Die juristische Presseschau vom 01. - 02. Januar 2015: Neue Regelungen für 2015 – Hoeneß wieder im Urlaub – palästinensischer IStGH-Beitritt?

02.01.2015

Zum 1. Januar 2015 sind neben den Regelungen zu Mindestlohn und Selbstanzeige noch weitere in Kraft getreten. Außerdem in der Presseschau: weitere Ungleichheit beim Erben von Unternehmen, Hafturlaub für Hoeneß, der erste Schritt Palästinas zum IStGH-Beitritt und welcher unwitzige "Silvesterscherz" wenig überraschend zur fristlosen Kündigung berechtigt.

Thema des Tages

Neues im Jahr 2015: Der 1. Januar bringt regelmäßig nicht nur ein neues Jahr, sondern auch viele neue Regeln. Einen Überblick über die mit dem Start des Jahres 2015 in Kraft getretenen Regelungen, vom Mindestlohn über die Familienpflegezeit und die Biotonnenpflicht bis zur steuerstrafrechtlichen Selbstanzeige, geben zeit.de und die taz.

Über Neuerungen mit Bezug zur Arbeitswelt informiert zeit.de in einem gesonderten Artikel, über die Regelungen zum Mindestlohn und die enthaltenen Ausnahmen informiert die Welt (Stefan von Borstel). Mit der Neuregelung zur Selbstanzeige für Steuersünder befasst sich spiegel.de (Christian Rickens) und berichtet von einem Zustand "wie in der Notaufnahme", den Steueranwälte kurz vor Jahresende beschrieben, als viele noch unter der alten Regelung zur Steuerehrlichkeit zurückkehren wollten. Zur Kennzeichenmitnahme beim Umzug schreibt Rechtsanwalt Michael Erath auf seiner Kanzleihomepage und zur Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes informiert die ARAG SE auf rechtsindex.de.

Rechtspolitik

Erbschaftsteuer und Immobilienunternehmen: Vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer machen die Rechtsanwälte Ernst-Thomas Kraft und Mathias Link in der FAZ auf eine Ungleichbehandlung bei Immobilienvermögen aufmerksam. An Dritte vermietete Immobilien gelten nicht als privilegiertes Betriebsvermögen, mit einer Ausnahme für Unternehmen die mindestens 300 Wohnungen vermieten. Die Autoren sprechen sich für eine Regelung zu Gunsten von Immobilienunternehmen aus, die – den Kriterien des BVerfG folgend – beachtet, dass Immobilienvermietung – ob Wohnung oder Geschäftsfläche – volkswirtschaftlich notwendig ist und, wie sonstige unternehmerische Tätigkeit, Arbeitsplätze schafft.

Datenzweckentfremdung: Der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte Edgar Wagner fordert mit Blick auf die PKW-Maut, dass ein "datenschutzrechtliches Zweckentfremdungsverbot" ins Grundgesetz aufgenommen werde, meldet die Welt. Das Drängen des Bundes Deutscher Kripobeamter auf die Erlaubnis zur Verwendung der LKW-Maut-Daten für Ermittlungen zeige einen auch sonst bekannten Hang zur anderweitigen Nutzung einmal zu bestimmtem Zweck erhobener Daten.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 01. - 02. Januar 2015: Neue Regelungen für 2015 – Hoeneß wieder im Urlaub – palästinensischer IStGH-Beitritt? . In: Legal Tribune Online, 02.01.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14248/ (abgerufen am: 07.05.2024 )

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