Die juristische Presseschau vom 1. März 2013: Zuwenig Platz für NSU-Prozess – Begrenzung der Banker-Boni – Brüste als Tatwaffe

01.03.2013

Weitere Themen – Justiz

BVerfG zu Zwangsbehandlungen: Erneut hat das Bundesverfassungsgericht die gesetzliche Grundlage für Zwangsbehandlungen mit Psychopharmaka für verfassungswidrig erklärt - diesmal im Maßregelvollzug in Sachsen. Das Gesetz beschränke sich nicht auf den Fall der krankheitsbedingt fehlenden Einsichtsfähigkeit und entbehre einer Regelung, nach der sich das Krankenhaus vorher ernsthaft um eine freiwillige Zustimmung des Betroffenen bemühen muss, referiert lto.de das Urteil.

EuGH zu Bahn-Holding: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Deutsche Bahn Netz AG weiterhin eine Tochtergesellschaft der Bahn-Holding bleiben darf. Die europäische Bahn-Richtlinie sei nicht verletzt, wenn Schienennetzbetreiber und Eisenbahnunternehmen Teil ein und derselben Holding sind, da die Deutsche Bahn Netz AG organisatorisch und in ihren Entscheidungen von der Bahn-Holding rechtlich unabhängig sei, berichtet die FAZ in ihrem Wirtschaftsteil.

FG Düsseldorf zur "Reichensteuer": Die sogenannte "Reichensteuer" war im Jahr 2007 teilweise verfassungswidrig, meinte das Finanzgericht Düsseldorf und legte das Steuergesetz dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vor. Da damals nur eine bestimmte Gruppe von Steuerpflichtigen der fraglichen Steuer unterworfen war, andere Steuerpflichtige hingegen nicht, handele es sich um eine "verfassungswidrige Ungleichbehandlung", gibt das Handelsblatt (Axel Schrinner) das Urteil wieder.

OVG Greifswald zu Atommüll: Die Energiewerke Nord wollen Atommüll aus westlichen Bundesländern im Zwischenlager Lubmin einlagern. Dies scheiterte bisher an einer vom Land Mecklenburg-Vorpommern vorgenommenen Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms. Dagegen erhoben die Energiewerke Nord einen Normenkontrollantrag vor dem Oberverwaltungsgericht Mecklenburg–Vorpommern, der nun zwar scheiterte, aber mit der für die Energiewerke günstigen Begründung, dass es sich lediglich um eine politische Absichtserklärung handele. Die Energiewerke Nord wollen nun mit einer zweiten Klagen ihren Antrag auf Einlagerung von Fremdmüll durchsetzen, berichtet lto.de.

EuGH zu Grundrechte-Charta: Daniel Thym kommentiert auf Verfassungsblog.de ausführlich das aktuelle Urteil des EuGH im Fall des schwedischen Fischers Åkerberg Fransson zum Verbot der Doppelbestrafung (ne bis in idem). Es sei verfehlt, das Urteil lediglich als Machtgewinn des EuGH und Einbuße nationaler Gerichte zu deuten: Gerade in Skandinavien habe das Urteil die nationalen Gerichte gestärkt, weil diese erst durch Unionsrecht die Befugnis zur Nichtanwendung von Parlamentsgesetzen erlangen und aufgrund der Anwendung der Grundrechtecharta zu einer Aussetzung des Verfahrens als Doppelbestrafung kommen können.

Suhrkamp-Prozesse: Im Interview mit der taz (Christian Rath) erklärt der  Gesellschafts- und Medienrechtler Rolf Aschermann die rechtliche Seite der Vorwürfe und Klagen im Streit um den Suhrkampverlag vor den Landgerichten  Berlin und Frankfurt. Vor dem LG Berlin ging es um den Abschluss eines Mietvertrages der drei Suhrkamp-Geschäftsführer ohne die notwendige Zustimmung des Minderheits-Gesellschafters Hans Barlach. In Frankfurt wird entschieden, ob Barlach respektive die Familienstiftung aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden oder der Verlag sogar aufgelöst wird.

Ermittlungsverfahren - Mollath: Nachdem die Staatsanwaltschaft Augsburg eine Strafanzeige des sich seit 2006 in psychiatrischer Zwangsunterbringung befindenden Gustl Mollath gegen den Richter des Amtsgerichts Nürnberg wegen Rechtsbeugung und den psychiatrischen Sachverständigen des Bezirkskrankenhauses Bayreuth wegen Freiheitsberaubung verwarf, hat nun der Anwalt Mollaths Beschwerde eingelegt, berichtet lto.de.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 1. März 2013: Zuwenig Platz für NSU-Prozess – Begrenzung der Banker-Boni – Brüste als Tatwaffe . In: Legal Tribune Online, 01.03.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8247/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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