Die juristische Presseschau vom 01. - 02. Januar 2015: Neue Regelungen für 2015 – Hoeneß wieder im Urlaub – palästinensischer IStGH-Beitritt?

02.01.2015

Justiz

BAG – Videoüberwachung durch den Arbeitgeber: Das Landesarbeitsgericht Hamm hatte einer Frau 1.000 Euro zugesprochen, weil ihr Arbeitgeber, der an eine Arbeitsunfähigkeit nicht glaubte, sie von einer Detektei per Video überwachen ließ. Die Frau verlangt mit der Revision zum Bundesarbeitsgericht* mehr Geld, der Arbeitgeber will weiterhin Klageabweisung. Auf die im Februar 2015 anstehende Entscheidung weist blog.beck.de (Christian Rolfs) hin.

Landgericht Augsburg – Hafturlaub für Hoeneß: Wie schon über Weihnachten darf Uli Hoeneß auch über Silvester nach Hause, meldet spiegel.de. Wie lange ihm die zuständige Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Augsburg Hafturlaub gewährt hat, ist jedoch nicht bekannt.

GBA – Datensammeln zur Talibantötung: Der frühere deutsche Nato-General Ramms hat bestätigt, dass die Bundeswehr in Afghanistan Daten zur gezielten Tötung von Taliban-Kämpfern gesammelt hat. Die Bundesanwaltschaft wird aber mangels "zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte für eine in die Zuständigkeit der Bundesjustiz fallende Straftat" kein Ermittlungsverfahren eröffnen, meldet die SZ. Die ehemalige Justizministerin Leuthäuser-Schnarrenberger sieht das Vorgehen nicht von Kriegsrecht gedeckt und fordert eine Klärung der bestehenden juristischen Fragen, gerade mit Blick auf künftige Kampfeinsätze.

Immobilienrecht: Rechtsanwalt André Bethge macht in der FAZ auf einige Urteile verschiedener Gerichte rund um Miete und Immobilien aus dem Jahr 2014 aufmerksam. Diese gehen von der Verneinung der Haftung des Maklers für Angaben zur baurechtlichen Situation, die er ungeprüft vom Verkäufer übernommen hat und über das Recht zur fristlosen Kündigung bei gewalttätige Krawall durch den Mieter bis zum Recht auf Verweigerung einer nicht im Leistungsverzeichnis für einen Dachdeckerauftrag enthaltenen Entsorgungleistung, wenn der Auftraggeber eine Zuzahlung verweigert.

StA Wuppertal – Scharia-Polizei: Die Staatsanwaltschaft Wuppertal erwartet in Kürze den Eingang der polizeilichen Ermittlungen zur sogenannten Scharia-Polizei, meldet die Welt. Sie hat dann zu befinden, ob sie das Verhalten der elf Männer, die als "Scharia-Polizei" beschriftet durch Wuppertal liefen, als nicht genehmigte Versammlung wertet.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 01. - 02. Januar 2015: Neue Regelungen für 2015 – Hoeneß wieder im Urlaub – palästinensischer IStGH-Beitritt? . In: Legal Tribune Online, 02.01.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14248/ (abgerufen am: 19.05.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen