Die juristische Presseschau vom 29. Juli 2016: EuGH gegen AGG-Hop­ping / zur Sicher­heit den Donald-Test / Kirche gegen Wie­derehe II

29.07.2016

Recht in der Welt

Polen/EU-Kommission – Justizreform: Florian Hassel (SZ) korrigiert Jarosław Kaczyński, welcher behauptet, das Rechtsstaatsverfahren der EU-Kommission sei unionsrechtswidrig. Hassel meint, dem Chef der polnischen Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit sei durchaus bewusst, dass seine Kritik nicht stimme, er nutze diese aber als Erklärung an seine Wählerschaft.

Im Interview mit lto.de (Constantin van Lijnden) erläutert der Europarechtler Thomas Giegerich die Kompetenzen der EU-Kommission im Rechtsstaatsverfahren, den derzeitigen Stand sowie weitere mögliche Maßnahmen im Fall Polen und, warum ein Vertragsverletzungsverfahren hier nicht möglich ist.

EU- und Türkei-Verhältnis: Die SZ (Daniel Brössler/Thomas Kirchner) spricht mit dem EU-Kommissar für EU-Erweiterungen Johannes Hahn über die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei, ihre Reaktion auf den Putsch, ihre Rechtsstaatlichkeit und über den EU-Türkei-Flüchtlingsdeal. Hahn sieht noch die Möglichkeit, dass die Türkei der EU beitreten könne und betont, der Einfluss der EU auf die Türkei im Hinblick auf Rechtsstaatlichkeit sei "beachtlich", wenn sich die Parteien in Beitrittsverhandlungen befinden.

Nachdem die Bundesregierung Erdogan lediglich dazu ermahnte, verhältnismäßig auf den Putsch zu reagieren, moniert Klaus Geiger (Die Welt), Unabhängigkeit der Justiz und Meinungsfreiheit seien ihr "verhältnismäßig egal". "Wäre es in den Augen der Kanzlerin verhältnismäßiger gewesen, nur eine Nachrichtenagentur zu schließen und nur, sagen wir, 32 Zeitungen?", mokiert er sich und meint, Mahnungen werden Erdogan nicht aufhalten.

Sonstiges

Fettleibigkeit im Beruf: Darf der Arbeitgeber Kleidergrößen vorgeben oder Arbeitnehmer nach dem Gewicht fragen? bild.de beantwortet verschiedene Fragen zum Thema Adipositas im Beruf und gibt Tipps zum Kündigungsschutz.

Tiertötung: Dürfen wir Küken töten? Mit der Frage des Rechts auf Leben von Tieren befasst sich die wissenschaftliche Mitarbeiterin Tatjana Visak auf juwiss.de aus moralphilosophischer Sicht. Sie betont, ein absolutes Tötungsverbot sei in der Regel nicht zu rechtfertigen, führt aber moralphilosophische Argumente an, die dafür sprechen, heute übliche Praktiken etwa in Fleisch- oder Eiproduktion abzulehnen.

Das Letzte zum Schluss

Kann ja mal passieren...: Ein chinesisches Ehepaar ist über ihre gemeinsame Weltreise in Niedersachsen gelandet – bis sich ihre Wege an einem Rastplatz trennten. Dort hat der Mann seine Frau vergessen, die schließlich alleine an der Autobahn entlang zu Fuß ihre Reise fortsetzte, wo die Polizei sie aufgriff. Für die Beamten war es nicht so leicht, den Fall zu klären – Chinesischkenntnisse gehören nun nicht gerade zu den Grundvoraussetzungen des Polizeidienstes – nach einigen Stunden konnte die Frau die gemeinsame Reise allerdings wieder fortsetzen, meldet spiegel.de.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/vb

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 29. Juli 2016: EuGH gegen AGG-Hopping / zur Sicherheit den Donald-Test / Kirche gegen Wiederehe II . In: Legal Tribune Online, 29.07.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20040/ (abgerufen am: 10.05.2024 )

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