Die juristische Presseschau vom 27. bis 29. Juni 2015: EU-Parlament und TTIP - Bericht zu Mordparagraf – Ehe in den USA

29.06.2015

Justiz

BGH zu Versammlungsfreiheit: Auch auf dem Betriebsgelände von Flughäfen darf demonstriert werden. Dies entschied der Bundesgerichtshof am vergangenen Freitag und stärkte damit die Versammlungsfreiheit. Im vorliegenden Fall hatte ein 71-jähriger Jesuit geklagt – der Berliner Flughafen Schönefeld hatte ihm und seiner Gruppe "Ordensleute gegen Ausgrenzung" untersagt, Mahnwachen vor einem Abschiebegewahrsam auf dem Betriebsgelände des  Flughafens abzuhalten. Dies schildern der Tagesspiegel (Sandra Dassler/Jost Müller-Neuhof) und taz.de (Christian Rath).

BVerwG zu Unterlagen des Wissenschaftlichen Dienstes: Der Bundestag muss Einsicht in die Unterlagen des Wissenschaftlichen Dienstes gewähren. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht vergangenen Donnerstag. Die Samstags-Welt (Manuel Bewarder) berichtet von dem Verfahren und dessen Hintergründen. Bewarder selbst hatte sich auf das Informationsfreiheitsgesetz berufen und unter anderem Einsicht in Dokumente zur Guttenberg-Affäre beantragt.

GBA – Terroranschlag in Tunesien: Der Generalbundesanwalt hat wegen des Terroranschlags im tunesischen Sousse am vergangenen Freitag ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Mordes, des Mordversuchs und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland eingeleitet. Unter den Opfern des Anschlags, der dem IS zugerechnet wird, soll auch ein deutscher Staatsangehöriger sein. Die FAS (Michaela Wiegel/Markus Wehner/Peter Carstens) berichtet.

OLG München – NSU: Das Oberlandesgericht München hat den Antrag von Beate Zschäpe, ihre Pflichtverteidigerin Anja Sturm zu entpflichten, am vergangenen Freitag abgelehnt. Es lägen keine "konkreten, hinreichenden und nachgewiesenen Anhaltspunkte" vor, die belegten, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Anwältin und Mandantin so "nachhaltig gestört" ist, dass Sturm ihr Mandat nicht sachgerecht ausüben kann, so das Gericht. spiegel.de legt die Argumentation dar.

LG Hamburg – vergifteter Sohn: Das Landgericht Hamburg wird darüber entscheiden müssen, ob es im Falle einer Mutter, die ihrem Sohn wohl mehrfach unterschiedliche Schadstoffe injiziert hat, eine Anklage wegen versuchten Mordes zulässt. Die Anklage liegt dem Gericht bereits seit einem Jahr vor. Der Spiegel (Julia Jüttner) schildert den Fall und erklärt kurz die strafprozessrechtlich relevanten Aspekte.

StA Berlin – Festnahme Mansour: Der Spiegel (Melanie Amann/Hubert Gude Dietmar Hipp/Sven Röbel) befasst sich jetzt auch mit der Festnahme Ahmed Mansours. Der Beitrag erläutert, das "eklatante Versagen der deutschen Behörden" - "von den Fahndern im Bundeskriminalamt über die weltgewandten Diplomaten im Auswärtigen Amt bis zu den Topjuristen im Bundesamt für Justiz".

Heiko Maas: Die WamS (Matthias Matussek) porträtiert Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) und wirft dabei einen kritischen Blick auf dessen politische Arbeit. Der Beitrag beleuchtet Maas' "Umfallen" hinsichtlich der Vorratsdatenspeicherung, seinen Standpunkt zu Pegida und weitere seiner rechtspolitischen Maßnahmen.

Glücksspielstaatsvertrag: Verfassungs- und Europarechtler haben in mehreren Gutachten dargelegt, weshalb sie den Glücksspielstaatsvertrag für unionsrechtswidrig erachten. Das Glücksspielkollegium der Bundesländer, welches über die bundesweiten Glückspielregeln entscheidet, könne zudem verfassungswidrig sein. Die Montags-SZ (Jan Willmroth) erläutert diese rechtlichen Bedenken – es laufen bereits mehrere Verfahren, unter anderem vor dem Europäischen Gerichtshof.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 27. bis 29. Juni 2015: EU-Parlament und TTIP - Bericht zu Mordparagraf – Ehe in den USA . In: Legal Tribune Online, 29.06.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16021/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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