Die juristische Presseschau vom 1. März 2013: Zuwenig Platz für NSU-Prozess – Begrenzung der Banker-Boni – Brüste als Tatwaffe

01.03.2013

 

Weitere Themen – Recht in der Welt

UN-Kriegsverbrechertribunal - Freispruch für Perisic: Das UN-Kriegsverbrechertribunal zum früheren Jugoslawien hat den General Momcilo Perisic freigesprochen. Der ehemalige Generalstabschef der jugoslawischen Armee war in erster Instanz wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu 27 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die Berufungskammer befand seine Schuld an der 44-monatigen Belagerung von Sarajevo, in deren Verlauf 10.000 Zivilisten starben, sowie am Massaker an den rund 8.000 Muslimen in Srebrenica und an den Bombenangriffe auf die kroatische Hauptstadt Zagreb im Mai 1995 aber nicht als "ohne begründete Zweifel bewiesen", berichtet spiegel.de.

Bangladesch - Todesstrafe für islamischen Parteiführer: Delawar Hossain Sayedee, der Vizepräsident der größten islamischen Partei Bangladeschs Jamaat-e-Islami  ist wegen Kriegsverbrechen von einem Sondertribunal in Dhaka zum Tode verurteilt worden. Ihm wird u.a. vorgeworfen, an Massentötungen, Folter und Vergewaltigungen während des Unabhängigkeitskrieges 1971 beteiligt gewesen zu sein, berichtet die taz (Sascha Zastrial).

Sonstiges

Machtfragen zwischen Bundestag und BVerfG: Die SZ (Robert Rossmann) referiert die Debatte des Bundestagspräsidenten Norbert Lammert und Verfassungsgerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle über die Relevanz von Parlamenten. Zu Lammert sagte Voßkuhle: "Wir fördern und fordern den Bundestag." Auch hinsichtlich der Europapolitik gingen die Meinungen auseinander: Aufgrund der unterschiedlichen Gewichte der Länderstimmen sei das Europaparlament noch nicht reif, "Legitimationswirkung von den nationalen Parlamenten zu übernehmen", so Voßkuhle: das müsse sich ändern. "Wirklichkeitsfremd", nannte Lammert diese Forderung.

Das Letzte zum Schluss

AG Unna - Brüste als Waffe: Vor dem Amtsgericht Unna musste sich eine Frau wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Der 33- Jährigen war vorgeworfen worden, versucht zu haben, ihren Partner mittels einer Waffe - ihren Brüsten - zu ersticken. Das Verfahren wurde laut Mainpost (Manfred Schweidler) gemäß § 153 StPO wegen Geringfügigkeit eingestellt.

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/as

(Hinweis für Journalisten)  

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 1. März 2013: Zuwenig Platz für NSU-Prozess – Begrenzung der Banker-Boni – Brüste als Tatwaffe . In: Legal Tribune Online, 01.03.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8247/ (abgerufen am: 28.04.2024 )

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