Die juristische Presseschau vom 1. Juli 2014: Religion, Unternehmen und Verhütung – Diätenerhöhung auf dem Prüfstand – Mindestlohn mit Ausnahmen

01.07.2014

Recht in der Welt

Frankreich – Burka-Verbot: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilt am heutigen Dienstag über das in Frankreich 2011 eingeführte Burka-Verbot. Der Bericht der SZ (Wolfgang Janisch) nennt vergleichbare Regelungen in Europa und beschreibt die in der Verhandlung zutage getretenen Zweifel des Gerichts an der Notwendigkeit des Verbots. Landesweit seien nur wenige Tausend Frauen vollverschleiert.

Argentinien – Kirchner: Die FAZ (Josef Oehrlein) porträtiert die argentinische Präsidentin Cristina Fernandez de Kirchner. Neben einem Urteil eines US-amerikanischen Gerichts, dass Argentinien dazu verurteilte, die Forderungen von Hedgefonds zu bedienen, stehe die Präsidentin auch wegen ihrem Stellvertreter unter Druck. Diesen hat ein argentinisches Gericht soeben wegen Bestechlichkeit angeklagt.

Südafrika – Oscar Pistorius: In Südafrika ist der Mordprozess gegen Oscar Pistorius fortgesetzt worden. Eine psychologische Begutachtung habe die Schuldfähigkeit des Angeklagten ergeben, schreibt die FAZ (Claudia Bröll).

Sonstiges

NSU Sachsen: Die SZ (Tanjev Schultz) berichtet über den nun vorgestellten Abschlussbericht des NSU-Ermittlungsausschusses in Sachsen. Während die Regierungsparteien CDU und FDP geschlussfolgert hätten, dass die Kommunikation zwischen den Behörden zu verbessern sei, eine grundsätzliche Änderung der Sicherheitsstrukturen im Freistaat jedoch nicht angezeigt sei, habe der von den Oppositionsparteien Linke, SPD und Grüne vorgelegte Bericht eine "falsche Zurückhaltung" von Landesbehörden ausgemacht. Hinweisen auf das in Sachsen untergetauchte Trio sei nicht nachgegangen worden, weil dies als Aufgabe der Thüringer Kollegen verstanden worden sei.

Edathy-Ausschuss: Nach Bericht der taz (Konrad Litschko) wollen sich Regierungsparteien und Opposition bis zum Mittwoch über den Auftrag für den Bundestags-Untersuchungsausschuss zur Affäre um den früheren Abgeordneten Sebastian Edathy einigen. Konzentriert werden solle sich auf die Frage, ob Edathy vor dem öffentlichen Bekanntwerden der Vorwürfe gewarnt wurde.

Unternehmensjuristen: Das Handelsblatt (Catrin Gesellensetter) schreibt über die in der letzten Woche veranstalteten Unternehmensjuristentage in Berlin. Statt der jüngsten Bundessozialgerichtsentscheidung zur Rentenversicherungspflicht der Syndizi hätten die beruflichen Anforderungen in einer globalisierten Wirtschaftsordnung im Mittelpunkt der Veranstaltung gestanden.

Das Letzte zum Schluss

Scheinbuchungen: Einer einfallsreichen Verköstigungsmöglichkeit setzte das Amtsgericht München ein Ende: Genau 36 Mal buchte der Beklagte ein Flugticket, ließ es sich dann in der Business-Lounge der klagenden Fluggesellschaft gutgehen um anschließend den Flug umzubuchen. Der Klage auf Schadensersatz gab das Gericht nun wegen Verletzung der Mitwirkungspflicht des Kunden statt. Über den Fall berichtet lawblog.de (Udo Vetter).

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah:zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 1. Juli 2014: Religion, Unternehmen und Verhütung – Diätenerhöhung auf dem Prüfstand – Mindestlohn mit Ausnahmen . In: Legal Tribune Online, 01.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12402/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

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