Die juristische Presseschau vom 1. - 2. Januar 2014: Selbstanzeige soll verschärft werden – Baum wirft Range Strafvereitelung vor – Keine Haftung für Champagnerpfütze

02.01.2014

Justiz

Generalbundesanwalt und NSA-Überwachung: Ex-Innenminister Gerhart Baum (FDP) hat laut spiegel.de (Severin Weiland) Generalbundesanwalt Harald Range (FDP) aufgefordert, endlich Ermittlungen gegen die NSA-Überwachung aufzunehmen, insbesondere gegen die Verbindungsstelle für Taylored Access Operations (TAO) in Darmstadt. "Die Eliteeinheit TAO der NSA setzt sich über alle Regeln hinweg, die deutsche Behörden beachten müssen." Wenn Range nicht ermittele, setze er sich dem Vorwurf der "Rechtsvereitelung im Amt" aus, wird Baum zitiert.

LG Hannover - Wulff: Die FAZ (Helene Bubrowski) erläutert die Unterschiede einer Verfahrenseinstellung nach den Paragrafen 153 und 153a Strafprozessordnung. Sie geht davon aus, dass Christian Wulff die vom Landgericht Hannover angebotene Einstellung nach Paragraf 153 ablehnt, weil er einen Freispruch anstrebt. Sein Freund David Groenewold könnte jedoch eine Einstellung nach Paragraf 153a wegen falscher uneidlicher Aussage akzeptieren. Das Gericht hat den Prozessbeteiligten bis zum Sitzungstag am heutigen Donnerstag Bedenkzeit gegeben.

OLG Köln - Goldbären: Das Handelsblatt (Holger Alich) gibt einen Überblick über den Streit zwischen Haribo und Lindt. Es geht um die Frage, ob dreidimensionale Lindt-Schokobären in Goldfolie die Wortmarke Goldbären von Haribo verletzen. Im März werde das Oberlandesgericht Köln verhandeln. Beide Seiten haben jedoch vereinbart, eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs anzustreben.

OLG Frankfurt - Suhrkamp: Das Oberlandesgericht Frankfurt will am 8. April in zweiter Instanz entscheiden, ob die Familienstiftung von Verlagschefin Ulla Unseld-Berkéwicz dem Suhrkamp Sanierungsplan zustimmen durfte, meldet die FAZ.

LG Berlin zu Nötigung: In einer Prozessreportage beschäftigt sich die FAZ (Klaus Ungerer) mit der Verhandlung gegen einen wirren erwerbsunfähigen Mann, der sich seltsam verhält, seine Umgebung und unschuldige Kinder bedrohte und dabei teilweise einen Stock benutzte. Am Ende wurde der Mann vom Landgericht Berlin wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen, ohne dass eine Unterbringung in der Psychiatrie angeordnet wurde.

Syndikusanwälte: In einem FAZ-Gastbeitrag erörtert Martin W. Huff, Geschäftsführer der Kölner Rechtsanwaltskammer, ob Syndikusanwälte in ihrer Tätigkeit für Unternehmen anwaltliche Tätigkeiten wahrnehmen. Er bejaht dies. Schließlich liege auch bei Kanzleiinhabern und dort angestellten Anwälten eine gewisse Abhängigkeit vor, nicht zuletzt von den Mandanten.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 1. - 2. Januar 2014: Selbstanzeige soll verschärft werden – Baum wirft Range Strafvereitelung vor – Keine Haftung für Champagnerpfütze . In: Legal Tribune Online, 02.01.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10491/ (abgerufen am: 18.05.2024 )

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