Die juristische Presseschau vom 4. November 2015: Fischer zu Ausch­witz­lüge / Hoeneß bean­tragt "Halb­strafe" / Öst­er­reich plant "Asyl auf Zeit"

04.11.2015

Thomas Fischer erklärt, warum die Auschwitzlüge strafbar ist. Außerdem in der Presseschau: Di Fabio ist mit dem Gutachten zur bayerischen Klage gegen den Bund beauftragt, Österreich plant "Asyl auf Zeit" und Uli Hoeneß beantragt "Halbstrafe".

Thema des Tages

Fischer zur Auschwitzlüge: Unter dem Titel "das Hetzen und das Lügen" befasst sich Bundesrichter Thomas Fischer auf zeit.de ausführlich mit der Auschwitzlüge und ruft das Ausmaß des Holocausts in Erinnerung. Fischer betont, jeder Bürger könne sich zu verschiedensten Themen straflos Lügen einfallen lassen und erklärt, warum die Auschwitzlüge hingegen nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt ist und Leugner sich wegen Volksverhetzung strafbar machen. Es greife insbesondere nicht das Argument, Auschwitzleugner wüssten nichts von dem Völkermord – "von 100 Personen, die den Völkermord mit Nichtwissen bestreiten, lügen 99".

Volksverhetzung: Die SZ (Heribert Prantl) befasst sich mit dem Tatbestand der Volksverhetzung. Es handele sich zwar nicht um einen "auf Anhieb verständlichen" Straftatbestand, jedoch vermittele der "plastische" Begriff Volksverhetzung "eine gute Vorstellung vom Inhalt". Viele der Hassformeln gegen Flüchtlinge, etwa bei Pegida-Veranstaltungen, seien volksverhetzend – Richter und Staatsanwälte betrachteten diese jedoch "milde und nachsichtig". "Warum die Verfolgungsbehörden sich da immer wieder so anstellen, ist nicht verständlich." Lutz Bachmann habe sich allerdings nicht der Volksverhetzung strafbar gemacht, als er Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) mit Joseph Goebbels verglich – hier handele es sich um einen Fall von Beleidigung.

Rechtspolitik

Suizidhilfe: Die Vertreter der beiden liberalen Gesetzentwürfe zur Reform der Suizidhilfe um die Abgeordneten Renate Künast (Grüne) und Peter Hintze (CDU) haben sich zusammengeschlossen und wollen dagegen vorgehen, dass Menschen, die anderen bei der Selbsttötung helfen, künftig bestraft werden. Notfalls ziehen sie die bestehende Rechtslage einer Neuregelung vor. Die taz (Heike Haarhoff) skizziert ihr geplantes Vorgehen für die drei Wahlgänge.

"Nicht entscheiden ist auch eine Entscheidung", betont Matthias Drobinski (SZ) hinsichtlich des Vorschlags, lieber alle Vorschläge zur Reform der Suizidhilfe durchfallen zu lassen, als "ein schlechtes Gesetz" zu beschließen. Denn in diesem Fall würden Vereine, die Suizidbegleitung anbieten, weiterarbeiten können. Drobinski fasst auch kurz die konkurrierenden Reformideen zusammen.

Unternehmensstrafrecht: Trotz des VW-Skandals wird in Deutschland wohl kein Unternehmensstrafrecht eingeführt, so die taz (Christian Rath). Unternehmen können bisher nur über das Ordnungswidrigkeitenrecht belangt und mit einer Geldbuße belegt werden. Strafrechtlich kann die Justiz lediglich gegen die Manager vorgehen – unklare Verantwortlichkeiten können allerdings dazu führen, dass keine Einzelperson bestraft werden kann. Der Gesetzentwurf aus Nordrhein-Westfalen für ein Unternehmensstrafrecht habe aber keine Chance, weil Wirtschaft und Juristen dagegen seien. Justizminister Maas plane statt dessen eine Verschärfung des Ordnungswidrigkeitenrechts.

Insolvenzanfechtung: Die Rechtsanwälte Reinhard Willemsen und Christiane Kühn befassen sich für die FAZ mit dem Referentenentwurf "zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Insolvenzanfechtungen". Der vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf umfasse einige Änderungen, gewährleiste allerdings keine Rechtssicherheit. Der Beitrag erklärt die geplante Regelung und entsprechende Kritik.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 4. November 2015: Fischer zu Auschwitzlüge / Hoeneß beantragt "Halbstrafe" / Österreich plant "Asyl auf Zeit" . In: Legal Tribune Online, 04.11.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17426/ (abgerufen am: 30.04.2024 )

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