Die juristische Presseschau vom 1. - 2. Januar 2014: Selbstanzeige soll verschärft werden – Baum wirft Range Strafvereitelung vor – Keine Haftung für Champagnerpfütze

02.01.2014

Muss künftig rückwirkend für zehn Jahre reiner Tisch gemacht werden? Die Finanzminister der Länder planen neue Regeln für die Selbstanzeige von Steuertätern. Außerdem in der Presseschau: FDP-Politiker Baum drängt Generalbundesanwalt zu NSA-Ermittlungen, in Pakistan begann der Prozess gegen Ex-Staatschef Musharraf - und warum eine Frau, die an Silvester in einer Champagnerlache stürzte, für den gebrochenen Brustwirbel keinen Schadensersatz bekommt.

Thema des Tages

Selbstanzeige im Steuerrecht: Die Finanzminister der Länder wollen die Voraussetzungen einer strafbefreienden Selbstanzeige für Steuerhinterzieher verschärfen. Das berichtet die SZ (Claus Hulverscheidt) auf ihrer Titelseite. Im Gespräch sei eine Verlängerung des Zeitraums, für den Angaben berichtigt werden müssen, auf zehn Jahre. Dies soll eine Finanzministerkonferenz in den kommenden Wochen diskutieren. Der Koalitionsvertrag sehe vor, dass der Bundestag die Bedingungen der Selbstanzeige verschärfen will, wenn die Länder dies wünschen.

In einem separaten Kommentar lehnt Claus Hulverscheidt (SZ) die Selbstanzeige für Steuerhinterzieher generell ab, da Steuerhinterziehung "asozial" sei. "Das verdient keine Straffreiheit."

Rechtspolitik

Grundsteuer: Die SZ beschreibt den Stand der Grundsteuer-Reform. Im Koalitionsvertrag werden die Länder aufgefordert, sich auf eine Reform der veralteten Einheitswerte für Immobilien zu verständigen. Allerdings seien die Länder zerstritten. Derzeit lägen drei Modelle vor, die den Wert entweder an der Fläche von Grundstück und Gebäude ansetzen oder am Verkehrswert oder an beidem.

Europäische Sparvorgaben: In einem Interview mit der taz (Christian Jakob) kritisiert der Völkerrechtler Andreas Fischer-Lescano die Sparvorgaben des Europäischen Stabilitätsmechanismus, die von EU-Kommission und Europäischer Zentralbank ausgehandelt worden seien, als rechtswidrig. Sie verstießen gegen die Europäische Grundrechtecharta, den UN-Sozialpakt und die Europäische Menschenrechtskonvention. Verletzt seien unter anderem das Recht auf Bildung, auf Gesundheit, die Tarifautonomie, das Recht auf Berufsfreiheit und auf faire Entlohnung. Außerdem habe die Kommission bei der Organleihe ihre Kompetenzen überschritten.

Anwaltsvergütung: beck.blog.de (Hans-Jochem Mayer) gibt einen knappen Überblick über Änderungen im anwaltlichen Vergütungsrecht, die zum Jahreswechsel in Kraft traten. Unter anderem dürfe nun auch mit Personen, die Beratungshilfe in Anspruch nehmen, unter bestimmten Voraussetzungen Vergütungsvereinbarungen abgeschlossen werden.

NSA-Überwachung: Heribert Prantl (SZ) kritisiert den Umfang der NSA-Überwachung. "Würde jede dieser Überwachungsaktivitäten einen Pfeifton produzieren, die Menschen wären schon wahnsinnig geworden." Die Reaktion der deutschen Politik sei völlig unzureichend. Die Bundeskanzlerin habe "den Großangriff auf die innere Sicherheit der Bürger in ihrer Neujahrsbotschaft nicht einmal erwähnt".

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 1. - 2. Januar 2014: Selbstanzeige soll verschärft werden – Baum wirft Range Strafvereitelung vor – Keine Haftung für Champagnerpfütze . In: Legal Tribune Online, 02.01.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10491/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

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