Die juristische Presseschau vom 1. Juli 2014: Religion, Unternehmen und Verhütung – Diätenerhöhung auf dem Prüfstand – Mindestlohn mit Ausnahmen

01.07.2014

Justiz

BAG zu Urlaubsabgeltung: Auf die Klage einer Krankenschwester, die mehrere Monate unbezahlten Sonderurlaub hatte und deren Arbeitsverhältnis im Anschluss endete, hat das Bundesarbeitsgericht im Mai den früheren Arbeitgeber zur Leistung einer Urlaubsabgeltung verurteilt. Über das "in höchstem Maße ungerechte" Urteil berichtet Rechtsanwalt Jobst-Hubertus Bauer in einem Gastbeitrag für das Handelsblatt. Die Parteien hätten frei entschieden, ihrer gegenseitigen Leistungspflichten auszusetzen, es leuchte nicht ein, warum hiervon der Anspruch auf bezahlten Urlaub ausgeschlossen sei.

OLG München – Hypo Real Estate: Die SZ (Klaus Ott) berichtet über den Fortgang des beim Oberlandesgericht München anhängigen Schadensersatzverfahrens gegen die Hypo Real Estate-Bank. Der Vorsitzende Richter habe die beklagte Bank aufgefordert, Unterlagen einzureichen, die belegten, dass die klagenden Aktionäre durch Bilanztricks nicht betrogen worden seien. Vertreter der Bank hätten dieses Ansinnen als unzulässige Ausforschung bezeichnet und eine fristgerechte Einreichung abgelehnt.

LG Koblenz – Rock am Ring: Im Eilverfahren zur Benutzung des Namens "Rock am Ring" hat das Landgericht Koblenz der antragstellenden Nürburgring GmbH im wesentlichen recht gegeben. Der Konzertveranstalter Marek Lieberberg darf die Bezeichnung nur gemeinsam mit der Antragstellerin verwenden, schreibt die FAZ (Timo Frasch), die Parteien seien schließlich nach wie vor in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts miteinander verbunden.

LG München zu Impressumspflicht: In einem Urteil von Anfang Juni hat das Landgericht München I entschieden, dass ein Profil bei dem Business-Netzwerk Xing grundsätzlich der Impressumspflicht nach § 5 Telemediengesetz unterfällt und ein Verstoß hiergegen grundsätzlich auch einen Wettbewerbsverstoß darstellt. Thomas Stadler (internet-law.de) hält die Argumentation des Gerichts, im entschiedenen Fall dennoch einen Wettbewerbsverstoß zu verneinen, weil die Bagatellschwelle nicht überschritten worden sei, für "gewagt." Es wäre zu bezweifeln, dass die Nutzung von Xing üblicherweise nicht der Anbahnung von Geschäftsabschlüssen diente.

StA Essen – Helge Achenbach: Der Kunstberater Helge Achenbach sitzt seit zwei Wochen in Untersuchungshaft, die Staatsanwaltschaft Essen ermittelt gegen ihn wegen Betruges. Das Handelsblatt (Jan Keuchel) berichtet über die Hintergründe: Eine Strafanzeige von Erben der Aldi-Familie Albrecht solle belegen, dass Achenbach den Kauf von Kunstwerken im Auftrag des verstorbenen Familienoberhaupts Berthold Albrecht mit manipulierten Rechnungen abgewickelt habe. Die mutmaßliche Schadenssumme belaufe sich auf 18 Millionen Euro.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 1. Juli 2014: Religion, Unternehmen und Verhütung – Diätenerhöhung auf dem Prüfstand – Mindestlohn mit Ausnahmen . In: Legal Tribune Online, 01.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12402/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

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