Die juristische Presseschau vom 1. Februar 2013: Hauptverfahren gegen Zschäpe – Weniger Prozesskostenhilfe – Mehr Fluggastrechte

01.02.2013

Beate Zschäpe muss vor Gericht. Das Verfahren gegen die mutmaßliche NSU-Terroristin könnte im April beginnen. Außerdem in der Presseschau: die Prozesskostenhilfe soll eingeschränkt werden, Lehrern wird Sex mit Schülern verboten, der EuGH stärkt mal wieder Fluggastrechte und der Steuerzahler überlegt sich, welchen Porsche er heute aus der Garage fährt.

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Zschäpe muss vor Gericht: Das Oberlandesgericht München hat das Hauptverfahren gegen Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Unterstützer der rechtsextremen Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" eröffnet. Die SZ (Hans Leyendecker) und spiegel.de (Birger Menke/Sven Röbel) berichten. Demnach wurde die Anklage der Bundesanwaltschaft in vollem Umfang zugelassen. Zschäpe werde unter anderem die Mittäterschaft an zehn Morden, zwei Sprengstoffanschlägen und fünfzehn bewaffneten Raubüberfällen vorgeworfen. Der Beginn des Prozesses wird im April erwartet.

Laut SWR-Terrorismus-Blog (Holger Schmidt) hat das Gericht den Beschluss vorab an die Verteidiger gefaxt – dennoch seien "mal wieder" Einzelheiten an die Medien gelangt. Zuvor hatten vor allem die Anwälte Zschäpes kritisiert, dass sie zuerst aus der Presse von der Anklage erfahren hatten.

Weitere Themen – Rechtspolitik

Sorgerecht: Der Bundestag hat am Donnerstag die Neuregelung des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern beschlossen. Damit werden vor allem die Rechte unverheirateter Väter gestärkt. Hintergrund der Reform waren Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts. Die FAZ (Peter Carstens) fasst die Änderungen zusammen.

Parvin Sadigh (zeit.de) hält das Gesetz für einen Kompromiss mit Schwächen auf beiden Seiten – aus Vätersicht fehle es weiterhin an einem automatischen Sorgerecht, für die Mutter sei es nun schwieriger, rechtzeitig zu widersprechen. Jasper von Altenbockum (FAZ) bezweifelt, dass es den Familiengerichten in der Praxis möglich sein wird, entsprechend dem Kindeswohl zu entscheiden.

Prozesskostenhilfe: Die umstrittene Neuregelung der Prozesskostenhilfe wurde am Donnerstag im Bundestag beraten. Nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen die Prozesskostenhilfe und die Beratungshilfe deutlich eingeschränkt werden. Die SZ (Heribert Prantl) erläutert die geplanten Änderungen und ihre Folgen. Heinrich Wefing (zeit.de) kommentiert, es sei zwar richtig, Missbrauch zu verhindern, doch die Gewährung einer grundrechtlich gesicherten Position dürfe nicht "zu einem bürokratischen Hindernislauf" werden.

Sex zwischen Lehrern und Schülern verboten: Als erstes Bundesland verbietet Rheinland-Pfalz grundsätzlich sexuelle Beziehungen zwischen Lehrern und Schülern. Eine entsprechende Änderung des Schulgesetzes hat der Landtag am Donnerstag beschlossen. Hintergrund ist ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz, das 2011 einen Lehrer freigesprochen hatte, der eine sexuelle Beziehung zu einer 14-jährigen Schülerin unterhielt. Das Gericht sah darin keinen sexuellen Missbrauch Schutzbefohlener, weil der Lehrer in der Klasse des Mädchens lediglich Vertretungsstunden gegeben hatte. spiegel.de berichtet.

Abmahnungen: Auch Udo Vetter (lawblog.de) kritisiert den Gesetzentwurf, mit dem Anwaltskosten bei Abmahnungen gedeckelt werden sollen. Er wiederhole die Fehler des bisherigen Abmahnrechts.

Juristen zum Rundfunkbeitrag: spiegel.de (Christoph Twickel) spricht mit den Medienrechtlern Ermano Geuer, Bernd Holznagel und Wolfgang Schulz über die Verfassungsmäßigkeit der neuen Rundfunkbeiträge.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 1. Februar 2013: Hauptverfahren gegen Zschäpe – Weniger Prozesskostenhilfe – Mehr Fluggastrechte . In: Legal Tribune Online, 01.02.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8082/ (abgerufen am: 08.05.2024 )

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