anderen Land aussuchte mit der er fortan "gehen" an der er sich
orientieren wollte - und nicht etwa die Person die in seiner Stadt wohnte
noch die Besucherin.
Wenn schon "nicht zuständig" und "kein Interesse" dann sollte man das
vielleicht auch genauso stehen lassen - und nicht irgendwie und mit
irgendwem in irgendwo weiter machen bzw. so völlig verquer - verrückt
schon anfangen.
"Jeder für sich und Gott gegen Alle"
und dann natürlich: Keine Beschwerden wollen - niemand.
Heilloses Durcheinander - Kraut und Rüben oder auch: GROBER UNFUG
UNTÄTIGKEIT uva.
Berichtigung:
eono"...noch die Besucherin als Durchreisende, Orts-Landesfremde"!
3 Personen - 3 Länder.
Ein Richter interessierte sich weder für die kleine alte Dame in seinem Land in seiner Stadt - noch sah er sich die vor ihm sitzende überhaupt an.
Eine weitere im wieder einem anderen Land nur nebenbei zitiert ...
die an die hielten sich fortan alle - ausgerechnet ...
"Tritt ein in mein Gemach - die Spinne zu der Fliege sprach!"
"Hemmschwellen überwinden" nennt das BMJ dies.
Irgendwo/Irgendwann zwischen Elternhaus - Schule -
eonoJuristischer Fakultät - Referendariat - Assessor -
den ersten Richterjahren
muß irgendwas sein ...
was vermutlich aus zunächst normalen jungen Menchen
vollkommen Verrückte macht ...
denen alles egal ist ..
die nicht zwischen BFTRUG und Sex unterscheiden können 1991 LG E
die nicht wissen was bitte ist eine LG Verhandlung
Oder auch: Was ist meine Aufgabe als Rechtsanwalt - die sitzen da
gesenkten Kopfes und schweigen .."Dann gehen wir eben vors OLG"
Was ZEIT ist wissen sie offenbar auch nicht ...
was die eine Person ist die Klageseite - was die Anderen ...
sie sehen offenbar nur kleine schwarze Punkte auf weißem Papier
und bringen alles und Jeden durcheinander. Süddeutschland damals 1990/92
später dann im Westen wieder 2005/07 und Niemand will was von einem
und schon gar nicht wissen ...aber dazwischen sagte man mal grüßgott
zu einem Richter in Franken ..
So wie diese Berufsgruppe arbeitet- machen sie sich und Andere krank.
Sie haben ihren Job - Andere werfen sie aus dem Leben - die sind schon
mal im Vorfeld alles was sie in ihren Bäuchen/Köpfen so haben ..
"Name genügt!" - Dafür muss man überhaupt nicht studiert haben.
In den Landtagen im Bundestag sitzen Juristen in den Gerichten ...
und? Nichts geht so richtig in oder unter einem Gesamtzusammenhang.
Da fließen viel zu viel persönliche Ansichten und Schwierigkeiten
mit ein - die aber auch nie verbalisiert werden - können.