Die juristische Presseschau vom 1. August 2013: Mietkündigung für Raucher - Neues Leistungsschutzrecht - Whistleblower-Schuldspruch in der Nachlese

01.08.2013

Schreibt das Urteil des AG Düsseldorf im Mietstreit eines gekündigten Kettenrauchers Geschichte? Außerdem in der Presseschau: Leistungsschutzrecht in der Kritik, Schadensersatz für Winnenden-Opfer und -Angehörige, Ansichten zum Whistleblower-Schuldspruch aus den USA und das Ende einer geselligen Zusammenkunft.

Zuviel Rauch: Die Kündigung eines Mietverhältnisses aufgrund übermäßigen Zigarettengenusses erregte überregionale Aufmerksamkeit. Das Amtsgericht Düsseldorf entschied am Mittwoch zu Ungunsten des rauchenden Mieters.

Wie die taz (Pascal Beucker) schreibt, hat der Rentner nach Ansicht des Gerichts durch seinen Zigaretten-Konsum "die Grenzen des vertragsmäßigen Gebrauchs" erheblich überschritten und "das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme" durch den permanent im Treppenhaus wahrnehmbaren Zigarettenrauch verletzt. Die fristlose Kündigung sei daher rechtmäßig. Dem Beklagten sei auch zum Verhängnis geworden, dass seine Anwältin die von der klagenden Vermieterin behauptete "unzumutbare Belästigung" durch unterbliebene Lüftung der Wohnung nicht rechtzeitig bestritten hätte. Auch die FAZ (Reiner Burger) und die SZ (Bernd Dörries) berichten.

Die Rechtsanwältin Patricia Stelzer analysiert auf lto.de das Urteil. Ein Präzedenzfall sei wegen der Besonderheiten des Verfahrens nicht geschaffen worden, ohnehin müsse mit einer Berufung gerechnet werden. Nach ihrer Einschätzung dürfte der Rechtsstreit allerdings eine Vielzahl vergleichbarer Verfahren nach sich ziehen. Denn kaum ein Thema polarisiere die Öffentlichkeit derart wie das Rauchen. Gegenüber politischer Regulierungswut wäre "mehr gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz" wünschenswert.

Weitere Themen – Rechtspolitik

Stromnetzgebühren: Das Handelsblatt meldet, dass nach einem Beschluss der Bundesregierung Großabnehmer von Strom künftig nicht mehr vollständig von den Gebühren für dessen Durchleitung befreit werden. Derartige Netzentgelte könnten bis zu einem Drittel des Industriepreises ausmachen. Wegen der bisherigen Praxis habe die EU-Kommission ein Verfahren wegen unerlaubter staatlicher Beihilfen eingeleitet, nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes Düsseldorf vom März sei die Gebührenbefreiung außerdem wegen nicht ausreichender gesetzlicher Begründung nichtig.

Gebührenreform: Am heutigen Donnerstag tritt die Reform des Gebührenrechts in Kraft. Die taz (Anja Krüger) liefert Rechenbeispiele und gibt Schätzungen wieder, nach denen Gebühren für Anwälte im Durchschnitt um 12 Prozent, jene für Notare um 15 Prozent und die der Gerichte um 18 Prozent steigen.

Leistungsschutzrecht: Ebenfalls am Donnerstag tritt das neue Leistungsschutzrecht in Kraft. Die taz (Daniel Bouhs) liefert auf ihrer Medien-Seite unter der Überschrift "das Pfui-bäh-Gesetz" eine Übersicht über die unmittelbaren Auswirkungen. Nach Darstellung der FAZ (Josh Groeneveld) trifft das neue Recht die Falschen, Blogs und kleinere Aggregatoren. Für diese bedeute es einen zu großen Aufwand, jeden einzelnen Anbieter um Erlaubnis für die Abbildung seiner Inhalte zu bitten. Der Branchenriese Google sei derweil "fein raus": große Verlage würden einer kostenfreien Anzeige kurzer Textausschnitte zähneknirschend zustimmen, um nicht Gefahr zu laufen, nicht mehr gelistet zu werden.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 1. August 2013: Mietkündigung für Raucher - Neues Leistungsschutzrecht - Whistleblower-Schuldspruch in der Nachlese . In: Legal Tribune Online, 01.08.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9262/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen