Die juristische Presseschau vom 1. August 2013: Mietkündigung für Raucher - Neues Leistungsschutzrecht - Whistleblower-Schuldspruch in der Nachlese

01.08.2013

Weitere Themen – Recht in der Welt

USA – Whistleblower: Den Schuldspruch gegen den US-amerikanischen Whistleblower Bradley Manning kommentiert Khue Pham (Zeit) als "Fehler." Er strahle auf den zur Zeit in Russland befindlichen Edward Snowden aus. Das gesamte Verfahren beweise, das "kein Politiker weltweit" das Internet so gut verstanden habe wie US-Präsident Obama. Zwar habe der in seinem ersten Wahlkampf behauptet, Whistleblower seien Bestandteil einer gesunden Demokratie und müssten vor Repressalien geschützt werden, tatsächlich aber mehr Geheimnisverräter nach dem Spionagegesetz von 1917 anklagen lassen als seine Vorgänger zusammen.

Moritz Koch (Handelsblatt) kommentiert, dass Obama mit der gnadenlosen Verfolgung von Whistleblowern den freiheitlichen Grundwerten schade – und offensichtlich sein "altes Ich" nicht mehr ertrage: Die Einträge zu den Lobpreisungen von Informanten seien aus der Internetfassung seiner Wahlversprechen gelöscht. Nach der Einschätzung von Thomas Stadler (internet-law.de) war die Entscheidung der Militärrichterin Lind "eingedenk des enormen Drucks der Obama-Regierung" mutig, aber "nicht mutig genug." Der Präsident und seine Administration fürchte nichts so sehr wie "die Schaffung von Transparenz und die Offenlegung unbequemer Fakten." Die Entscheidung Manning mit der vollen Härte des Gesetzes zu verfolgen während diejenigen, deren Taten er publik gemacht habe, keinerlei Strafverfolgung zu fürchten hätten, habe "ein ganzes Wertesystem auf den Kopf gestellt habe."

Dagegen kommentiert Peter Sturm (FAZ), dass der verurteilte Manning nicht als Held bezeichnet werden könne. Denn seine Enthüllungen hätten Menschenleben gefährdet. Gleichwohl falle es schwer, eine Haftstrafe von maximal 136 Jahren als verhältnismäßig zu bezeichnen.

Türkei – Terrorismus-Verfahren: Ein türkischstämmiger Schriftsteller mit deutscher Staatsbürgerschaft ist vor einem Istanbuler Gericht erneut wegen der Beteiligung an einem bewaffneten terroristischen Raubüberfall angeklagt worden. Nach Aufhebung eines früheren Freispruchs in der Sache droht dem in Deutschland befindlichen Angeklagten eine lebenslange Haftstrafe. Über den Fall und seine Hintergründe schreiben die FAZ (Karen Krüger) in ihrem Feuilleton und die taz (Jürgen Gottschlich).

Großbritannien – Entschädigung für Enthüllung: Die FAZ meldet in ihrem Feuilleton, dass der britischen Autorin J.K. Rowling antragsgemäß eine Entschädigung wegen der Enthüllung ihres bei ihrem letzten Werk verwendeten Pseudonyms zugesprochen wurde. Die beklagte Anwaltskanzlei müsse nun eine "große Summe" an eine Soldaten-Organisation spenden.

Sonstiges

Suhrkamp: Die auf vielen verschiedenen Schauplätzen ausgetragenen Konflikte rund um den Suhrkamp-Verlag versucht ein längerer Artikel im Feuilleton der Zeit (B.Mrozek/T.E. Schmidt/A. Soboczynski) nachzuzeichnen. Ausgangspunkt des "siebenjährigen Krieges" sei 2006 der Versuch mehrerer Investoren gewesen, unter ihnen der aktuelle Protagonist Hans Barlach, über den Kauf von Minderheitsanteilen die Kontrolle über den Verlag zu erlangen. An seinem Ende stehe – so die Autoren – nur eine "finstere Moral": "keine Lösung, kein{...} Kompromiss, kein Einvernehmen."

Rechtsschutzversicherungen: Das Handelsblatt (Kerstin Leitel) testet in seinem Geldanlagen-Teil Rechtsschutzversicherungen. Als Anbieter mit "den umfassendsten Leistungen zu einem fairen Preis" wird der Tarif 360 Grad-Rechtsschutz des Spezialversicherers Advocard ermittelt. Allerdings beteiligten sich von 40 kontaktierten Versicherungsgesellschaften nur 11 an der Umfrage.

Rechtsanspruch auf Kitaplatz: Das Handelsblatt widmet dem ab dem heutigen Donnerstag in Kraft befindlichen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz einen zweiseitigen Schwerpunkt. Ein Beitrag (Carola Sonnet) erklärt, wie Eltern klagen können. So sei von Rechtsschutzversicherten zunächst zu prüfen, ob Klagen auf dem Verwaltungsrechtsweg mitversichert sind. Die Kosten eines Verfahrens dürften sich zwischen 500 und 1.000 Euro bewegen.

Das Letzte zum Schluss

Schluss mit Jagd: Einer Meldung der FAZ (Jan Grossarth) zufolge schafft die rot-grüne Landesregierung Niedersachsens die traditionelle gemeinsame Jagd mit Ehrengästen ab. Nach den Worten des zuständigen Landwirtschaftsministers Meyer (Grüne) sei die auf "hochherrschaftlichen Riten aus der Kaiserzeit" beruhende Tradition nicht mehr zeitgemäß.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 1. August 2013: Mietkündigung für Raucher - Neues Leistungsschutzrecht - Whistleblower-Schuldspruch in der Nachlese . In: Legal Tribune Online, 01.08.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9262/ (abgerufen am: 29.04.2024 )

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