Die juristische Presseschau vom 29. Juli 2016: EuGH gegen AGG-Hop­ping / zur Sicher­heit den Donald-Test / Kirche gegen Wie­derehe II

29.07.2016

Justiz

EuGH zu Rechtswahlklauseln: Der Europäische Gerichtshof hat erneut bestätigt, dass Online-Händler, die europaweit tätig sind, sich in den AGB ihrer Verbraucherverträge nicht auf das Recht ihres Staates festlegen dürfen. Honorarprofessor Niko Härting schildert auf lto.de, warum die Regelungen der Rom I-Verordnung dazu führen, dass die betroffenen Online-Händler faktisch das Verbraucherschutzrecht sämtlicher EU-Staaten berücksichtigen müssen. Der EuGH bestätigte zudem, dass nur das Datenschutzrecht der Länder Anwendung finde, in denen Amazon eine Niederlassung habe.

BAG – Kündigung wegen Wiederehe: Darf ein katholisches Krankenhaus seinem katholischen Chefarzt kündigen, weil er wieder geheiratet hat, obwohl seine evangelischen Kollegen trotz zweiter Ehe bleiben durften? Diese Frage hat das Bundesarbeitsgericht dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Dieses soll klären, ob die kirchliche Vorgehensweise den EU-Gleichbehandlungsrichtlinien entspricht. Das BAG befasst sich derzeit erneut mit dem Fall und bleibt bei seiner Argumentation, auch nachdem das Bundesverfassungsgericht dessen Entscheidung, die Kündigung für unwirksam zu erklären, aufgehoben und den Fall zurück verwiesen hatte. sz.de berichtet.

StA Stuttgart zu Wiedeking: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat angekündigt, die Revision im Fall des früheren Porsche-Chefs Wiedeking und seines Finanzvorstands Härter zurückzunehmen, meldet welt.de. Der Freispruch sei damit rechtskräftig.

StA München I – Amoklauf: Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München I im Fall des Amoklaufs in München fokussieren sich auf das Motiv von David Ali S.; dabei spielten auch Übergriffe seiner Mitschüler auf ihn eine Rolle. Die StA prüfe zudem, ob eine rechtsextreme Gesinnung als Motiv in Frage komme. Unter anderem SZ (Martin Bernstein/Susi Wimmer), taz (Patrick Guyton) und FAZ (Karin Truscheit) informieren.

StA München II – Audi: Im Ermittlungsverfahren um etwaige Abgasmanipulationen von Audi habe die Staatsanwaltschaft München II bislang kein ausreichendes Verdachtsmoment, um weitere Ermittlungsmaßnahmen, etwa eine Durchsuchung, einzuleiten, erklärt die SZ (Claus Hulverscheidt/Klaus Ott). In den USA hingegen sei Audi zusammen mit VW wegen der Abgasaffäre angeklagt. Die US-Umweltbehörde EPA habe allerdings entsprechende Bescheinigungen, die eine Verantwortung von Audi beweisen sollen, noch nicht an die StA in München übermittelt.

StA Potsdam – kriminelle Vereinigung: Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat sechs Personen unter anderem wegen der Gründung einer kriminellen Vereinigung angeklagt. Einen von ihnen, den NPD-Politiker Maik Schneider, sieht die StA als Rädelsführer an, meldet zeit.de. Die Angeschuldigten sollen etwa zusammen eine für Flüchtlinge vorgesehene Notunterkunft in Brand gesetzt haben.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 29. Juli 2016: EuGH gegen AGG-Hopping / zur Sicherheit den Donald-Test / Kirche gegen Wiederehe II . In: Legal Tribune Online, 29.07.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20040/ (abgerufen am: 03.05.2024 )

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