Die juristische Presseschau vom 1. August 2013: Mietkündigung für Raucher - Neues Leistungsschutzrecht - Whistleblower-Schuldspruch in der Nachlese

01.08.2013

  

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BGH zu Gaspreiserhöhungen: Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom Mittwoch sind Preiserhöhungen des Energieversorgers RWE aus den Jahren 2003 bis 2005 wegen fehlender Begründung unwirksam. Wie das Handelsblatt (Miriam Schröder) schreibt, sind nach dem Richterspruch entsprechende Klauseln zumindest bei sogenannten Sonderverträgen nichtig. Als Sonderverträge würden all jene Vereinbarungen mit Energieversorgern bezeichnet, die einen Tarif- oder Anbieterwechsel beinhalteten. Auch die FAZ (Corinna Budras) berichtet.

BVerwG zu Aufenthaltstitel wegen Patchworkfamilie: lto.de meldet, dass sich nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ein Anspruch auf einen Aufenthaltstitel auch aus familiären Beziehungen innerhalb einer sogenannten Patchworkfamilie ergeben kann.

OLG München – NSU-Prozess: Die FAZ (Helene Bubrowski) berichtet vom dreißigsten Verhandlungstag im Verfahren gegen Beate Zschäpe u.a., an dem Sachverständige und Zeugen des vierten Mordanschlags auf einen Münchner Gemüsehändler vernommen wurden. Eine Rentnerin, die in der unmittelbaren Nähe des Tatorts wohnt und in polizeilichen Vernehmungen von zwei "eher dunkelhäutigen" Radfahrern, "vielleicht Türken"  berichtet hatte, habe ihre damalige Aussage korrigiert. Die von ihr beobachteten Personen hätten eher einen osteuropäischen Eindruck gemacht, "nicht so, wie wir uns einen deutschen Menschen vorstellen, nicht wie unser Schlag."

LG Stuttgart – Winnenden-Schadensersatz: Wie die FAZ (Rüdiger Soldt) schreibt, hat vor dem Landgericht Stuttgart der erste von mehreren Schadensersatz-Prozessen gegen den Vater des Amokläufers von Winnenden begonnen. Eine Witwe fordere 80.000 Euro Unterhalts- und Bestattungskosten von dem wegen fahrlässiger Tötung zu 18 Monaten Bewährungsstrafe Verurteilten. Auch die Stadt Winnenden beabsichtige eine Klage, sie sei jedoch von der Versicherung zur Forderungsrücknahme zugunsten einer Einigung mit Opfer-Vertretern aufgefordert worden, weil durch diese die zu gewährende personenbezogene Schadenssumme ausgeschöpft wäre. Der Oberbürgermeister der Stadt werfe der Versicherung deshalb vor, die Interessen der verschiedenen Kläger "eiskalt" gegeneinander auszuspielen. Auch lto.de berichtet.

LG Darmstadt zu Freiheitsberaubung: Über den "juristisch wie menschlich" schwierigen Fall einer wegen schwerer Freiheitsberaubung Angeklagten, die vor mehr als 10 Jahren mutmaßlich vorgab, Opfer einer Vergewaltigung geworden zu sein, schreibt die FAZ (Heidi Müller-Gerbes) in ihrem Rhein-Main-Teil. Nachdem zunächst die fehlende Glaubwürdigkeit der jetzigen Angeklagten im Mittelpunkt des Verfahrens gestanden hätte, scheine sich nun die Verteidigungsstrategie, den damals Verurteilten, mittlerweile Verstorbenen, als widersprüchliche Persönlichkeit zu charakterisieren, zu bewähren. Der Verteidiger der Angeklagten sei derweil in einem unabhängigen Verfahren wegen versuchter Anstiftung zur Falschaussage verurteilt worden.

Zschäpe-Verfahren eingestellt: Ein vom NSU-Prozess unabhängiges Ermittlungsverfahren wegen dreifachen Mordversuchs gegen Beate Zschäpe ist nach Meldung von Holger Schmidt (swr-terrorismus-blog) von der Staatsanwaltschaft Erfurt eingestellt worden. Gegenstand der Ermittlungen war eine Auseinandersetzung am Erfurter Hauptbahnhof am Silvestertag 1996.

Drohnen-Tötung: Die FAZ (Reinhard Müller) beschäftigt sich mit der nun in ausführlicher Form vorliegenden Verfügung der Bundesanwaltschaft, die Ermittlungen im Verfahren um die 2010 erfolgte Tötung eines Deutschen durch eine Drohne in Pakistan. Der Artikel lässt Völkerrechts-Experten zu Wort kommen und hält als "Kernaussage" fest: "Gezielte Drohnenangriffe gegen Terroristen im Kriegsgebiet sind erlaubt." Auch die SZ (Wolfgang Janisch) berichtet.

Anzeige wegen Volksverhetzung: Die taz (Daniel Bax) interviewt den Berliner Anwalt Hans-Eberhard Schultz. Im Namen zweier Mandantinnen beabsichtigt dieser eine erneute Anzeige wegen Volksverhetzung gegen den ehemaligen Bundesbanker Thilo Sarrazin. Nach der Rüge, die der UN-Antirassismusausschuss der Bundesrepublik wegen des justiziellen Umgangs mit einer früheren Anzeige erteilt hatte, gelte es nun, die versprochene Sensibilisierung der Justiz zu testen. Rassismus ginge nicht nur "von notorischen Neonazis und Rechtspopulisten" aus, auch dürfe die Meinungsfreiheit nicht zur Rechtfertigung rassistischer Diskriminierung herhalten.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 1. August 2013: Mietkündigung für Raucher - Neues Leistungsschutzrecht - Whistleblower-Schuldspruch in der Nachlese . In: Legal Tribune Online, 01.08.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9262/ (abgerufen am: 29.04.2024 )

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